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Unternehmen fordern Bleiberecht für Geflüchtete in Arbeit

Junge ausländische Menschen aus verschiedenen Berufen stehen nebeneinander, jeder hält ein Berufsutensil in der Hand
Eine Unternehmerinitiative plädiert dafür, dass erwerbstätige Geflüchtete bessere Aufenthaltsperspektiven bekommen.
Foto: © Daniel Ernst/Fotolia.de

Mehr als 120 Unternehmen und drei Verbände aus Baden-Württemberg und Bayern haben sich in der Initiative „Bleiberecht durch Arbeit“ zusammengeschlossen. Die Firmen beschäftigen zusammen rund 550 000 Mitarbeiter, davon circa 2050 Geflüchtete, von denen viele von Abschiebung bedroht sind. Eines der größten Probleme sei die Rechtsunsicherheit, durch die sowohl Mitarbeiter und Unternehmen, aber auch Behörden zum Teil über Jahre im Ungewissen seien. Dadurch würden motivierte Menschen gebremst und verunsichert, die Identität werde aus Angst vor Abschiebung nicht preisgegeben und der bürokratische Aufwand sei immens.

Gleichzeitig fehle es in Handwerks- oder Dienstleistungsbetrieben, in der Altenpflege, in der Gastronomie oder in der Produktion an Arbeitskräften. Ohne Menschen mit Migrationshintergrund könnten viele Betriebe und Einrichtungen dicht machen, heißt es vonseiten der Initiative. Hätten die arbeitenden Geflüchteten ein Bleiberecht, könnten sie ihren Lebensunterhalt selbst verdienen und die Sozialsysteme würden entlastet.

Aufenthaltsrecht, wenn Geflüchtete konkrete Bedingungen erfüllen

Die Initiative setzt sich deshalb dafür ein, dass Flüchtlinge mit einem festen Arbeitsplatz eine sichere Aufenthaltsperspektive bekommen. Ihre Pläne haben sie kürzlich beim Ministerium für Arbeit und Soziales vorgestellt. Die Unternehmen schlagen ein zweistufiges Verfahren vor, das Geflüchteten, die sich am Arbeitsplatz bewähren und gut integrieren, eine gesicherte Aufenthaltsperspektive ermöglicht. Geflüchtete mit einem festen Arbeitsplatz sollen eine zunächst auf zwei Jahre befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erhalten, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu zählt unter anderem, dass sie nicht straffällig geworden sind und einen sichtbaren Integrationswillen zeigen, zum Beispiel durch die Teilnahme an Sprachkursen. Im Anschluss daran könne die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis um drei Jahre verlängert werden, wenn einige zusätzliche Kriterien erfüllt sind. So sollen die Geflüchteten ihre Identität durch die Vorlage von Passpapieren klären und eine zertifizierte Weiterbildung/Qualifizierung etwa durch die IHK oder Handwerkskammer nachweisen. Obligatorisch soll auch die Vorlage eines Sprachzertifikats der Stufe A 2 sein. Als weiteres Kriterium schlägt die Initiative die verpflichtende Teilnahme an einem Wertekurs auf Basis des Grundgesetzes vor.

Zuwanderungsgrundlagen sollen praktikabel sein

Mit ihrem Vorschlag wenden sich die Unternehmen an die Bundesregierung, die in ihrem „Eckpunktepapier zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten“ angekündigt hat, dass sie klare Kriterien für einen verlässlichen Status geduldeter Personen definieren wird, die durch ihre Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt sichern und gut integriert sind. Die Initiative will erreichen, dass die künftigen Grundlagen der Zuwanderung auch tatsächlich praktikabel sind und den Anforderungen der Realität entsprechen.

Einwanderungsgesetz soll auch Angelernte berücksichtigen

Für die Ausgestaltung des neuen Einwanderungsgesetzes fordert die Initiative, dass außer Fachkräften auch angelernte Arbeitskräfte berücksichtigt werden. Notwendig seien auch gesetzliche Rahmenbedingungen für Berufsbilder, die die Wirtschaft dringend benötige, zum Beispiel LKW-Fahrer, Staplerfahrer, Reinigungskräfte, Arbeiter in der Fertigung oder Pflegekräfte. Die Unternehmen widersetzen sich der öfter geäußerten Kritik, Geflüchteten würden als billige Arbeitskräfte ausgenutzt und betonen, es gelte der Grundsatz „Gleicher Lohn für alle“.

Zur Website der Initiative geht es > hier.

Ute Wolter ist freie Mitarbeiterin der Personalwirtschaft in Freiburg und verfasst regelmäßig News, Artikel und Interviews für die Webseite.