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Das Versorgungsniveau der arbeitgeberfinanzierten bAV beträgt hierzulande im Mittel zwischen 4,4 Prozent bis 4,8 Prozent des letzten Grundgehalts. Ein Angestellter mit Tarifgehalt erhält nach einer 42-jährigen Dienstzeit eine Altersleistung in Höhe von durchschnittlich 4,6 Prozent des letzten Grundgehalts. Bei Arbeitnehmern im außertariflichen Bereich liegt die Leistung nach 32 Jahren bei 4,4 Prozent. Führungskräfte können nach 22 Arbeitsjahren auf 4,8 Prozent der letzten Grundvergütung kommen. Das geht aus dem bAV-Index von > Willis Towers Watson hervor. Für die Studie wurden 200 Unternehmen ab 500 Mitarbeitern und einem Umsatz von mindestens 50 Millionen Euro mit 332 arbeitgeber- oder mischfinanzierten Versorgungszusagen analysiert. Geschlossene Zusagen, die von neueren Zusagen abgelöst wurden, waren nicht Bestandteil der Untersuchung.
Höhe der Betriebsrente von Unternehmensgröße und Branche abhängig
Für die Höhe der Altersleistung spielt auch die Unternehmensgröße eine Rolle: Je größer das Unternehmen, umso höher die bAV. Auch die Branche entscheidet mit: Mitarbeiter im Bereich Rohstoffverarbeitung und Warenherstellung können im Schnitt mehr als doppelt so hohe Leistungen erwarten wie Angestellte der Informations- und Kommunikationsbranche. Laut Willis Towers Watson bräuchten Unternehmen spezifische Benchmarks für Ihre Branche und Unternehmensgröße. Insgesamt kann die arbeitgeberfinanzierte bAV allein jedoch nicht das Absenken der gesetzlichen Rente kompensieren.
Stärkere Verteilung der Last auf Arbeitnehmer?
Heinke Conrads, Bereichsleiterin Retirement Deutschland und Österreich bei Willis Towers Watson, sagt, dass die Dotierung der betrieblichen Altersvorsorge mehr als verdoppelt werden müsste, um dem gesellschaftspolitischen Anspruch als zweite Säule der Alterssicherung in vollem Umfang gerecht zu werden. Conrads ist der Meinung, dass sich vor allem die Mitarbeiter finanziell engagieren sollten:
Unternehmen alleine können diese Last nicht stemmen und engagieren sich in Sachen bAV ohnehin bereits sehr stark. Vor allem Arbeitnehmer selbst sind gefragt, sich durch höhere Eigenbeteiligung stärker in die betriebliche Altersversorgung einzubringen,
Mitfinanzierung der Mitarbeiter durch Matching-Modelle weit verbreitet
Derzeit sind hierzulande sogenannte Matching-Modelle gängige Praxis, um Mitarbeiter zur Mitfinanzierung ihrer Betriebsrente zu motivieren. Bei solchen Versorgungssystemen ist die Höhe der Arbeitgeberbeiträge ganz oder teilweise an die Eigenbeteiligung des Arbeitnehmers gekoppelt. In 45 Prozent der Unternehmen ist die Eigenbeteiligung des Mitarbeiters eine Voraussetzung für arbeitgeberfinanzierte Beiträge zur bAV. Weitere 39 Prozent der Firmen bieten ein moderateres Matching-Modell an: Dabei sehen die Versorgungssysteme einen festen Grundbeitrag vor, der aufgestockt wird, wenn der Mitarbeiter sich für eine Entgeltumwandlung entscheidet.
Betriebsrentenstärkungsgesetz puscht Entgeltumwandlung
Auch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) eröffnet laut Willis Towers Watson Möglichkeiten, dass sich Arbeitnehmer stärker an der Finanzierung ihrer bAV beteiligen, indem es eine gesetzliche Grundlage für sogenannte Opting-out-Modelle für Tarifverträge schafft. Dadurch nehmen Mitarbeiter automatisch an einem Programm zur Entgeltumwandlung teil, wenn sie sich nicht explizit dagegen entscheiden.
Die Regelungen des BRSG gelten seit Anfang 2018. Das Gesetz hat einige Kritiker, die unter anderem bemängeln, dass der Teil, der vom Bruttolohn der Arbeitnehmer in die Betriebsrente fließt, dann in der gesetzlichen Rentenkasse und später an der eigenen Rente fehlt.
Ute Wolter ist freie Mitarbeiterin der Personalwirtschaft in Freiburg und verfasst regelmäßig News, Artikel und Interviews für die Webseite.