Georg Thurnes, Aktuar und bAV-Berater, sorgt sich um die Generationengerechtigkeit in der betrieblichen Altersversorgung. Im Gespräch mit dpn – Deutsche Pensions- & Investmentnachrichten spricht er über Generationengerechtigkeit und die bAV-Modelle der Zukunft. Der vorliegende Text ist eine gekürzte Fassung des Beitrags aus der dpn-Ausgabe Februar/März 2021.
„Ein ‚Weiter so‘ kann und darf es für unser Land nicht geben.“ Georg Thurnes hebt für einen Moment seinen sonst ruhigen Gesprächston an, als wir im Interview auf den Reformstau in der Altersvorsorge und die Passivität des Gesetzgebers zu sprechen kommen. „Das Thema Generationengerechtigkeit in der Vorsorge insgesamt und gerade in der bAV drängt immer mehr und fordert nach Lösungen“, unterstreicht der Aktuar. Seit März 2019 steht der 60-Jährige an der Spitze des Vorstands der aba (Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung). Im vergangenen November bestätigten ihn die aba-Mitglieder in seinem Amt. Leicht ist seine Aufgabe derzeit nicht, denn Corona überlagert alle Themen, die nicht akut im Feuer stehen. Die Bundespolitik hat die Dauerbaustelle bAV für diese Legislaturperiode abgehakt und konzentriert sich auf das Superwahljahr 2021.
Dabei weist die „Kommission Verlässlicher Generationenvertrag“, vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales initiiert, auf die Herausforderungen für die Altersvorsorge hin. In ihrem Bericht vom März 2020 zeigt sie ihre Lösungsvorschläge auf, um die gesetzliche Rentenversicherung sowie die zweite und dritte Rentensäule nachhaltig zu sichern. Für die bAV empfiehlt sie unter anderem eine höhere Förderung der arbeitgeberfinanzierten Betriebsrenten für Geringverdiener. Auch mahnt sie mehr Konsistenz in der Ausgestaltung des steuerlichen Förderrahmens an.
„Pensionen sind wie Tanker“
Die Bundesregierung wiegt sich beim Blick auf die Rente und die Altersvorsorge in Selbstzufriedenheit und verschiebt notwendige Reparaturen in die Zukunft – so der Vorwurf. Doch die Zeithorizonte in der Altersvorsorge seien viel länger als eine Legislaturperiode, unterstreicht Georg Thurnes: „Pensionen sind wie schwere Tanker, die sich nicht kurzfristig umsteuern lassen.“ Deshalb müsste der Gesetzgeber den demografischen Wandel und seine Folgen für die Altersvorsorge längst angepackt haben. Seit über zehn Jahren belastet das niedrige Zinsniveau die bAV, sowohl bei der Bilanzierung als auch insbesondere bei der Kapitalanlage der regulierten bAV-Einrichtungen. „Um dieser Situation angemessen zu begegnen, bringt es nichts, dass die Politik immer wieder Wahlgeschenke wie die Rente mit 63 oder die Mütterrente macht.“ Das koste nur Geld, bringe aber für eine Gesamtlösung wenig. Kurzfristiges Denken und Handeln von einer Legislaturperiode zur nächsten reichten nicht aus, um die drei Rentensäulen fit zu machen. „So langsam und zögerlich, wie der Gesetzgeber die drohenden, zum Teil schon vorhandenen Probleme in der Rente und Altersvorsorge in Angriff nimmt, wird er der Dramatik der Situation nicht gerecht.“
In der kapitalgedeckten Altersvorsorge stehen nach Ansicht von Georg Thurnes vor allem die ausgeprägten Garantien in versicherungsförmigen Lösungen im Weg. Hinzu kommt das Arbeitsrecht, das neuen, flexiblen bAV-Lösungen Hindernisse in den Weg stellt. „Mit dem gut gemeinten Ziel, systemimmanente Risiken abzusichern, schießt das Arbeitsrecht in der aktuellen, historisch einmaligen Situation weit über das Ziel hinaus“, so der Aktuar. Schaue man sich die Zinsen für die jüngeren Tarife von bAV und Lebensversicherungen in den beiden letzten Jahrzehnten an, dann würden sich dort nicht systemimmanente Risiken als Problem erkennen lassen, „sondern mit der nachhaltigen Verlagerung des Zinsniveaus ein unerwartetes, realisiertes Risiko für das System an sich“.
