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Integrationsgesetz auf dem Weg

Die Zeichen stehen auf Grün: Ein Integrationsgesetz soll dazu beitragen, Flüchtlinge eher in Arbeit und Ausbildung zu bringen. 
Bild: © momius/Fotolia.de
Die Zeichen stehen auf Grün: Ein Integrationsgesetz soll dazu beitragen, Flüchtlinge eher in Arbeit und Ausbildung zu bringen.
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Das sechs Seiten umfassende Papier, das die Koalitionsspitze vorgelegt hat, definiert Eckpunkte, die die Integration von Flüchtlingen und Migranten in den Arbeitsmarkt durch staatliche Maßnahmen fördern sollen. So sollen für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 100.000 zusätzliche Arbeitsgelegenheiten aus Bundesmitteln geschaffen werden. Das Angebot gilt nicht für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten oder ausreisepflichtige Menschen.

Mehr Jobs, Integrationskurse für alle und kürzere Wartezeiten

Für Gestattete mit einer guten Bleibeperspektive, für Geduldete die nicht einem Beschäftigungsverbot unterliegen und für Inhaber bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel soll der Zugang zu Leistungen der Ausbildungsförderung befristet bis Ende des Jahres 2018 erleichtert werden. Für Flüchtlinge, die eine Ausbildung machen, soll die Duldung für die gesamte Ausbildungsdauer gelten. Außerdem sollen alle Flüchtlinge an Orientierungs- und Sprachkursen teilnehmen. Der Entwurf sieht vor, dass die Wartezeiten von bisher drei Monaten zum Zustandekommen eines Integrationskurses auf sechs Wochen verkürzt werden.

Der Zugang zum Arbeitsmarkt und zu den Integrationsleistungen soll an einen Ankunftsnachweis geknüpft werden. Die bisherige Vorrangprüfung, nach der Asylbewerber oder Geduldete nur dann eine Arbeit annehmen dürfen, wenn sich kein Deutscher oder EU-Bürger dafür findet, soll für einen Zeitraum von drei Jahren entfallen.

Sanktionen für Eingliederungsverweigerer

Das geplante Integrationsgesetz schreibt für bestimmte Integrationsmaßnahmen eine Mitwirkungspflicht vor. Für Flüchtlinge, die sich der Eingliederung verweigern wollen, sind Sanktionen vorgesehen. Wer etwa eine Integrationsmaßnahme ablehnt oder ohne wichtigen Grund abbricht, muss mit Leistungskürzungen rechnen und auch anerkannte Asylbewerber bekommen dann nicht mehr automatisch ein Daueraufenthaltsrecht. Im Gesetz soll außerdem eine Wohnsitzzuweisung geregelt werden; wer sie verletzt, muss mit „spürbaren Konsequenzen“ rechnen, heißt es.

BAMF- und BA-Chef Weise sieht Verbesserungsbedarf

Der Chef des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und Leiter der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-Jürgen Weise, begrüßte das geplante Integrationsgesetz grundsätzlich, benannte aber auch Kritikpunkte. Vor allem müsse die Lücke zwischen Nachfrage und Angebot bei den Sprachkursen geschlossen werden. Bei der Ausbildung müsse es weitere Erleichterungen geben. So sollten Flüchtlinge ihre Ausbildung vorerst ohne schriftliche Prüfung beenden können, da es etwa bei arabischsprechenden Flüchtlingen vor allem mit dem Schreiben hapere. Weise schlug vor, dass die jungen Leute die schriftliche Prüfung innerhalb einer bestimmten Frist nachreichen können. Des Weiteren wandte er sich gegen die beschlossene Wohnsitzauflage auch für anerkannte Flüchtlinge, diese soll seiner Ansicht nach fallen, „sobald Arbeit in Reichweite“ kommt“.

Die Eckpunkte des Integrationsgesetzes werden am 22. April im Rahmen
einer Ministerpräsidentenkonferenz erörtert. Die Bundesregierung will
den Gesetzentwurf auf ihrer Klausurtagung am 24. Mai beschließen.