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Betriebliche Altersversorgung – wohin geht die Reise?

Viele Unternehmen sind damit beschäftigt, Risiken in ihrem aktuellen bAV-Bestand zu minimieren. Das Bündeln von Ressourcen in der Abwicklung alter bAV-Pläne lässt oft wenig Raum für die Auseinandersetzung mit neuen Lösungen, so dass hier häufig das Erarbeiten von neuen, langfristigen bAV-Modellen, die in die übergeordnete Personalstrategie des Unternehmens passen, noch aufgeschoben wird. Das ist verständlich. Doch es gibt hier Unternehmen, die Analysen zum Umgang mit ihren bestehenden Plänen abgeschlossen und eine Strategie hierfür festgelegt haben. Sie wenden sich neuen Wegen der bAV zu.

Ebenso gibt es Unternehmen, in denen erstmals eine bAV eingeführt werden soll. Werden heute neue Versorgungspläne eingeführt, sind diese häufig Direktversicherungen unter Nutzung der steuerlichen Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG, nicht selten in der Form, dass der Arbeitgeberbeitrag davon abhängt, dass der Arbeitnehmer sich mit einem bestimmten Mindestbetrag am Aufbau seiner bAV beteiligt.

Werden Pläne im Durchführungsweg Direktzusage eingeführt, werden sie fast ausschließlich als wertpapiergebundene Zusage im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB oder als versicherungsrückgedeckte beitragsorientierte Leistungszusage ausgestaltet, oft auf Kapital- statt auf Rentenbasis. Bei diesen Gestaltungen sind die Beiträge kalkulierbar, Bilanzeffekte sind beherrsch- bzw. vermeidbar, und im Fall einer Versicherungslösung werden die Risiken der bAV weitgehend aus dem Unternehmen ausgelagert. Die zugesagte garantierte Verzinsung auf eingebrachte Beiträge wird heute in Anbetracht des Niedrigzinsumfelds tendentiell vorsichtiger gewählt als in alten Plänen, bei denen man häufig noch Verzinsungen mit 5 oder 6 Prozent jährlich findet. Wird der Kapitalstand bei Eintritt eines Versorgungsfalls über eine Transformationstabelle verrentet, werden die Rentenfaktoren in neuen Plänen ebenfalls aus Unternehmenssicht vorsichtiger kalkuliert als in alten Plänen.

bAV von morgen

Wohin die Reise auch gehen wird, was die künftige Ausgestaltung betrieblicher Versorgungszusagen anbelangt: Ziel sollte sein, unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der Vergangenheit und der sich stellenden Herausforderungen in der Altersversorgung Modelle zu finden, die für die Arbeitnehmer einen verlässlichen zusätzlichen Baustein in ihrer persönlichen Altersversorgung darstellen, ohne für das Unternehmen untragbare Risiken zu implizieren.

Doch wie gelingt der Spagat zwischen kalkulierbaren Aufwänden und geringen Risiken auf der einen und Attraktivität für die Arbeitnehmer und lebenslanger Versorgung auf der anderen Seite? – Letztlich gibt es bei fünf Durchführungswegen der bAV und drei bzw. vier Zusagearten viele mögliche Modelle. Es existiert kein Königsweg, der für alle Unternehmen ideal ist. Die Kunst ist, – gegebenenfalls unter Beachtung tarifvertraglicher Vorgaben – das Modell – das heißt den Durchführungsweg bzw. die Kombination von Durchführungswegen und die konkrete Ausgestaltung der Zusage – für ein Unternehmen zu finden, das langfristig zum Unternehmen passt und für die Arbeitnehmer attraktiv ist.

Der Beitrag ist ein Auszug des Beitrags von Dr. Claudia Veh aus folgendem Buch:

Dr. Guido Birkner (Hrsg.)
bAV 2022: Kapitalanlage, Verpflichtungen und Biometrie – Altersvorsorge neu gedacht
F.A.Z. BUSINESS MEDIA GmbH
ISBN: 978-3-948353-38-4