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Agilität und Arbeitsrecht: arbeitsrechtliche Hintergründe für agile Unternehmen

Agiles Arbeiten: Formen der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen

Agilität stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen. Agile Unternehmen, die zusammenarbeiten wollen, können mehrere Möglichkeiten der Zusammenarbeit wählen:

  • Joint Venture (sollte nur bei langfristiger Zusammenarbeit gewählt werden)
  • gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen
  • agile Strukturen (Scrum)
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Dienst- oder Werkvertrag

Joint Venture

Mehrere Unternehmen beteiligen sich als Gesellschafter an einem Gemeinschaftsunternehmen. Jedes Unternehmen bringt dort Know-how, Gebäude und Mitarbeiter ein.

Bei einem Joint Venture bekommen alle Mitarbeiter einen neuen Arbeitnehmer: Entweder erhalten sie einen neuen individualvertraglichen Arbeitsvertrag. Das alte Arbeitsverhältnis endet dann. Oder der Arbeitsvertrag geht in den neuen Betrieb über (§ 613a BGB).

Dabei kann problematisch sein, dass die Arbeitnehmer, die aus verschiedenen Unternehmen kommen, verschiedene Arbeitsbedingungen haben. Wichtig ist auch, sofern im Rahmen des Joint Ventures eine einzelne Einheit aus einem der beteiligten Unternehmen herausgelöst wird, den Betriebsrat einzubinden. Es handelt sich dann um eine Betriebsänderung. Dann muss festgelegt werden, wer die Interessen der Arbeitnehmer im neuen Joint Venture vertritt, ob ein neuer Betriebsrat implementiert werden muss und welche Betriebsvereinbarungen gelten. 

Gemeinsamer Betrieb

Anders verhält es sich bei einem gemeinsamen Betrieb. Dabei verbleiben alle Arbeitnehmer in dem Betrieb, in dem sie bislang arbeiten. Sie werden aber betrieblich neu zusammengeführt. Somit bleiben sie arbeitsrechtlich Arbeitnehmer in ihrer jeweiligen Einheit. Auch Knowhow und Betriebsmittel bleiben formal in den jeweiligen Unternehmen. Örtlich werden sie in den gemeinsamen Betrieb gebracht und dort zu gemeinsam Zwecken gemeinsam genutzt.

Voraussetzung für einen gemeinsamen Betrieb ist, dass mindestens zwei Unternehmen an einer Betriebsstelle die Betriebsmittel für einheitliche arbeitstechnische Zwecke zusammenfassen. Die Arbeitskräfte werden jedoch von einer Leitung gesteuert. Auf diese haben sich die Unternehmen – zumindest stillschweigend – geeinigt.

Bei einem gemeinsamen Betrieb kann es schwierig sein, die Arbeitnehmer zu führen, wenn ihre Arbeitsbedingungen nicht einheitlich sind.

Scrum

Scrum ist die am häufigsten verwendete Art im agilen Projektmanagement. Es ist ein Rahmenwerk, innerhalb dessen verschiedene Techniken und Prozesse eingesetzt werden. Es ist nicht der ganze Prozess von vorneherein durchgeplant. Vielmehr ist die Entwicklung des Produkts ständig im Fluss. Scrum-Teams arbeiten in verschiedenen Entwicklungszyklen.

Arbeitsrechtlich kann die Organisation von Scrum-Teams schwierig sein, da Arbeitnehmer und meist auch Freelancer aus verschiedenen Unternehmen zusammenkommen. Wenn in diesen Teams ein anderer Arbeitgeber eine Weisung erteilt, handelt es sich arbeitsrechtlich um eine Arbeitnehmerüberlassung.

Problempunkt Arbeitszeit

Die Erfassung der Arbeitszeit kann bei agilen Unternehmen ein Hemmschuh sein, zumal nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof von Mai 2019 eine Arbeitszeiterfassungspflicht besteht. Dieses Urteil wurde jedoch noch nicht in der deutschen Rechtslage erfasst. Daher ist zurzeit anzunehmen, dass noch keine unmittelbaren Pflichten aus dem Urteil für Arbeitgeber bestehen. Zunächst muss der Gesetzgeber tätig werden.

Sollte die Arbeitszeiterfassungspflicht im Recht umgesetzt sein, kann voraussichtlich auch der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit erfassen. Das kann gegebenenfalls mit entsprechenden Tools erfolgen. Die Möglichkeiten der Erfassung bleiben variabel. Die bisherige Vertrauensarbeit ist dann nicht mehr möglich.

Durch Aufzeichnungen können die Ansprüche auf Überstundenabgeltung leichter begründet werden. Noch bleibt abzuwarten, ob es Sonderregelungen für bestimmte Branchen oder Ausnahmen etwa für Kleinbetriebe geben wird.

Kirstin Gründel beschäftigt sich mit den Themen Compensation & Benefits, Vergütung und betriebliche Altersversorgung. Zudem kümmert sie sich als Redakteurin um das F.A.Z.-Personaljournal. Sie ist redaktionelle Ansprechpartnerin für das Praxisforum Total Rewards.