Altersvorsorge in der Krise?
Mit steigender Lebenserwartung und abnehmender Bevölkerungszahl wuchs in den vergangenen Jahrzehnten die Relevanz individueller kapitalgedeckter Altersvorsorge. Wie sich die Pandemie langfristig auf die Altersversorgung – sowohl auf die staatliche Rentenversicherung als auch auf die betriebliche Altersversorgung (bAV) – auswirken wird, lässt sich heute noch nicht sicher vorhersagen. Feststeht, dass es Verbindungen zwischen der Krise und der Altersversorgung gibt, sagt Jens Denfeld, Senior Manager Human Capital von Deloitte. Wenn die Einkommen von Arbeitnehmern infolge der Krise zurückgehen, verringern sich folglich auch die Beiträge zu ihrer Altersversorgung.
Prinzipiell gibt es drei Einflussfaktoren für Arbeitnehmer:
- Die Beiträge in die staatlichen Rentensysteme sinken aufgrund von Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit.
- Die bAV-Zuwächse fallen aufgrund von Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit ebenfalls geringer aus.
- Es gibt Einschnitte in arbeitgeberfinanzierte Pensionszusagen aufgrund von Kostendruck.
Das bedeutet, dass ohne Gegenmaßnahmen die Zuwächse in den Vorsorgesystemen geringer ausfallen. Der Deloitte-Berater Jens Denfeld sieht vor allem vier Trends in der bAV, die als Treiber für die Gestaltung von Versorgungsplänen fungieren:
- Risikoreduktion: Abbau und Vermeidung von Langlebigkeits- und Zinsrisiken
- Kostenkontrolle: Vermeidung einer unkontrollierten Kostenentwicklung
- Auslagerung von Pensionsverpflichtungen: Unternehmen möchten diese Verpflichtungen in ihren Bilanzen abbauen
- Digitalisierung: Automatisierung von Administration- und Informationsprozessen
Die ersten beiden Trends werden, so Jens Denfeld, durch die Krise beschleunigt. Die wirtschaftlichen Herausforderungen infolge der Pandemie erhöhen den Druck, Risiken und Kosten zu reduzieren. Der dritte Trend bleibt auch in der Krise wichtig. Dem vierten Trend folgen Unternehmen nur, wenn sie durch eine weitere Digitalisierung eine Kostenreduktion erwarten. Kurzfristig können die Kosten für die Implementierung digitaler Tools kostentreibend wirken.
Wie wirkt sich die Covid-19-Situation auf den bAV-Markt aus?
Bereits jetzt wirkt sich die Pandemie auf den bAV-Markt aus, so Denfeld. Die betriebliche Altersversorgung bewegt sich während der Krise verstärkt in einem Spannungsfeld zwischen Kosten, Verpflichtungen und Liquidität. Aus diesem Dreieck entstehen Herausforderungen, die die Unternehmen belasten. Sie müssen abwägen, welches Problem sie am dringendsten angehen müssen.
Daraus ableitend, können sie in drei verschiedenen Kategorien Maßnahmen einleiten:
- Umgestaltung von bAV-Plänen (neue Pensionspläne, Modifikation bestehender Pläne, Transfer alter Pensionszusagen auf ein neues System, Harmonisierung der Pensionspläne)
- Eingriff in Planinhalte (bestehende Pensionszusagen kürzen, künftige Zuwächse verringern, Aussetzen von Rentenerhöhungen etc.)
- Auslagerung von Verpflichtungen bzw. Versichertenbeständen (Auslagerung auf Pensionsfonds/Unterstützungskassen, Bildung und Verkauf einer Rentnergesellschaft, Auslagerung auf eine Lebensversicherung)
Allerdings sind nicht alle Ansätze aus dem bAV-Werkzeugkasten in gleichem Maße auf Krisenzeiten ausgerichtet. So hat die Modifikation bestehender Pläne ein hohes Potenzial. Zu einem Stichtag können substanzielle Kostenreduktionen umgesetzt werden, ohne dass den Mitarbeitern etwas weggenommen wird. Das kann Unternehmen helfen, die nicht unternehmerisch in eine Krise geraten sind, sondern durch die Covid-19-Krise einen erhöhten Kostendruck spüren.
Unternehmen, die bereits vor der Krise in schwierigem Fahrwasser waren, können Eingriffe wie die Verringerung künftiger Zuwächse, Aussetzen von Rentenerhöhungen, Zwangskapital und Einfrieren von Pensionsplänen in Betracht ziehen. Diese Maßnahmen wirken kurzfristig und sind in der Krise gut geeignet. In jedem Fall müssen sie vorher aus arbeitsrechtlicher Sicht abgeklärt werden.
Internationale Konzerne fragen vermehrt für deutsche Gesellschaften eine Auslagerung zur Risikoreduktion nach. Unter den möglichen Optionen sind die Bildung und der Verkauf einer Rentnergesellschaft, also die Auslagerung von Pensionsverbindlichkeiten auf eine solche Gesellschaft, ein krisenfestes Modell,. Im ersten Schritt wird das Unternehmen seine Verpflichtungen abspalten und diese im zweiten Schritt verkaufen. Dafür müssen jedoch die Verpflichtungen mit Vermögensmitteln hinterlegt sein. Das ist auch in Form von Darlehen, Kapital eines weiteren Investors oder bestimmten Formen von Garantien möglich. Zu berücksichtigen ist, dass die Unternehmen eine Nachhaftung innerhalb von zehn Jahren haben. Von allen Auslagerungsmöglichkeiten hat diese einen hohen Einfluss auf die Nettofinanzposition des Unternehmens .
Was lehrt uns die Krise?
Aus der aktuellen Krise sollten Unternehmen lernen, ihre bAV künftig krisenfest zu gestalten. Folgende Gedanken sollten Unternehmen, aber auch individuelle Personen, dabei einbeziehen:
- Jede Vorsorge muss Krisen einplanen.
- Trotz Krisen geht es insgesamt bergauf.
- Für Vorsorge ist eine langfristige Sichtweise entscheidend.
- In guten Zeiten sollte zusätzlich ein Puffer für Krisen vorgesehen werden.
Kirstin Gründel beschäftigt sich mit den Themen Compensation & Benefits, Vergütung und betriebliche Altersversorgung. Zudem kümmert sie sich als Redakteurin um das Portal Total Rewards sowie um das F.A.Z.-Personaljournal. Sie ist redaktionelle Ansprechpartnerin für das Praxisforum Total Rewards.