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Am 13. März hat die Bundesregierung das Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes beschlossen. Für Auszubildende in betrieblicher und außerbetrieblicher Berufsausbildung, die die Voraussetzungen für finanzielle Unterstützung erfüllen, werden künftig die Bedarfssätze und Freibeträge erhöht.
Berufsausbildungsbeihilfe: Zum 1. August 2019 steigt der Höchstbetrag für Lebensunterhalt und Wohnen von derzeit 622 Euro auf 716 Euro monatlich. Zum 1. August 2020 ist eine weitere Erhöhung auf 723 Euro pro Monat vorgesehen. Zusätzlich können weiterhin Zuschüsse, etwa für Fahrkosten oder Kinderbetreuung, beantragt werden. Azubis können die Beihilfe bei der Agentur für Arbeit oder bei ihrem zuständigen Jobcenter beantragen. Das Geld muss später nicht zurückgezahlt werden.
Ausbildungsgeld: Auch für Menschen mit Behinderung, die auf besondere Ausbildungseinrichtungen angewiesen sind, wird der Zuschuss erhöht. Das Abg soll an die Bedarfssatzstruktur des BAB angeglichen werden. Zudem sollen die Regelungen vereinfacht und der Verwaltungsaufwand reduziert werden. Sowohl für die Berufsausbildungsbeihilfe als auch für das Ausbildungsgeld entfällt fast die Hälfte der bisherigen Sonderregelungen.
„Durch die Anpassung wird den steigenden Unterkunfts- und Verpflegungskosten aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung Rechnung getragen“, heißt es im Gesetzentwurf. Mit der neuen Regelung wird die Beihilfe an das Niveau der BAföG-Sätze angeglichen.
Innerhalb der Koalition wurde außerdem verabredet, eine Mindestausbildungsvergütung zu schaffen, die sich an den Durchschnitt der tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen anlehnen und sich nicht mehr an fiktiven Zahlen orientieren soll.
Ute Wolter ist freie Mitarbeiterin der Personalwirtschaft in Freiburg und verfasst regelmäßig News, Artikel und Interviews für die Webseite.