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1. Preis in der Kategorie Großunternehmen: Koenig & Bauer AG – von der reinen Leistungszusage zur beitragsorientierten Leistungszusage

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Koenig & Bauer stellt die betriebliche Altersversorgung von einer reinen Leistungszusage auf eine beitragsorientierte Leistungszusage um. Zugleich motiviert das Maschinenbauunternehmen seine Mitarbeiter, über die Entgeltumwandlung zusätzlich vorzusorgen, und belohnt dieses Engagement durch einen Zuschuss. Der nächste Schritt: Mit dem Aufbau eines Contractual Trust Arrangement (CTA) will der Druckmaschinenhersteller die finanziellen Risiken auslagern.

 

Koenig & Bauer gehört in Deutschland zu den Vorreitern der betrieblichen Altersversorgung. Bereits 1972 führte das Würzburger Unternehmen erstmals eine Betriebsrente für die Beschäftigten ein. Seitdem bildeten arbeitgeberfinanzierte Leistungszusagen in unterschiedlicher Ausprägung den Kern der bAV. Bereits seit langem nutzt das Unternehmen ein Produktangebot der MetallRente. Zudem bietet Koenig & Bauer den Beschäftigten eine Direktversicherung für die Entgeltumwandlung an.

 

Doch seit Anfang 2017 ist vieles anders an den Standorten Würzburg, Radebeul und Frankental, denn seitdem hat der Druckmaschinenhersteller sein neues betriebliches Vorsorgemodell an den Start gebracht. Dabei wurde die alte Leistungszusage auf eine beitragsorientierte Leistungszusage umgestellt. Hierfür wurden die unverfallbaren Anwartschaften der Bestandsmitarbeiter zum Stichtag 31. Dezember 2016 umgerechnet und als Einmalzahlungen in den neuen bAV-Plan überführt. Das bedeutete einen hohen Liquiditätsabfluss, den das Unternehmen aus dem Eigenkapital zu leisten hat. Doch entlastend wirkt, dass die Finanzierung über einen Zeitraum von fünf Jahren gestreckt wird.

 

Allein ältere Mitarbeiter in rentennahen Jahrgängen hatten ein Wahlrecht für oder gegen den Übergang in das neue bAV-System. Die Entscheidung fiel eindeutig aus: Zwei Drittel der Betroffenen stimmten dem Übergang der eigenen Anwartschaften in den neuen Plan zu. Über eine personenbezogene Günstigerprüfung stellte der Arbeitgeber sicher, dass kein Mitarbeiter durch das neue Modell schlechter gestellt ist als vorher bei der alten Leistungszusage.

 

Finanzierung der Pensionsrückstellungen rückversichern und CTA aufbauen

 

Mit dem neuen bAV-Modell wollte sich Koenig & Bauer auch bei den Finanzierungsrisiken absichern. Deshalb nimmt das Maschinenbauunternehmen eine fristenkongruente Finanzierung der eigenen Versorgungsleistungen über eine Rückdeckungsversicherung vor. Damit entfällt für den Arbeitgeber das Finanzierungsrisiko der Langlebigkeit, und seine Bilanz wird entlastet. Die ratierliche Finanzierung der Versorgungsansprüche verbessert die Planungssicherheit von Zahlungsströmen und vermindert das Finanzierungsrisiko für unverbindliche Versorgungsverpflichtungen.

 

Der Druckmaschinenhersteller legt bei der Risikosicherung noch einmal nach: Zurzeit richtet Koenig & Bauer ein Contractual Trust Arrangement (CTA) ein. Über diese Treuhandlösung will das Unternehmen die Versorgung seiner Mitarbeiter zusätzlich sichern und die Bilanzpositionen nach IFRS saldieren.

