Die Arbeitgeberattraktivität bemisst sich nicht allein an einem guten Gehalt, sondern auch an attraktiven und individuell passenden – auf den Mitarbeiter zugeschnittenen – Benefits. Dabei kann die Gesundheit der Mitarbeiter im Fokus stehen. Sascha Marquardt und Miguel Perez vom Kompetenzcenter Firmenkunden der Hallesche Krankenversicherung stellten auf dem „Praxisforum Total Rewards“ von FRANKFURT BUSINESS MEDIA vor, wie betriebliche Gesundheit neu gedacht werden kann und mit welchen innovativen Möglichkeiten sie sich im Unternehmen fördern lässt. Unternehmen können durch betriebliche Gesundheitsmaßnahmen ihren Mitarbeitern einen nachhaltigen und wertvollen Benefit anbieten und sich dadurch auch als verantwortungsvoller Arbeitgeber positionieren.
Nur ein Benefit passt nicht
Hintergrund des neuen Konzepts ist, dass es bei Benefits immer schwierig ist, alle Mitarbeiter im Unternehmen zu erreichen. „Das Thema Benefits ist eigentlich ein schönes Thema“, meint Sascha Marquardt. „Das Feld ist bunt, es geht um Lohn und eigentlich auch ums Schenken.“ Doch die Crux sei, dass ein Benefit selten zur gesamten Belegschaft passe. „Wir haben nichts davon, wenn wir etwas anbieten und keiner es nutzt“, so Marquardt. „Ein Benefit muss persönlich passen.“ Es stelle nur dann einen Nutzen dar, wenn jeder erreicht werde. „Und zwar nicht irgendwann in der Zukunft, wenn ich in Rente gehe“, betonte Perez. Der Nutzen müsse jetzt und heute und hier sein.
Arbeitgeber stellen das Gesundheitsbudget zur Verfügung, ohne darüber entscheiden zu müssen, was es enthalten soll. Vielmehr kann der Mitarbeiter individuell die für ihn passenden Bausteine heraussuchen. Wichtig ist, dass das dem Mitarbeiter kommuniziert wird. Für den Mitarbeiter ist es wichtig, dass er leicht versteht, was übernommen werden kann.
Das Gesundheitsbudget im Modell der Halleschen Krankenversicherung basiert auf dem Erstattungsprinzip in Form einer gesundheitsbezogenen Lohnerhöhung. Erstattet werden Dinge, die ärztlich verordnet werden, darunter Hilfsmittel wie Hörgeräte, Brillen, Sonnenbrillen in Sehstärke, aber auch Zahnreinigung und -behandlung oder Zahnersatz, Eigenanteile bei Arzneimitteln, nicht-verschreibungspflichtige Medikamente, Zuzahlungen bei Krankengymnastik oder Heilmassagen sowie alternative Heilmethoden. Der Mitarbeiter kann so lange Rechnungen einreichen und sie erstattet bekommen, bis die Budgetgrenze erreicht ist. Nicht erstattungsfähig sind Elemente wie Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer bei Krankenhausaufenthalten. Das würde ja erst greifen, wenn es um Krankheit geht, ist aber nicht über das Gesundheitsbudget abgedeckt.
Bonusleistungen
Das Gesundheitsbudget wird durch Bonusleistungen ergänzt. Dazu zählen die ärztliche Videotelefonie und die Möglichkeit, bei Fachärzten schneller einen Termin zu bekommen. Mitarbeiter können, ohne dass ihr individuelles Gesundheitsbudget belastet wird, telefonisch eine Zweitmeinung eines Arztes einholen. Durch schnellere Facharzttermine wird zudem vermieden, dass Mitarbeiter Leiden verschleppen. Wenn jemand früher zum Arzt geht, kann das dazu führen, dass er nicht ausfällt oder dass er früher wieder fit ist und an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann.
Kirstin Gründel beschäftigt sich mit den Themen Compensation & Benefits, Vergütung und betriebliche Altersversorgung. Zudem kümmert sie sich als Redakteurin um das F.A.Z.-Personaljournal. Sie ist redaktionelle Ansprechpartnerin für das Praxisforum Total Rewards.