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#Stayonboard: Pausieren des Vorstandsmandats soll möglich werden

UPDATE:  Mit dem Zweiten Führungspositionengesetz (FüPoG II) wird Geschäftsleitungsmitgliedern für bestimmte Zeiträume ein Recht auf Widerruf der Bestellung gewährt, außerdem wird ihnen nach der “Auszeit” ein Anspruch auf Wiederbestellung eingeräumt.

 

Vorstandsmitglieder sollen zukünftig bis zu einem halben Jahr Pause von ihrem Amt nehmen können. (Foto: Gorodenkoff_Adobe Stock)
Vorstandsmitglieder sollen zukünftig bis zu einem halben Jahr Pause von ihrem Amt nehmen können. (Foto: Gorodenkoff_Adobe Stock)

Einer Person, die ein Vorstandsmandat inne hat, ist es nicht möglich, dieses aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft für einen bestimmten Zeitraum niederzulegen, es danach aber wieder aufzunehmen. Derzeit heißt es in einer solchen Situation: Entweder man behält das Mandat weiter und haftet trotz einer eingeschränkten Überwachungsmöglichkeit durch Abwesenheit. Oder man legt das Mandat dauerhaft nieder. Dies möchte die Initiative #Stayonboard ändern und hat dafür schon zahlreiche Unterstützer in Politik und Wirtschaft.

Alles begann Anfang 2020 mit dem Fall Delia Lachance. Sie war Vorstandsmitglied und Chief Creative Officer des E-Commerce-Unternehmens „Westwing“. Dann wurde sie schwanger, wollte in Mutterschutz und eine anschließende sechsmonatige Elternzeit gehen. Damit verlor sie zwangsweise ihr Amt als Vorstandsmitglied. Denn nach der derzeitigen Rechtslage kann das Vorstandsmandat nicht pausiert werden. „Uns war das gar nicht bewusst“, sagt die Unternehmerin Sophie Pollok, eine Bekannte von Lachance und eine der Initiatorinnen von #Stayonboard.

Menschliche Geschehnisse als Schwäche angesehen

In Gesprächen mit Juristen fanden die Initiatorinnen und Initiatoren heraus, dass es in den meisten Unternehmen eine freiwillige Regelung zwischen dem Vorstand und dem Aufsichtsrat gibt. Hinter verschlossenen Türen werde unternehmensintern festgelegt, wie beispielsweise mit einer Schwangerschaft oder einem Pflegefall in der Familie eines Vorstandsmitglieds umgegangen wird. Oftmals wird das Thema unter den Tisch gekehrt, eine Krankheitsphase als ein Sabbatical verkauft, sagt Pollok. Dabei bleibt allerding immer das Haftungsrisiko des betroffenen Vorstandsmitglieds.

Die Entscheidung zwischen Beruf und Familie ist nicht mehr zeitgemäß – und das gilt für alle Geschlechter.

Entscheidung zwischen Beruf und Familie als unzeitgemäß

Genau das will die Initiative, die aus sieben Initiatorinnen und Initiatoren besteht und mittlerweile 30 prominente Unterstützer aus Politik und Wirtschaft auf seiner Webseite aufzählt, ändern. Ihr Vorschlag: Ein Mandat und sämtliche damit einhergehende Rechte und Pflichten sollen für einen begrenzten Zeitraum von bis zu sechs Monaten ruhen gelassen werden können. Das Ruhenlassen soll rechtzeitig mit etwa den übrigen Vorstandmitgliedern und dem Aufsichtsrat abgesprochen werden. Dabei sollen auch die Interessen des Unternehmens miteinbezogen werden, um Besonderheiten wie einen Börsengang geltend machen zu können. Die Auszeit soll zudem im Handelsregister und in der Öffentlichkeit kommuniziert werden. „Wir wissen auch, dass Vorstände nicht genauso wie Arbeitnehmer behandelt werden können“, sagt Pollok. „Aber wir möchten Diversität in Unternehmen ermöglichen und eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie gewährleisten.“ Denn: „Die Entscheidung zwischen Beruf und Familie ist nicht mehr zeitgemäß – und das gilt für alle Geschlechter.“

Im Bundestag wird Gesetzesänderung diskutiert

Das sieht auch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) so – zumindest bis zu einem bestimmten Grad. Ihr Ministerium plant, entsprechende Regelungen in das Führungspositionsgesetz II, in dem vor allem die Frauenquote geregelt wird, zu integrieren.  Allerdings soll lediglich die Möglichkeit geschaffen werden, das Mandat ruhen zu lassen. Einen rechtlichen Anspruch darauf hätten die Vorstandsmitglieder auch dann nicht.  Der Grund: „Es ist juristisch nicht ganz klar, wie man einen Anspruch auf das Ruhenlassen des Mandates rechtssicher umsetzen kann“, sagt eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums.

Bisher war es eigentlich ein Kopfnicker-Thema.

In parlamentarischen Ausschüssen wird derzeit diskutiert, wie dies gelingt. Bei der ersten Lesung im Bundesrat gab es derweil Verwirrung, warum der Entwurf zum Ruhenlassen des Mandats nicht in dem Gesetzesentwurf enthalten war. Dies habe zeitliche Gründe gehabt, so die Sprecherin des Justizministeriums. Das Führungspositionsgesetz II sei bereits vom Kabinett verabschiedet gewesen, als man sich dazu entschloss, die Regelung zum Ruhenlassen eines Vorstandsmandats auch noch aufzunehmen. Damit  eine neue Regelung für Vorstandsmitglieder trotzdem noch in dieser Legislaturperiode beschlossen wird, soll nun eine entsprechende Klausel an das bereits verabschiedete Gesetz angedockt werden.

Pollok und ihre Mitstreiter und Mitstreiterinnen sind zuversichtlich, dass das noch klappt. Schließlich sei ja eine breite Mehrheit dafür. Oder wie Pollok es ausdrückt: „Bisher war es eigentlich ein Kopfnicker-Thema.“ 

Warum es wichtig ist, dass es gerade auch in Vorständen Diversität gibt, können Sie in unserer Titelstrecke in der Märzausgabe der Personalwirtschaft lesen.