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Compliance ist HR-Sache

Tja, das Einhalten von Gesetzen ist vielleicht eine Überlegung wert? Erstaunlich, was man alles nicht darf: Kartellabsprachen zu Lasten der Kunden oder Konkurrenten (beispielsweise das Schokoladen- und Schienenkartell), Vorteilsnahme (Hubschrauberflüge zwischen Bielefeld und Essen), Diebstahl, Konkursverschleppung, Industriespionage, Bilanzfälschungen, Insiderhandel, Geldwäsche, Bestechung und Bestechlichkeit.

Was früher intern als „Kavaliersdelikt“ abgetan wurde, ist nicht erst seit heute eine kriminelle Handlung. Beim Umdenken hilft auch die immer bessere Polizeiarbeit: 1998 gab es in der Kriminalstatistik 483 Tatverdächtige bei „Geldwäsche“. 2014 schon 7930. Im Jahr 2014 wurden 64 194 Fälle von Wirtschaftskriminalität gezählt. Allein in Deutschland.

Wer im Ausland Politiker besticht, konnte sich jahrelang sicher fühlen, („They have the best police money can buy.“). Wer in Dollar bestochen hat, erlebt heute, dass damit die US-Strafverfolger ermitteln können. Nicht erst FIFA-Mangager erkannten zu spät, dass die US-Boys blöderweise humorlos sind.

Dass Verbrecher- und Managerhirne viel gemein haben, stellte kürzlich Professor Birnbaumer in der FAZ fest. Die Aussage ist zu platt, denn jeder Mitarbeiter kann als „white-collarcriminal“ Karriere machen. Das „Fraud-Triangle“ besteht aus „Möglichkeit“, „Ver-Rationalisierung“ („alle tun das hier…“) und „Motiv“ (das ziemlich unterschiedlich sein kann). Zudem: Kriminelle Handlungen fangen niedrigschwellig an. Kleine Dinge führen nach und nach zu großen Pleiten und Skandalen.

Was kann HR gegen das Crime-Paradox machen? Viel! Wenden Sie doch mal Tests zum moralischen Wertegerüst bei internen wie externen Kandidaten an. Auch Personalentwicklungsmaßnahmen zu Inhalten und Konsequenzen von Gesetzen sollten verstärkt werden. Selbst in der Finanzabteilung sollte dieses Wissen vertieft werden; es reicht eben nicht, dass zum Jahresende die Konten „Betrug“ und „Bestechung“ ausgeglichen sind. Bei Führungskräften sollte die Realität um den Faktor „Außenwelt“ erweitert werden. Denn Vorgesetzte, die intern gerne nie für irgendwas verantwortlich sind (und bei Problemen konsequent Billy den Büroboten opfern) erleben, dass die Strafermittler das anders sehen: Verantwortung ist oben angesiedelt. Wenn die ersten Akten aus dem Betrieb in den Polizeiwagen getragen werden, ist man zudem gut beraten, keine Anwälte zu suchen, die die Vergangenheit kreativ revidieren wollen.

Und HR sollte mit dem Compliance-Beauftragten und der Unternehmensleitung helfen, sich richtig aufzustellen. Wenn also die anonyme Whistleblower- Hotline Ihres Unternehmens als erstes nach „Name“ und „Telefonnummer“ fragt, dann sollte man Nachbesserungen in Erwägung ziehen.

Wie leben Sie Compliance in Ihrem Unternehmen? Schreiben Sie uns!

Autor: Jobst R. Hagedorn