 

Die Administration des bAV-Plans hat der Druckmaschinenhersteller über ein Arbeitgeberportal neu organisiert und damit den eigenen Verwaltungsaufwand deutlich reduziert. Zugleich steht ein bAV-Berater den Mitarbeitern vor Ort mit einem eigenen Büro bei Fragen zur bAV zur Verfügung. Dieses Angebot nimmt die Belegschaft gut an. So steigt auch die Nachfrage nach der Entgeltumwandlung. Inzwischen wandelt rund jeder dritte Mitarbeiter Entgelt zusätzlich für die Altersvorsorge um. Seit 2017 arbeitet Koenig & Bauer bei den Neueinstellungen mit einem Opting-out. Seitdem bleiben rund neun von zehn neuen Kollegen in der bAV, die der Arbeitgeber durch einen finanziellen Zuschuss unterstützt.

 

Das neue bAV-Modell gestaltet die Betriebsrente auch transparenter für die Mitarbeiter als in der Vergangenheit. Damit gewinnt sie zusätzlich an Bedeutung für die Beschäftigten, da das Unternehmen eine entgeltgruppenabhängige Beitragsstaffelung eingeführt hat, bei der der Arbeitgeber einen Zuschuss von 100 Prozent leistet.

 

bAV als HR-Instrument

 

Das neue bAV-Modell wird gezielt für die Neueinstellung von Mitarbeitern sowie für die Bindung von Bestandsmitarbeitern an das Unternehmen genutzt. Dadurch hat sich auch die betriebsinterne Kommunikation rund um die Betriebsrente verbessert. Gleichzeitig wurden die Betriebsvereinbarungen zur Betriebsrente bei den bisher beteiligten Konzernunternehmen systematisiert und vereinheitlicht sowie an die neuen Regelungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes angepasst. Der Hintergrund ist, dass Koenig & Bauer ursprünglich aus drei verschiedenen Druckmaschinenherstellern entstanden ist, die jeweils eigene Betriebsvereinbarungen in den Zusammenschluss einbrachten. Mit dem Nebeneinander der Betriebsvereinbarungen räumt der neue Plan auf.

 

Die Mitarbeiter reagieren bislang positiv auf die Umstellung der Betriebsrente. Das liegt auch daran, dass für jeden Mitarbeiter die oben genannte Günstiger-Prüfung erfolgte. Dadurch wird im Einzelfall ein personenbezogener Ausgleichsbeitrag vom Arbeitgeber während der Beschäftigungszeit gezahlt. Zum anderen hat der Arbeitgeber frühzeitig den Betriebsrat in die Entscheidungsfindung einbezogen, so dass die Arbeitnehmervertretung auch Vorschläge zur Ausgestaltung machen konnte.

 

Jetzt ist das neue bAV-Modell von Koenig & Bauer etabliert, doch die Konzeptionierung, die Einführung und die Umsetzung waren zeitaufwendig. Daher empfiehlt der Prokurist Volker Schiele anderen Unternehmen mit ähnlichen Plänen, bereits frühzeitig eine Projektierung und Budgetierung vorzunehmen und den Umsetzungszeitplan einzuhalten. Auch hilft es angesichts der Komplexität eines solchen Projektes, verschiedene Entscheidungsträger und Dienstleister einzubeziehen. Das beginnt bei der Zustimmung der notwendigen Gremien wie der des Aufsichtsrats oder des Vorstands bzw. der Geschäftsführung. Auch sollten der Finanz-bereich, die Rechtsabteilung, externe Dienstleister wie versicherungsmathematische Gutachter, Fachanwälte für Arbeitsrecht oder auch Versicherungsmakler für die Auswahl des Produktanbieters frühzeitig informiert und involviert werden.

 

Bereits vor dem Beginn der Umsetzungsphase sollte geklärt sein, wie ein Unternehmen das Projekt gegenüber den Mitarbeitern kommuniziert – so Volker Schiele. Dabei ist etwa die Frage zu klären, ob Printmedien und das Intranet genügen, um die Beschäftigten zu informieren. Oder ob die Möglichkeit zu Einzelberatungen gegeben sein soll. Wichtig ist auch die Frage, in welcher Form die Einwilligung der Umstellung der Betriebsrente durch die Mitarbeiter dokumentiert wird.