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Bundestag beschließt Berufsbildungs-Modernisierungsgesetz

Ausbilder in Handwerksbetrieb mit weiblichem und männlichem Auszubildenden
Für Auszubildende soll es künftig einen Mindestlohn und neue Abschlussbezeichnungen geben.
Foto: © ehrenberg-bilder/StockAdobe

Am 24. Oktober hat der Bundestag einen Gesetzentwurf zum Berufsbildungs-Modernisierungs- gesetz beschlossen. Die Novellierung beinhaltet eine Mindestvergütung für Auszubildende sowie Neuerungen bei einigen Abschlussbezeichnungen.

Nach dem Berufsbildungs-Modernisierungsgesetz sollen Auszubildende im ersten Lehrjahr zukünftig mindestens 515 Euro im Monat erhalten. In den folgenden Jahren wird der Betrag schrittweise auf bis zu 620 Euro monatlich im ersten Lehrjahr erhöht. Auch für das zweite und dritte Ausbildungsjahr sind gesetzlich vorgeschriebene Mindestsätze vorgesehen. Ab 2024 soll die Mindestvergütung automatisch mit der Entwicklung der Azubi-Gehälter steigen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die Entscheidung
liegt jetzt beim Bundesrat, der die vorige Fassung im Juli abgelehnt
hatte.

Neue Zusatzbezeichnungen für berufliche Abschlüsse

Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, Zusatzbezeichnungen für berufliche Abschlüsse einzuführen. Damit soll laut Regierung mehr Transparenz geschaffen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der beruflichen Bildung gesichert werden. Gesellen erhalten künftig die Bezeichnung „geprüfte/r Berufsspezialist/in“, Meister erhalten den Zusatz „Bachelor Professional“ und Betriebswirte im Handwerk bekommen den Titel „Master Professional“.

Freistellung von Azubis an Berufsschultagen

Eine weitere Neuerung besteht darin, dass auch volljährige Auszubildende an Berufsschultagen künftig vom Betrieb freigestellt werden müssen, wenn der Unterricht mindestens drei Stunden und 45 Minuten dauert. Bisher galt diese Regelung nur für minderjährige Azubis.

Lob und Kritik am Gesetzentwurf

Die Gesetzesnovelle (Drs. 19/10815), die von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) in die Wege geleitet worden war, wurde unterschiedlich aufgenommen. Aus Teilen der Opposition hieß es, es handele sich um Mittelmaß und zu wenige Auszubildende würden vom Mindestlohn profitieren. Die neuen Abschlussbezeichnungen wurden unter anderem von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg begrüßt. Der Beschluss stärke die Attraktivität des dualen Systems durch die Anerkennung der Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung. Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks e.V. (HDH), begrüßte die neuen Zusatzbezeichnungen ebenfalls. Sie machten deutlich, dass die beruflichen Abschlüsse der zweiten und dritten Stufe auf einer Ebene mit den akademischen Bachelor- und Master-Abschlüssen stünden. Nicht akzeptabel sei es aber aus Sicht des Handwerks, die Betriebe durch die Freistellung aller Auszubildenden an Berufsschultagen zusätzlich zu belasten. Regelungen des Jugendarbeitsschutz-gesetzes, die bisher lediglich für Minderjährige mit einem besonderen Schutzbedürfnis gelten, würden ohne Notwendigkeit auf volljährige Auszubildende übertragen.

Kritik an den neuen Abschlussbezeichnungen kam von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK): „Dem großen europäischen Reformprojekt des Bologna-Prozesses und dem deutschen Hochschulsystem insgesamt, aber auch der für Deutschland so wichtigen beruflichen Bildung droht hier ein langfristig wirksamer, schwerer Schaden“, warnte HRK-Präsident Prof. Peter-André Alt.

Ute Wolter ist freie Mitarbeiterin der Personalwirtschaft in Freiburg und verfasst regelmäßig News, Artikel und Interviews für die Webseite.