Mit Blick auf die hohen Zinsgarantien für ältere Tarife und auf das Abschmelzen der Garantien in jungen Tarifen ist sich Thurnes sicher: „Wir können nicht erwarten, dass uns die jüngeren Generationen den Ruhestand in immer höherem Maße finanzieren und zugleich für die eigene Altersvorsorge ohne jeden Zins immer mehr sparen sollen – das funktioniert nicht.“ Darin stecke gesellschaftlicher Sprengstoff. Auf Generationenkonflikte, die sich daraus in Zukunft ergeben würden, solle nicht gewartet, sondern jetzt entschieden und nachhaltig gegengesteuert werden.
Intergenerational Fairness
Auf die Frage, wie er Generationengerechtigkeit definiert, verweist Georg Thurnes auf Intergenerational Fairness. „Dieser Begriff hat sich in der Branche etabliert, während sich Gerechtigkeit als absoluter Begriff nur schwer herstellen lässt.“ Für die Altersvorsorge ergänzt der aba-Vorstand die Definition, dass „eine Gruppe Menschen in vergleichbarem Umfeld vergleichbare Leistungen für einen vergleichbaren Aufwand erhält.“ Nun ist die bAV in Deutschland komplex, und einfache Lösungen kennt sie generell nicht. Um mehr Gerechtigkeit zwischen den Generationen zu erreichen, schlägt Thurnes zwei Maßnahmen vor: eine Neuverteilung der finanziellen Lasten aus den bestehenden Verpflichtungen sowie die Zulassung der reinen Beitragszusage auf betrieblicher Ebene. „Wir müssen uns vollkommen vom althergebrachten Besitzstandsdenken im Zusammenhang mit Garantien verabschieden“, so der aba-Vorsitzende. Der rasante Sinkflug des Zinsniveaus von sieben Prozent auf null oder gar in den negativen Bereich von den späten 90er Jahren bis heute müsse auch in bestehenden Tarifen adjustiert werden. Einen ersten Ausweg aus dem Dilemma bietet eine Antwort auf die Frage, wie die Verteilung der Lasten aus der Vergangenheit und aus der Zukunft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu regeln ist. „Aus meiner Sicht sollte die Vergangenheit, also der Past Service, weiterhin auf der Rechnung der Arbeitgeber verbleiben“, sagt Thurnes. „Für den Future Service brauchen wir eine neue rechtliche Lösung, die es uns künftig ermöglicht, dort auch die Arbeitnehmer an Lösungen zu beteiligen.“ Den Future Service dürfe man nicht allein den Arbeitgebern in Rechnung stellen, denn sie seien weder selbst noch mit ihren Versorgungseinrichtungen für die dramatische Veränderung der Situation verantwortlich.
Die reine Beitragszusage ans Laufen bringen
Als zweiten Weg für mehr Generationengerechtigkeit schlägt Georg Thurnes einen zügigen Ausbau der reinen Beitragszusage vor. Dieses Modell hält er für den richtigen Weg, ob im Rahmen eines tarifvertraglich flankierten Sozialpartnermodells oder als betriebliches Modell. Wichtig sei, sich von Garantien und allem Festverzinslichen zu lösen. „Betriebliche Altersvorsorge sollte künftig so funktionieren, dass die Beteiligten ihr Geld vernünftig und langfristig anlegen können, ohne dabei besonders großen Schwankungsrisiken ausgesetzt zu sein.“ Das sei mit der reinen Beitragszusage hervorragend möglich, doch es rege sich weiter Widerstand dagegen. „Manche Stakeholder, auch im Arbeitnehmerlager, realisieren nicht, dass dieses Vorgehen im neuen Kapitalmarktumfeld die einzige Chance auf vernünftige Versorgungsleistungen ist“, sagt Thurnes. „Für Sicherheit durch Garantien wird es künftig keine Rendite mehr geben.“
Umso wichtiger sei es, das betriebliche Modell einer reinen Beitragszusage in der Praxis rasch ans Laufen zu bringen. Als Vorbild würde da am besten eine betriebliche Lösung außerhalb der Finanzdienstleistungsbranche taugen. „Schauen Sie 100 Jahre zurück auf die Ursprünge der bAV, dann sehen Sie erfolgreiche Modelle von Industrieunternehmen, die mit ihrer Betriebsrente einfach gestartet sind und Erfolg hatten“, betont er. Diese erfolgreichen Modelle hätten andere Betriebe dann nachgeahmt. Konzerne und Unternehmensgruppen benötigten individuelle bAV-Modelle, nicht nur komplexe Lösungen auf der Basis von Tarifverträgen. Die reine Beitragszusage sei für die Zukunft am besten geeignet, „weil sie lebenslange Renten leistet und dabei ohne Garantien auskommt und weil sie für die Kapitalanlage Schwankungsmöglichkeiten innerhalb eines Korridors zulässt“, so Thurnes. Das Kollektiv und die lange Duration sorgten dafür, dass das Kapital vor zu großer Volatilität geschützt werde.
