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Ausbau der Höherversorgung

Der Einzelhandels- und Touristikkonzern REWE Group erweitert den Kreis der bAV-Berechtigten durch eine neue Versorgungsordnung deutlich. Michael Fräßdorf, Head of Compensation & Benefits, berichtet, wie die Ge- nossenschaftsorganisation den Beschäftigten den neuen Plan schmackhaft macht und wie das preisgekrönte Anlagekonzept funktioniert.

Der Kölner Einzelhandels- und Touristikkonzern beschäftigt rund 280 000 Mitarbeitende in Deutschland. Alle Beschäftigten partizipieren an einer Basisversorgung, die über die REWE Group-Pensionskasse läuft. Ihre Verwaltung liegt seit Jahrzehnten in den Händen der Hamburger Pensionsverwaltung. Als zweiten Baustein der bAV gewährte der Konzern bislang den Beschäftigten, die mit ihrem Entgelt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung (BBG) lagen, eine „REWE Group-Höherversorgung 2.0“, kurz HV 2.0. Dieser bAV-Plan stützt sich auf einen Garantiezins und einen Bonuszins des Arbeitgebers.

In den Jahren des Niedrigzinses erwies sich dieses Pensionswerk aber als zu teuer für den Konzern. „Die bisherige HV 2.0 ist für die Begünstigten natürlich attraktiv, doch das Unternehmen wollte das Angebot angesichts des anhaltenden Niedrigzinses überarbeiten“, sagt Michael Fräßdorf, Head of Compensation & Benefits. „Uns war bei der Umstellung wichtig, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch die HV 3.0 als attraktives Personalgewinnungs- und als Bindungsinstrument wahrnehmen und sich für die Teilnehmenden an der HV 2.0 nichts ändert.“ Deshalb entwickelte das Unternehmen einen neuen Plan.

HV 3.0 und Lebenszyklusmodell im Detail

Wie sieht die HV 3.0 konkret aus? Michael Fräßdorf entwickelte das neue Modell in enger Abstimmung mit Rainer Nicklas, Head of Corporate Finance, und den jeweiligen Teams. Um den passenden Versicherungsprovider zu finden, schrieb der Konzern den Auftrag öffentlich aus. Die Wahl fiel auf den Versicherer Allianz. Zudem blieb die Hamburger Pensionsverwaltung mit ihrem Aktuariat als externer Partner an Bord. Die HV 3.0, die zum 1. Januar 2022 in Kraft trat, sieht – im Gegensatz zum Vorläuferplan – keine Garantieverzinsung mehr vor. Stattdessen gewährt sie eine Garantie auf die eingezahlten Beiträge.

Diese Gelder lässt die REWE Group in einem Lebenszyklusmodell managen. Wie gut das Anlagekonzept des Lebenszyklusmodells ist, zeigt die Tatsache, dass es im vergangenen Jahr den European Pension Award erhielt. Eine Besonderheit der HV 3.0 ist das Anlagevehikel. Für die chancenreiche Anlage wird das Kapital zu großen Teilen im Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 75 Fonds (DMAS 75) angelegt. Dieser aktiv gemanagte Fonds der Allianz Global Investors legt seinen Investitionsschwerpunkt auf globale Aktien und europäische Rentenpapiere. Üblich war es bislang, in Lebenszyklusmodellen auf Geldmarktfonds zurückzugreifen, um für Beschäftigte ab einem bestimmten Lebensalter das Risiko aus dem Portfolio herauszunehmen und um die Volatilität des Aktienanteils im Portfolio zu glätten. Doch im vergangenen Jahr erzielten die Geldmarktfonds überwiegend eine negative Performance.

Deshalb entschloss sich der Konzern dazu, als De-Risking-Maßnahme in den Deckungsstock der Allianz Versicherung im Rahmen des Allianz Portfoliokonzeptes zu investieren und eben nicht in Geldmarktfonds. Dadurch konnte die REWE Group die Risiken im Lebenszyklusmodell stark reduzieren. Die Überwachung der maximalen Fondsquote, also des Anteils am Gesamtportfolio, der im DMAS 75 investiert ist, stellt sicher, dass das Risiko insgesamt ausgewogen bleibt.

Zudem sind alle Beiträge, Zuschüsse und erwirtschafteten Renditen in einem Treuhandmodell ausgelagert und so zusätzlich über die Grenzen des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSVaG) insolvenzgeschützt.

Die Überprüfung der Anlagestrategie und eine mögliche Umschichtung des Portfolios erfolgen zweimal jährlich. „Das war ein wichtiger Aspekt für uns angesichts des wachsenden Teilnehmerkreises in der HV 3.0“, betont Michael Fräßdorf. „Immerhin garantieren wir den Beschäftigten 100 Prozent der eingezahlten Beiträge.“ Tatsächlich schützt das Unternehmen die  Teilnehmenden an der Höherversorgung 3.0 vor dem Verlust der eingezahlten Beiträge, während die Anwärter vom Erfolg der chancenorientierten Anlagestrategie profitieren können. Es gilt die Garantie des Arbeitgebers, dass die Beschäftigten mindestens die eingezahlten Beiträge inklusive der Zuschüsse des Unternehmens am Ende der Laufzeit erhalten.

