In der Textilbranche liegt der von den Tarifparteien vereinbarte Mindestlohn für Ostdeutschland bis zum 1. November noch unter dem gesetzlichen Mindestlohn.
Für das pädagogische Personal in der Aus- und Weiterbildung gilt von Jahresbeginn 2016 an eine Lohnuntergrenze von 14 Euro in den alten und 13,50 Euro in den neuen Bundesländern. Eine bundesweite Angleichung wird dann mit einer weiteren Erhöhung auf einheitlich 14,60 Euro im Januar 2017 erreicht. Der Tarifvertrag wurde für allgemeinverbindlich erklärt und gilt damit auch für Aus- und Weiterbildungsunternehmen, die nicht tariflich gebunden sind.
Manche Gewerke ziehen mit
Für die rund 63.000 Beschäftigten im Dachdeckerhandwerk wird der Mindestlohn zum Jahreswechsel ebenfalls angehoben. Dann gilt bundesweit eine Lohnuntergrenze von 12,05 Euro, die 2017 weiter auf 12,25 Euro steigt. Sie erstreckt sich auf die ganze Branche und ist auch für Dachdecker einzuhalten, die in Betrieben anderer Baubranchen arbeiten, sofern dort kein anderer Tarifvertrag gilt. „Sie werden erstmals in den Geltungsbereich des Dachdecker-Tarifmindestlohnes und der Mindestlohnverordnung einbezogen“, schreibt die Bundesregierung.
Auch in der ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie inklusive ihrer Verkaufseinrichtungen muss von kommendem Monat an mehr gezahlt werden: Der Mindestlohn steigt hier auf 8,25 Euro, zum 1. November dann auf 8,75 Euro. In Westdeutschland beträgt er konstant 8,50 Euro bis zum Auslaufen der Regelung am 31. Dezember 2017.
Die Branchenlöhne gehen dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro vor und gelten auch für Beschäftigte, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland entsendet werden. (ds)
Quelle: personalpraxis24.de