Familienunternehmen eilt der Ruf voraus, nachhaltig zu wirtschaften. ECE Projektmanagement aus Hamburg ist ein Familienunternehmen, das Gewerbeimmobilien projektiert und managt – von Einkaufszentren über Bürohäuser bis zu Bahnhöfen. Dem Inhaber und CEO Alexander Otto ist eine arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung wichtig, um den Ruhestand der Beschäftigten abzusichern. Dabei leistet der Arbeitgeber finanzielle Beiträge, fordert aber auch das finanzielle Engagement der Beschäftigten.
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) der ECE setzt sich aus zwei großen Bausteinen zusammen: der Grundvorsorge und der Zusatzvorsorge. Seit der Einführung im Jahr 2016 sind alle neuen Mitarbeiter in Deutschland ab dem ersten Tag ihrer Beschäftigung zur Grundvorsorge berechtigt. Für alle Mitarbeiter gibt es dabei zunächst einen Arbeitgeberbeitrag, der von Beginn an unverfallbar ist. Das darauf aufsetzende Matching-Contribution-Modell basiert auf einer Entgeltumwandlung, die der Arbeitgeber eins zu eins aufstockt. Für alle berechtigten Mitarbeiter gilt das Opting-out-Prinzip, sie nehmen also mit dem Inkrafttreten ihres Arbeitsvertrags mit ECE automatisch an der Entgeltumwandlung teil und müssen dieser Regelung schriftlich widersprechen, wenn sie nicht teilnehmen wollen. „Die sehr hohe Beteiligungsquote zeigt, dass sich das Opting-out bewährt, um die Entgeltumwandlung im Betrieb zu etablieren“, erklärt Claudia Scheele, Expert HR Policies & Labor Law bei ECE.
Der zweite Baustein ist die ECE-Zusatzvorsorge. Von ihr profitieren alle Mitarbeiter in bonusrelevanten Funktionen, die in der Regel über ein höheres Einkommen verfügen. Auch dieser Pensionsplan geht von einer Entgeltumwandlung aus. „Wir sind davon überzeugt, dass gerade dieser Personenkreis mehr für die eigene Absicherung tun sollte, da seine Versorgungslücke im Rentenalter besonders groß ist“, betont Wibke Thormählen, die bei ECE das Ressort Policies & Labor Law leitet. Die neue ECE-Zusatzvorsorge ersetzt das bisherige Deferred-Compensation-Modell für Führungskräfte. Das neue Modell läuft über eine rückgedeckte Unterstützungskasse. Damit hat die ECE Finanzierungsrisiken ausgelagert und vermeidet neue Pensionsrückstellungen.
Die ECE-Grundvorsorge im Detail
Seit dem Jahresbeginn 2016 haben neue Beschäftigte von ECE die Möglichkeit, an der finanziell geförderten Grundvorsorge teilzunehmen. Das Modell ersetzt die bisherige rein arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung. Bis heute beteiligen sich 95 Prozent der berechtigten Mitarbeiter mit eigenen Beiträgen an der Grundvorsorge. Dabei leistet ECE in einem ersten Schritt einen rein arbeitgeberfinanzierten Sockelbeitrag in Höhe von 1 Prozent des jährlichen Bruttofestgehaltes, wobei der Arbeitgeberbeitrag bei der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung gedeckelt ist. Diesen Sockelbeitrag zahlt ECE für jeden teilnehmenden Beschäftigten auf ein individuelles Vorsorgekonto bei der Hamburger Pensionskasse ein.
In einem zweiten Schritt hat das Unternehmen auf den Sockelbeitrag ein Matching-Contribution-Modell gesetzt. Es basiert auf einer Entgeltumwandlung. Wenn ein Arbeitnehmer monatlich 1 Prozent seines Festgehaltes steuerfrei zugunsten der Altersvorsorge einzahlt, fördert der Arbeitgeber diese Umwandlung mit einem zusätzlichen Beitrag in Höhe von noch einmal 1 Prozent des jeweiligen Gehaltes. Zusätzlich leistet die ECE unter bestimmten Voraussetzungen auf den sozialversicherungsfreien Vorsorgeaufwand des Arbeitnehmers einen weiteren Zuschuss von maximal 15 Prozent. Neue Mitarbeiter, die der Entgeltumwandlung über das Opting-out ausdrücklich widersprechen, erhalten allein den 1-prozentigen Sockelbeitrag des Arbeitgebers. Die Leistungen der neuen Grundvorsorge beinhalten neben einer lebenslangen Altersrente auch eine Erwerbsminderungsrente, eine Witwen- bzw. Witwerrente, eine Waisenrente und eine Vorruhestandsrente. Die Teilnehmer können die Altersrente nach der Vollendung des 62. Lebensjahrs abrufen, sobald sie aus dem Berufsleben ausgeschieden sind. Auch ein Vorruhestand ist möglich.
Die ECE-Zusatzvorsorge im Detail
ECE-Beschäftigte in Funktionen mit Bonusrelevanz dürfen nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit die neue Zusatzvorsorge nutzen. Bislang beteiligen sich rund 15 Prozent der Berechtigten an dieser Entgeltumwandlung. „Insbesondere die obere Managementebene nimmt das Modell gerne in Anspruch“, so Wibke Thormählen von ECE.
Die Attraktivität der Zusatzvorsorge für die Berechtigten liegt in der steuerfreien Finanzierung. Die Mitarbeiter sparen durch die Umwandlung von Bruttoentgelt aus Bonuszahlungen bzw. aus der Unternehmenserfolgsprämie Steuern auf die kompletten Beiträge. Mitarbeiter, die mit ihrem Verdienst unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung liegen, sparen zudem Sozialversicherungsabgaben. Die Beiträge gehen auf die individuellen Konten bei der Hamburger Unterstützungskasse, und die ganze Zusatzvorsorge ist über die Hamburger Pensionsrückdeckungskasse rückgedeckt.
Nach der Vollendung des 62. Lebensjahrs können die Teilnehmer ihr Guthaben als Einmalzahlung abrufen, sofern sie dann nicht mehr sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Im Fall einer Erwerbsminderung können sich die Berechtigten die bis dahin erworbenen verzinsten Kapitalbausteine auszahlen lassen. Im Todesfall vor dem Erreichen der Altersgrenze erhalten die Hinterbliebenen das Kapital. Eine Alternative zu einer Einmalzahlung ist beim Eintritt ins Rentenalter eine Rentenoption mit oder ohne Hinterbliebenenleistung.
Ausführlich kommunizieren
„Die neuen bAV-Modelle sind erklärungsbedürftig“, hebt Claudia Scheele von ECE hervor. „Deshalb haben wir zunächst die Grundsatzvorsorge kommuniziert und eingeführt und erst im Anschluss die Zusatzvorsorge erklärt.“ ECE bietet den Mitarbeitern bis heute Informationen über verschiedene Kanäle und Medien an. Die reichen von Broschüren und Flyern über Informationen im Intranet bis zu Informationsveranstaltungen und persönlicher Beratung.