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1. Preis in der Kategorie Großunternehmen: Carl Zeiss AG: „Versorgungsordnung 2015 (VO 2015)“

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Das Niedrigzinsumfeld veranlasst derzeit viele Unternehmen dazu, ihre arbeitgeberfinanzierten Pensionen anzupassen oder auf neue Versorgungsmodelle umzusteigen. Auch ZEISS, die Unternehmensgruppe der optischen und optoelektronischen Industrie mit Sitz in Oberkochen, musste einen neuen Weg zwischen Risikokontrolle und Attraktivität des bAV-Modells finden.

 

Das frühere Modell für die betriebliche Altersversorgung hat ZEISS im Jahr 2000 eingeführt – ein beitragsorientiertes Rentenbausteinsystem, das komplett arbeitgeberfinanziert war und dessen Beitragshöhe sich bereits stark am Unternehmenserfolg orientierte. „Trotz der eingebauten Erfolgsorientierung war dieses System nach 15 Jahren unflexibel geworden und entsprach angesichts des veränderten Zinsumfelds und der steigenden Lebenserwartung nicht mehr unserem Bedarf“, erklärt Jochen Funk, Leiter betriebliche Altersversorgung bei ZEISS.

 

In der Folge hat der Niedrigzins die jährlichen Kosten für das Pensionswerk bei ZEISS in die Höhe getrieben, so dass aus Sicht des Unternehmens dringender Handlungsbedarf bestand. Deshalb wollte der Konzern die langfristigen Risiken beim Zinsniveau und bei der Lebenserwartung der Mitarbeiter durch eine größere Flexibilität reduzieren. In jedem Fall wollte das Unternehmen den Mitarbeitern weiterhin ein attraktives Rentenbausteinsystem anbieten. Auch die komplette Arbeitgeberfinanzierung mit einem unternehmenseigenen Treuhandfonds (CTA) sollte erhalten bleiben. „Damit sind wir einigen Trends gegen die Fortführung von Betriebsrenten nicht gefolgt, die am Markt zu erkennen sind“, hebt Jochen Funk hervor.

 

Hohe Flexibilität

 

Mit der neuen Pensionsordnung VO 2015 hat der Konzern ein Rentenbausteinsystem entwickelt, das mit seinen dynamischen Berechnungsparametern kurzfristig flexibel und zugleich langfristig planbar ist. Auch bleibt das Versorgungsangebot für die Beschäftigten weiterhin attraktiv und verständlich. Die Flexibilität des Systems ergibt sich zunächst daraus, dass die Beitragshöhe zukünftig noch stärker vom Unternehmenserfolg abhängt – bis hin zum Faktor 5. „Das senkt das Beitragsrisiko für das Unternehmen und steigert gleichzeitig die Lukrativität für die Mitarbeiter“, erläutert Jochen Funk.

 

Bei der Verzinsung setzt ZEISS zukünftig auf einen gestaffelten Garantiezins, der zudem einen Zinsaufschlag in Höhe von fast 1 Prozent beinhaltet. Als Referenzzins wählt der Konzern keinen unternehmensfremden Zins, sondern den Zins, der für die eigenen Pensionsverbindlichkeiten nach IFRS maßgeblich ist. Dadurch wird bei den jährlichen Kosten das Zinsrisiko in kostentreibenden Niedrigzinsphasen wie der aktuellen automatisch gehedgt. Mit diesem Modell gelang der Spagat zwischen einer langfristigen Risikoreduktion und dem Erhalt eines lukrativen Pensionsangebots. Das sah auch die Jury des Deutschen bAV-Preises 2016 so, die ZEISS dafür den ersten Preis in der Kategorie Großunternehmen verliehen hat. Die Fachabteilung bei ZEISS hat das neue Modell zusammen mit Kollegen aus anderen Bereichen sowie den Arbeitnehmervertretern entsprechend dem individuellen Bedarf selbst entwickelt. Lediglich für aktuarische Berechnungen hat das Unternehmen auf Hilfe von außen zurückgegriffen.

 

Für ZEISS spielt die bAV als der bedeutendste monetäre Benefit eine große Rolle für die eigene Arbeitgeberattraktivität. „Die VO 2015 wird in Zukunft ein wichtiger Baustein für die Mitarbeitergewinnung und -bindung sein“, zeigt sich Jochen Funk überzeugt. „Ich erwarte, dass die bAV in Zukunft noch stärker ins Blickfeld potenzieller Mitarbeiter rücken wird.“ Bereits jetzt bekommen Funk und seine Kollegen für die Attraktivität der VO 2015 aus der Belegschaft positive Rückmeldungen. Lob ernten sie auch für die Sozialkomponente, die in das System eingebaut ist. So kommt bei den Mitarbeitern gut an, dass das neue bAV-Modell niedrige Einkommen zu Lasten hoher Einkommen aufwertet.

 

Offene Kommunikation mit Belegschaft und Arbeitnehmervertretern

 

Bereits lange vor der Einführung der neuen VO 2015 hat der Arbeitgeber das Gespräch mit dem Konzernbetriebsrat und der IG Metall gesucht und den Handlungs­bedarf bei der bAV dargelegt. Jochen Funk lobt die Kooperation der Arbeitnehmervertretungen: „Betriebsrat und Gewerkschaft haben Verständnis für unsere Maßnahmen gezeigt und sich mit eigenen Vorschlägen für das neue Modell eingebracht.“ In intensiven Verhandlungen erreichten beide Seiten ein Ergebnis, das eine gute Mischung der angestrebten Ziele darstellt. Das Unternehmen kommunizierte während der Verhandlungen regelmäßig mit der Belegschaft und den Arbeitnehmervertretern über das Intranet und informierte schließlich auf Versammlungen über die Ergebnisse. Auch nach dem Abschluss der Systemumstellung führt ZEISS die Kommunikation zur bAV über ein neues Onlinetool fort.

 

Mit der Ablösung des früheren bAV-Modells wurde das Unternehmen sofort vom Druck der Niedrigzinsphase entlastet. Die VO 2015 ist jetzt in Kraft getreten, doch für die Zukunft sieht Funk die eine oder andere Handlungsoption, um das bAV-Angebot für die Mitarbeiter noch attraktiver zu gestalten. Neben der arbeitgeberfinanzierten bAV bietet ZEISS noch eine Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung an. Daneben steht allen Führungskräften, Tarifmitarbeitern und AT-Mitarbeitern eine Deferred Compensation offen. Bei diesem flexiblen Modell ist die Risikoabsicherung frei wählbar. Der Arbeitgeber erhöht die garantierte Zusage bei der Erteilung der Zusage auf den Mittelwert zwischen dem Garantie- und dem Prognosewert der Rückdeckungsversicherung.