Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will ihr geplantes Gesetz zur Regulierung der Zeitarbeit Ende September oder Anfang Oktober vorlegen. Das teilte sie nach Angaben des „Handelsblatts“ am Rande eines Termins in Gaggenau mit. Das Bundeskabinett könnte es dann noch im laufenden Jahr beschließen. Beim Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) stößt das Vorhaben auf Kritik.
Die Reform der Zeitarbeit ist bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben worden. Ein Kernpunkt des neuen Entwurfs soll eine grundsätzliche Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten sein. Außerdem ist ein gleicher Lohn für Leiharbeiter wie für Stammbeschäftigte nach spätestens neun Monaten vorgesehen.
iGZ kritisiert Forderung nach gesetzlichem Equal Pay
Bei der iGZ-Bundesvorsitzenden Ariane Durian stößt dieser Passus auf Kritik. Sie könne die Forderung nach einem gesetzlichen Equal Pay angesichts der bestehenden Branchenzuschlags-Tarifverträge nicht nachvollziehen. Es gebe seit 2012 Branchenzuschläge, die die Lohnangleichung in mittlerweile elf Branchen tariflich lösen würden. Bereits nach vier bis sechs Wochen gebe es die erste Erhöhung, innerhalb von insgesamt sechs Monaten werde das Gehalt stufenweise dem der Stammbelegschaft angepasst.
iGZ-Bundesvorsitzende plädiert für Tariföffnungsklauseln
Zudem fordert Durian Ausnahmeregelungen für die vorgesehene Höchstüberlassungsdauer. In vielen Fällen könnten die Zeitarbeitseinsätze „natürlicherweise länger als 18 Monate dauern“. Als Beispiele führt sie Eltern- oder Pflegezeit, Krankheitsvertretungen oder langfristige Unternehmens-Projekte an. Wenn es zu gesetzlichen Einschränkungen komme, müsse es zumindest Tariföffnungsklauseln geben, findet Durian. Mit ihnen könnten sich die Sozialpartner auf längere Überlassungszeiten einigen. (ds)
Quelle: www.personalpraxis24.de