Seit geraumer Zeit sind die mit der Vergabe von bAV-Zusagen einhergehenden Risiken im Blickpunkt der Arbeitgeber. Die in traditionellen Pensionsplänen identifizierten Kostentreiber standen in der Folge im Fokus bei der Entwicklung risikoärmerer Systematiken. Doch sind moderne Pensionspläne attraktiv?
Zusagen auf bAV, die üblicherweise Leistungen im Todes- oder Invaliditätsfall beinhalten, basierten ursprünglich auf dem Prinzip der Fürsorglichkeit: Die Höhe der Leistung war auf einen angenommenen Bedarf der Mitarbeiter abgestellt. Bis in die neunziger Jahre stellten Pensionspläne oft eine lebenslange Rente sicher, die mit der gesetzlichen Rente ein Alterseinkommen von rund 60 bis 70 Prozent der Vergütung beim Eintritt in den Ruhestand ausmachte („endgehaltsorientierter Pensionsplan“). Für Mitarbeiter waren diese Zusagen attraktiv: Ein ausreichendes, lebenslanges Alterseinkommen war gesichert.
Traditionelle Pensionspläne als Kostenfallen
Da die Versorgungsleistung auf dem letzten Gehalt kurz vor dem Ruhestand basierte, resultierten gegen Ende der Berufstätigkeit regelmäßig starke Zuwächse. In Kombination mit einer immer weiter ansteigenden Lebenserwartung nahmen auch Pensionsrückstellungen substantiell zu. In der letzten Dekade kam ein Faktor hinzu: Die kontinuierliche Absenkung des Rechnungszinses im internationalen Bilanzansatz und nach deutschem Handelsrecht sorgte für ein steigendes Rückstellungsvolumen.
Auch extern finanzierte Altersversorgungsangebote stehen unter Druck. In der Versicherungswirtschaft ist der Garantiezins von 4,0 Prozent p. a. in 1999 auf 0,9 Prozent in 2017 gefallen, eine weitere Reduktion steht 2021 bevor. Die garantierten Leistungen können damit nach Abzug von Kosten weniger als die Summe der eingezahlten Beiträge betragen. Auch die laufende Verzinsung liegt gerade mal bei 2,46 Prozent im Jahr 2019.
Ähnliches gilt für Pensionskassen: Laut BaFin lag der gewichtete Durchschnitt der laufenden Verzinsung 133 deutscher Pensionskassen 2018 bei 3,0 Prozent. Das klingt nicht dramatisch, aber viele deregulierte Pensionskassen hatten in der Vergangenheit Leistungsversprechen abgegeben, die auf deutlich höheren Zinsannahmen beruhten. Für Arbeitgeber bedeutet das Nachfinanzierungsaufwand, denn sie sind subsidiär einstandspflichtig.
Risikovermeidung hat oberste Priorität
Unter diesen finanziellen Rahmenbedingungen hat bei der Ausgestaltung von bAV-Angeboten die Vermeidung von Risiken Priorität. Hierzu wird mittlerweile standardmäßig eine Reihe von Gestaltungsmerkmalen umgesetzt:
- beitragsorientierte Versorgungszusagen anstatt fixierter oder gehaltgebundener Leistungsversprechen
- flexible, marktnahe Verzinsung anstatt hoher Zinsgarantien
- Beteiligung der Mitarbeiter an der Finanzierung anstatt rein arbeitgeberfinanzierter Modelle
- Auszahlung der Leistungen als Einmalkapital oder in begrenzten Jahresraten anstatt lebenslanger Renten
Drei dieser vier Merkmale sind auch in der neuen, 2018 durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführten reinen Beitragszusage maßgeblich. Nur von der lebenslangen Rente wurde nicht Abstand genommen.
Da sich Risiken nicht einfach auflösen, stellt sich die Frage, auf wen die in den Pensionszusagen für den Arbeitgeber reduzierten Risiken übergegangen sind. Soweit Versorgungszusagen keine Absicherungsniveaus, stattdessen verringerte Garantien enthalten, trägt der Mitarbeiter künftig die Risiken selbst. Erhält er eine Kapitalauszahlung statt einer Rente, steht es in seiner Verantwortung, hieraus ein adäquates, lebenslanges Alterseinkommen zu generieren. Das Langlebigkeitsrisiko trägt der Arbeitnehmer in diesem Fall ebenfalls. Lässt sich hieraus nicht schlussfolgern, dass die aus Arbeitgebersicht risikominimierte bAV für die Arbeitnehmer in Wirklichkeit viel unattraktiver geworden ist?
