Geduldete Migranten sind Ausländer ohne Aufenthaltserlaubnis, deren Abschiebung aber beispielsweise aufgrund von Kriegen im Herkunftsland oder fehlenden Personaldokumenten ausgesetzt ist. Für sie ist es seit 2009 einfacher, eine duale Ausbildung aufzunehmen: Ausschlusszeiten vom Arbeitsmarkt wurden abgebaut, Genehmigungsverfahren vereinfacht und die finanzielle Förderung verbessert. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat in Interviews mit Experten aus Ausländerbehörden, Förderprogrammen und dem Schulsystem herausgefunden, dass der Zugang zu betrieblicher Ausbildung für junge Geduldete in manchen Regionen eher ermöglicht wird als in anderen.
Rechtliche Hürden erschweren die Beschäftigung junger Migranten
Die Arbeitsmarktforscher haben festgestellt, dass immer noch rechtliche Hürden bestehen, vor allem hinsichtlich der Beschäftigungserlaubnis und Duldungsdauer. Hinzu komme, dass Ausländerbehörden als rechtliche Schlüsselinstitutionen vor Ort teils verschieden handeln. Auch bei Arbeitsagenturen und berufsschulischen Angeboten zeigten sich Unterschiede.
Die rechtliche Voraussetzung für eine duale Ausbildung Geduldeter ist eine Beschäftigungserlaubnis, die von den zuständigen Ausländerbehörden erteilt wird. Bei der Prüfung sind die Behörden bei jungen Geduldeten ohne Personaldokumente meist verpflichtet, Mitwirkung bei der Beschaffung von Papieren einzufordern. Die Forscher haben festgestellt, dass Behörden diesen Prozess in verschiedener Weise begleiten und eine Mitwirkung unterschiedlich anerkennen. Die jungen Flüchtlinge haben daher regional ungleiche Chancen auf eine Beschäftigungserlaubnis.
Duldungsdauer nur von einem Monat bis zu einem Jahr
Außerdem ist die genehmigte Dauern der Duldungen unterschiedlich lang. Die kürzeste beobachtete Duldung betrug einen und die längste zwölf Monate. „Gemessen an Ausbildungsdauern von etwa drei Jahren ist beides zu kurz“, erklären die Forscher.
Unterschiede in der Verwaltungspraxis zeigten sich auch bei Arbeitsagenturen, etwa was das Wissen um die Möglichkeiten der Ausbildung Geduldeter angeht. Zum Teil seien Agenturen unsicher, inwieweit sie zuständig sind und Förderungen in Betracht kommen. Andererseits gebe es schon spezifische Angebote vor Ort, mit denen Geduldete frühzeitig beraten werden.
Von 2009 bis Mitte 2013 gingen bei der Bundesagentur für Arbeit insgesamt 615 Anträge für die duale Ausbildung geduldeter Migranten ein. Davon erhielten 556 Anträge eine Zustimmung, die restlichen – das entspricht zehn Prozent – wurden abgelehnt.
Um die Chancen von jungen geduldeten Migranten auf dem Ausbildungsmarkt weiter zu verbessern, empfehlen die Arbeitsmarktforscher dauerhafte Beratungsnetzwerke als Schnittstelle zwischen Geduldeten, Behörden, Schulen und Betrieben. Ein gesicherter Aufenthalt während der Ausbildung würde Auszubildenden wie Betrieben entgegenkommen, so die Forscher.
Die IAB-Studie ist hier abrufbar.