Die Nachfrage nach Zeitarbeit in Deutschland befand sich 2016 auf stabil hohem Niveau. Die Zahl der Zeitarbeitnehmer stieg um 4,6 Prozent. Bezogen auf den Umsatz wuchs das Marktvolumen der Zeitarbeit gegenüber dem Vorjahr um sechs Prozent auf 32,2 Milliarden Euro. Die führenden 25 Anbieter steigerten ihre Umsätze im Schnitt um 6,5 Prozent. Die Zahl der von ihnen beschäftigten Zeitarbeitnehmer nahm um durchschnittlich 4,3 Prozent zu. Für 2017 rechnen die führenden Unternehmen mit einem Umsatzwachstum von 6,1 Prozent, das deutlich über dem erwarteten Marktwachstum von 2,9 Prozent liegen würde. Das sind Ergebnisse der aktuellen Studie „Zeitarbeits- und Personaldienstleistungs-Unternehmen in Deutschland“ von > Lünendonk.
Gesetzesänderungen bringen Herausforderungen mit sich
Für 2018 prognostizieren die Zeitarbeitsfirmen jedoch einen Rückgang der Zahl der Leiharbeiter von circa 5,8 Prozent als Folge der Gesetzesänderungen, die zum 1. April 2017 in Kraft getreten sind. Danach haben Zeitarbeitnehmer nach neun Monaten im selben Entleihbetrieb Anspruch auf den gleichen Lohn wie Stammbelegschaften. Allerdings kann davon abgewichen werden, wenn es Tarifverträge gibt, in denen für Leiharbeiter Zuschläge geregelt sind, wenn diese den Einstiegslohn schon nach sechs Wochen erhöhen. Nach 15 Monaten muss das der Lohn allerdings eine Höhe erreicht haben, die von den Tarifparteien als gleichwertig mit der der fest angestellten Mitarbeiter erachtet wird. In der Metall- und Elektroindustrie sollen 48 Monate Höchstüberlassungsdauer möglich sein.
Equal-Pay-Definitionslücke: Nachteile für Branchen ohne Zuschlagstarife
Nach Ansicht von Hartmut Lüerßen, Partner von Lünendonk, dürfte besonders das Thema Equal Pay gleiche Wettbewerbsbedingungen in der Wirtschaft einschränken. Das betreffe die Anbieter als auch viele Kundenunternehmen gleichermaßen. Bei den Top 25 der Zeitarbeit würden zum Beispiel durchschnittlich nur rund 49 Prozent der Zeitarbeitnehmer in Branchen eingesetzt, für die Branchenzuschlagstarife verhandelt wurden. Einsatzunternehmen in Branchen ohne Branchenzuschlagstarif müssten entweder mit den Gewerkschaften eigene Equal-Pay-Zusatztarife entwickeln oder für die Einsätze aufwändig die relevanten Equal-Pay-Lohnbestandteile ermitteln und dokumentieren. Weil das Gesetz hier keine abschließende Gebrauchsanweisung liefere, dürften viele Einsatzunternehmen und Zeitarbeitsanbieter die Risiken fehlerhafter Equal-Pay-Ermittlungen vermeiden, so Lüerßen. Dann würden die Einsätze bei diesen Unternehmen nach neun Monaten enden.
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Ute Wolter ist freie Mitarbeiterin der Personalwirtschaft in Freiburg und verfasst regelmäßig News, Artikel und Interviews für die Webseite.