Erweiterter Kreis der Berechtigten

Während die alte „Höherversorgung 2.0“ nur einem begrenzten Teilnehmerkreis unter den REWE-Beschäftigten offenstand, ist die neue HV 3.0 einem größeren Personenkreis geöffnet, nämlich auch den Beschäftigten, deren Entgelt unterhalb der BBG liegt. Allerdings gilt als Voraussetzung, dass die jeweilige REWE Group-Gesellschaft auch an der Höherversorgung 3.0 teilnimmt. „Wenn die vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung im Rahmen der Pensionskasse bereits ausgeschöpft sind, eröffnen wir über eine Direktzusage als Durchführungsweg der HV 3.0 noch ein zweites Mal die Möglichkeit, Entgelt bis zu vier Prozent der BBG steuer- und sozialversicherungsfrei umzuwandeln“, erklärt Michael Fräßdorf.

Die Beschäftigten legen in der HV 3.0 den Betrag, den sie vom Bruttogehalt umwandeln und anlegen möchten, selbst fest und können dessen Höhe bei Bedarf anpassen. Der gewählte Beitrag fließt steuer- und sozialversicherungsfrei in das persönliche Höherversorgungskonto. Entgeltumwandlungen aus dem Entgelt unterhalb der BBG sind nur steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern der Wandlungsbetrag vier Prozent der BBG pro Jahr nicht überschreitet. Bruttoentgeltumwandlungen oberhalb der BBG sind maximal pro Kalenderjahr auf 30 Prozent des vertraglich vereinbarten individuellen Jahresgehalts begrenzt. Obendrein matcht der Arbeitgeber jeden umgewandelten Euro in die HV 3.0 mit 15 Cent, und das unabhängig von einer eventuellen Einsparung bei den Sozialversicherungsbeiträgen.

Die HV 3.0 ist eine Direktzusage des Arbeitgebers. Die REWE Group sichert die Entgeltumwandlung ab, indem sie hierfür in der Konzernbilanz entsprechende Rückstellungen bildet. Zudem sind alle Beiträge, Zuschüsse und erwirtschafteten Renditen in einem Treuhandmodell ausgelagert und so zusätzlich über die Grenzen des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSVaG) insolvenzgeschützt.

Eintritt in die Leistungsphase

Die Leistungsphase beginnt laut der HV 3.0 flexibel in einem Zeitraum zwischen dem 62. Lebensjahr und der individuellen Regelaltersgrenze in der Spanne zwischen 65 und 67 Jahren. Tritt der Versorgungsfall innerhalb von fünf Kalenderjahren nach der erstmaligen Beitragszahlung einer beschäftigten Person ein, dann werden ihr alle Beiträge, Zuschüsse und Erträge auf einmal ausgezahlt. Tritt der Versorgungsfall danach ein, haben die betroffenen Personen folgende Wahlmöglichkeiten:

  • Einmalige Auszahlung des gesamten Anlagekapitals
  • Auszahlung in wahlweise drei bis zehn Jahresraten
  • Auszahlung als lebenslange Rente
  • Kombination von Einmal- und Rentenzahlung

Endet das Beschäftigungsverhältnis bei einem Unternehmen der REWE Group, ist es nicht möglich, die Höherversorgung 3.0 zu kündigen, privat weiterzuführen oder sich auszahlen zu lassen. In diesem Fall werden die Beitragszahlungen eingestellt. Die Anwartschaften bleiben bestehen, sofern die jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen der Unverfallbarkeit erfüllt sind. Bei Beiträgen aus Entgeltumwandlung und den Zuschüssen darauf ist dies automatisch der Fall.

Zufriedenstellendes Zwischenergebnis

Mit den bislang erzielten Ergebnissen ist das Unternehmen sehr zufrieden. „Wir haben jetzt ein Angebot, das sich in puncto Attraktivität nicht hinter dem Vorgängermodell verstecken muss“, betont Michael Fräßdorf. Schon im ersten Monat nach der Einführung verzeichnete die HV 3.0 rund 50 Neuanmeldungen, und mindestens ein Beschäftigter ist vom alten HV-2.0-Plan auf eigenen Wunsch in die HV 3.0 gewechselt.

In den nächsten Monaten wollen Fräßdorf und sein Team die Akzeptanz des bAV-Angebots im gesamten Konzern weiter stärken. Weitere Vorteile sind die höhere Transparenz in der Kapitalanlage und niedrige Administrationskosten.

Dr. Guido Birkner
Leitender Redakteur betriebliche Altersversorgung/ Pensions-Management, dpn – Deutsche Pensions- & Investmentnachrichten
guido.birkner(*)faz-bm(.)de
www.dpn-online.com