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Milliardenbeträge für Entgeltfortzahlung bei Krankheit

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Fehlt der Mitarbeiter krankheitsbedingt, erhält er zunächst das volle Gehalt. Foto: © stevepb/px

Nach den Daten des Dachverbands der Betriebskrankenkassen ist der
Krankenstand 2018 gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen. Seit dem historischen Tiefstand im Jahr
2006 setzt sich damit der längerfristige Trend fort. Das wirkt sich
nicht nur auf die betrieblichen Abläufe aus, sondern auch auf die
Arbeitskosten.

Denn fehlt ein Mitarbeiter krankheitsbedingt, zahlt der Arbeitgeber
das volle Gehalt für bis zu sechs Wochen – erst danach
springt die gesetzliche Krankenkasse ein. Deren Krankengeld beträgt
allerdings nur 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoentgelts.
Kürzere Fehlzeiten, die auf dieselbe Erkrankung zurückzuführen sind,
werden dabei innerhalb von 12 Monaten summiert. Bei anderen
Erkrankungsursachen beginnt die sechswöchige Fortzahlungsfrist von
neuem. Das Entgelt wird auch während des Mutterschutzes gezahlt, also sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin sowie
acht Wochen nach der Geburt.

Höhe der Aufwendungen im
Sozialbudget dokumentiert

Sieht man von Zeiten des
Mutterschutzes ab, zahlten die Arbeitgeber im Jahr 2018 Gehälter in Höhe
von 51,6 Milliarden Euro für ihre erkrankten Mitarbeiter. Das
Sozialbudget weist allerdings nur Bruttoentgelte aus und greift damit zu
kurz. Denn auch die darauf entfallenden Arbeitgeberbeiträge zur
gesetzlichen Sozialversicherung werden im Fall einer Erkrankung weiter
gezahlt.

Weil
die Sozialversicherungsbeiträge nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze
fällig werden, droht eine einfache Hochrechnung mit dem anteiligen
Beitragssatz die zusätzlichen Arbeitgeberaufwendungen zu überschätzen.
Näherungsweise kann der beitragsfreie Gehaltsanteil aber mithilfe der
Versichertenstatistik der Gesetzlichen Rentenversicherung geschätzt
werden. Dabei wird unterstellt, dass
Unternehmen auch für privat krankenversicherte Mitarbeiter einen
Arbeitgeberzuschuss zahlen. Neben den Beitragsanteilen zur Renten-,
Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung zahlen sie auch den
Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung, der für die Gewerbliche
Wirtschaft als durchschnittlicher Prozentsatz aus Beitragssoll und
Entgeltsumme geschätzt wird.

Für die
krankheitsbedingt ausfallenden Mitarbeiter sind so im Jahr 2018
geschätzt 10,2 Milliarden Euro an Arbeitgeberbeiträgen hinzuzurechnen.
In der Summe zahlten die Arbeitgeber also knapp 62 Milliarden Euro – ein
Plus von 2,9 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr. Bei der nächsten
Aktualisierung wird der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung sogar
noch höher ausfallen, weil seit dem 1.1.2019 auch der Zusatzbeitrag zur
Gesetzlichen Krankenversicherung paritätisch finanziert wird.

Die
Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung steigen aber nicht nur aufgrund
höherer Fehlzeiten kontinuierlich. Denn selbst bei einer konstanter
Fehlzeitenquote würden die anhaltend günstige Beschäftigungsentwicklung
zusammen mit den jährlichen Gehaltsanpassungen zu stetig steigenden
Aufwendungen führen.