2014 lag der Anteil der befristet Beschäftigten in der deutschen Privatwirtschaft bei 6,7 Prozent, im öffentlichen Dienst betrug er dagegen 10,4 Prozent. In der Wissenschaft ergab sich sogar ein Befristungsanteil von 43,6 Prozent gegenüber 7,4 Prozent im sonstigen öffentlichen Dienst. Auch zeigt sich in der Wissenschaft, dass der Anteil befristet Beschäftigter ungebrochen ansteigt, während die Befristungsanteile im öffentlichen Dienst insgesamt und in der Privatwirtschaft zuletzt wieder zurückgingen. Im öffentlichen Dienst außerhalb des Bereichs Wissenschaft erreichte der Befristungsanteil seinen bisherigen Höchststand mit 8,5 Prozent im Jahr 2010, in der Privatwirtschaft mit 6,8 Prozent im Jahr 2012. Das sind Ergebnisse einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Die IAB-Forscher berechneten auch den Anteil befristeter Verträge an den Neueinstellungen. In der Wissenschaft lag der Anteil im Jahr 2014 bei 87 Prozent, im öffentlichen Dienst ohne den Bereich Wissenschaft bei 60 Prozent und in der Privatwirtschaft bei 40 Prozent.
Sehr geringe Chancen auf Übernahmen in der Wissenschaft
Die Übernahmechancen sind in der Privatwirtschaft am höchsten: 2014 waren in der Privatwirtschaft 41,5 Prozent der Änderungen des Vertragsstatus auf Übernahmen in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse zurückzuführen, 32,5 Prozent auf Verlängerungen befristeter Verträge und 26 Prozent auf Personalabgänge. Im öffentlichen Dienst entfielen auf Übernahmen 32 Prozent, auf Verlängerungen 38,3 Prozent und auf Personalabgänge 29,7 Prozent. Nur geringe Chancen auf eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis haben befristet Beschäftigte in wissenschaftlichen Einrichtungen: Lediglich neun Prozent der Vertragsänderungen waren dort auf Übernahmen zurückzuführen, 55,7 Prozent auf Verlängerungen und 35,1 Prozent auf Personalabgänge. Dass die Übernahmequote im öffentlichen Sektor so gering ausfällt, führen die Arbeitsmarktforscher darauf zurück, dass die Befristungsmotive öffentlicher Arbeitgeber hauptsächlich Vertretungen und fehlende Planstellen sind, während Befristungen in der Privatwirtschaft häufiger der Erprobung neuer Mitarbeiter dienen.
Befristungen als maßgebliches Personalanpassungs-Instrument
Befristete Arbeitsverträge sind laut Studie das zentrale Personalanpassungs-Instrument öffentlicher Arbeitgeber. Private Arbeitgeber hingegen nutzen stärker auch andere Möglichkeiten wie Zeitarbeit oder freie Mitarbeit. Auch werden dort öfter Arbeitgeberkündigungen ausgesprochen. Während diese im öffentlichen Sektor mit einem Anteil von 5,5 Prozent an den Personalabgängen nur eine untergeordnete Rolle spielen, beträgt der Anteil in der Privatwirtschaft 27,7 Prozent.
Mehr Informationen über die IAB-Studie stehen in einem > Kurzbericht und im detaillierten > Forschungsbericht zum Download bereit.