An einer Fassade in 35 Metern Höhe nur mit einem Seil abgesichert zu sein und Glasscheiben zu reinigen: Das ist schon eine Leistung, wenn man in körperlicher Höchstverfassung ist. Bei dieser Arbeit Kreislaufprobleme zu haben oder sich schwach zu fühlen, kann gefährlich sein. Ein Glasreiniger muss deshalb jegliche Besonderheiten, die ihn körperlich beeinflussen können, ernst nehmen und an seinen Arbeitgeber kommunizieren. Dazu kann auch der islamische Fastenmonat Ramadan gehören, der in diesem Jahr vom 23. März bis zum 21. April stattfindet.
Markus Wasserle, Geschäftsführer des Gebäudereinigungsunternehmens Wasserle, wurde auf diese Problematik erstmals aufmerksam, als er einen Angestellten dabei beobachtete, wie sich dieser draußen in der prallen Sonne den Mund mit einem Wasserschlauch ausspülte. Wasserle ging als Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nach und wollte wissen, wie es zu dieser Aktion kam. Als Antwort erfuhr er, dass sich der Mitarbeitende in den ersten Tagen des Ramadan befand und sich dessen Körper zunächst an das Fasten gewöhnen musste.
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