Alt und Jung – Past Service und Future Service
Die Kombination der beiden Maßnahmen – neue Ausbalancierung der finanziellen Lasten und eine reine Beitragszusage auf betrieblicher Ebene – ließe sich dann mit der Idee der Generationengerechtigkeit verknüpfen. Dabei sei genau hinzuschauen, von welchen Personengruppen die Rede ist, wenn es um Generationen geht. Eine mögliche Definition: Generationen nach Alterskohorten zu separieren. Eine andere Alternative biete die Untergliederung in Anlehnung an die Zeitspanne des mittleren Gebäralters. „Die führt zu einer Dreiteilung: in die Personen, die als Teilkollektiv nur Kinder sind, in diejenigen, die Kinder und zugleich Eltern sind, sowie in die Gruppe derjenigen, die als Teilkollektiv nur noch Eltern sind“, erläutert der Aktuar.
Doch diese Modelle von Generationen eignen sich nach seiner Ansicht kaum, um eine nachhaltige Fairness oder gar Gerechtigkeit zwischen den Altersgruppen herzustellen, gerade im Hinblick auf den Umgang mit dem Past Service und dem Future Service. Zwischen diesen beiden sei nur ein gleitender Übergang sinnvoll. „Die ältesten Berufstätigen könnten kaum mehr umplanen, sie hätten bei einer Umstellung reichlich Versorgungsansprüche im Past Service und nur wenige im Future Service“, merkt Thurnes an. Deshalb sollten sie bei einer Umstellung außen vor bleiben. Anders sehe es bei den Jüngeren aus. Deren Anteil des Future Services wäre bei einem gleitenden Übergang umso höher, je jünger sie sind.
Rechtliche Nachjustierung
Mit diesem Lösungsvorschlag für die Frage der Generationengerechtigkeit stoßen die aba und ihr Vorsitzender bislang auf taube Ohren in Berlin und Bonn. Das goldene Dreieck aus Bundesfinanzministerium, Bundesarbeitsministerium und Finanzaufsicht sieht keinen Anlass, beim Betriebsrentenstärkungsgesetz nachzusteuern. Dabei würde der Gesetzgeber durch ein rechtliches Nachjustieren der reinen Beitragszusage für die betriebliche Ebene helfen, den Arbeitnehmervertretern ihre Ängste vor rechtlichen Unklarheiten und Grauzonen zu nehmen.
„Ich halte den Gedanken des Tarifvorbehalts im Sinne des Arbeitnehmerschutzes aus den 1970er Jahren grundsätzlich für gut“, sagt Thurnes. Dieser habe immer den Effekt, dass Abweichungen zum Nachteil der Berechtigten nur in Tarifverträgen zulässig sind. Doch für den aba-Vorsitzenden bietet die reine Beitragszusage in der neuen Systemwelt nur Vorteile: „In der Praxis funktionierende Lösungen wie der Bosch Pensionsfonds zeigen, dass sie den Anwärtern eine attraktive Betriebsrente erwirtschaften können.“ Doch viele Arbeitnehmervertreter pochten weiterhin auf Garantien in den Tarifen – zulasten von Renditen und Rentenleistungen, aber auch zulasten der Bereitschaft von immer mehr Arbeitgebern, sich in der bAV zu engagieren. „Der Niedrigzins wurde durch die Corona-Hilfspakete zementiert, davon kommen wir in absehbarer Zeit nicht mehr runter.“ Damit schwäche die Pandemie die betriebliche Altersversorgung als Vergütungskomponente, zumindest kurz- bis mittelfristig.
Dr. Guido Birkner
Leitender Redakteur betriebliche Altersversorgung, Pensions-Management, dpn – Deutsche Pensions- & Investmentnachrichten
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