Von Chancen in der bAV profitieren
Einerseits kann man attestieren, dass die Sicherheit eines endgehaltsorientierten Pensionsplans mit den heutigen Pensionszusagen nicht mehr erreicht wird. Zur Wahrheit gehören aber auch weitere Aspekte: So war in der Vergangenheit kaum einem Arbeitnehmer der Wert der Versprechen klar. Auch musste er sein Leben lang dem Arbeitgeber treu bleiben, um in den vollen Genuss der Pensionsleistung zu kommen. Ein Arbeitgeberwechsel führte zu Kürzung und Einfrieren des Anspruchs. Lebenslang bei einem Arbeitgeber tätig zu sein spiegelt die heutige Arbeitswirklichkeit nicht wider.
Andererseits steht jedem Risiko auch eine Chance gegenüber. Moderne Pensionspläne bieten den Arbeitnehmern grundsätzlich die Möglichkeit, das Leistungsportfolio an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. Durch Eigenbeiträge können Arbeitnehmer nicht nur die Höhe ihrer Altersleistung planen und steuereffizient bemessen. Auch Kapitalauszahlungsvarianten ermöglichen es Ruheständlern, die Zahlungen an individuelle Lebensumstände und Bedürfnisse anzupassen. Gleiches gilt für die Risikoleistungen, also Leistungen im Falle des Todes oder der Invalidität. Manche Pensionspläne enthalten die Option, diese Leistungen abzuwählen, beispielsweise, falls der Mitarbeiter alleinstehend ist und kein potentieller Leistungsempfänger im Todesfall vorhanden ist.
Schließlich eröffnen Pensionszusagen, die eine kapitalmarktnahe Verzinsung von Beiträgen gewähren, die Chance, an weltweiten Wertschöpfungsprozessen zu partizipieren. Gerade in einer alternden Gesellschaft wie der deutschen kann die Teilhabe an globalen Märkten wichtig für die Wohlstandssicherung sein. Der Arbeitgeber kann mit einem geprüften und professionell betreuten bAV-Anlageportfolio Mitarbeitern einen hohen Mehrwert bieten. Hinzu kommt das durch den gesetzlichen Rahmen einzigartige Sicherheitskonzept in der bAV:
- Der Arbeitgeber muss die Summe der eingezahlten Beiträge garantieren – in Zeiten volatiler Kapitalmärkte ein wertvoller Schutz für die Mitarbeiter.
- Darüber hinaus sichert der obligatorische PSV die angesammelten Ansprüche nicht nur vor Totalverlust, sondern überhaupt gegen jede Reduktion.
Hinsichtlich der lebenslangen Rente, die früher allein für den Arbeitgeber ein in aller Regel betriebsfremdes Risiko begründete, können kollektive Ausgleichsmechanismen die Risiken auf alle Beteiligte verteilen und damit begrenzen. Hierzu kann man sich als Arbeitgeber einer Lebensversicherung bedienen oder bei ausreichender Größe auch eigene Mechanismen implementieren. In diese Richtung weisen die konzeptionellen Ansätze mit verschiedenen Sicherheitspuffern, die in der reinen Beitragszusage gemäß BRSG angelegt wurden.
Moderne Pensionszusagen bieten hohen Mehrwert
Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass auch moderne bAV-Angebote, die Risiken für Arbeitgeber minimieren, äußerst attraktiv für Mitarbeiter gestaltet sein können. Damit lassen sich viele Vorteile gegenüber einem einzelnen privaten Sparvorgang realisieren. Dies betrifft nicht nur steuerliche Effizienz, sondern auch individuelle Auswahlmöglichkeiten und geprüfte sowie professionell administrierte Anlageportfolios. Die Dringlichkeit, die aus der demographisch bedingten Entwicklung der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente resultiert, erhöht den Mehrwert attraktiver bAV-Konzepte zusätzlich.
Peter Devlin
Partner Benefits & Compensation
Deloitte Consulting GmbH
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Jens Denfeld
Senior Manager Benefits & Compensation
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