Laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Arbeitgeber dafür sorgen, dass Beschäftigte an Bildschirmgeräten regelmäßig ihre Arbeit unterbrechen können. Das heißt, sie sollten regelmäßige Erholungszeiten ohne Blick auf den Bildschirm haben oder zwischendurch andere Tätigkeiten erledigen.
In der Verordnung fehlen allerdings exakte Angaben über die Länge der Pausen. Arbeitgeber sollten sich dennoch der Wichtigkeit der Bildschirmpausen bewusst sein, denn laut Studien leidet mindestens ein Drittel (30 bis 40 Prozent) der Bildschirmbeschäftigten an Augenbeschwerden und Kopfschmerzen. Vier von fünf Bildschirmarbeiter geben an, Rücken- oder Nackenschmerzen zu haben.
Bildschirmpausen verpflichtend einführen
Da die ununterbrochene Arbeit am Bildschirm die Gesundheit beeinträchtigt, sieht die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) vor, dass Arbeitgeber die Tätigkeit ihrer Beschäftigten so organisieren müssen, dass die tägliche Arbeit an Bildschirmgeräten regelmäßig durch andere Tätigkeiten (Mischarbeit) oder durch bezahlte Arbeitsunterbrechungen unterbrochen wird.
Empfehlungen von Arbeitsmedizinern
Arbeitgeber können sich an den Empfehlungen von Arbeitsmedizinern orientieren. Diese sind:
- Nach etwa 50 Minuten Arbeitszeit am Bildschirm sollte eine Pause von fünf bis zehn Minuten ohne Bildschirm eingelegt werden.
- Ab einer Arbeitszeit von 100 Minuten sollten Bildschirmarbeiter eine Pause von 20 Minuten einlegen.
- Generell sind mehrere kurze Pausen effektiver als wenige lange Pausen. Arbeitnehmern, die viel am Bildschirm arbeiten, ist nicht zu empfehlen, dass sie ihre Pausen ansammeln, um früher in den Feierabend zu gehen.
- Bei Tätigkeiten mit starkem Bildschirmkontakt, beispielsweise im Call Center oder bei Dateneingabe, sollten Arbeitnehmer jede Stunde eine Pause von etwa 15 Minuten haben.
- Die Pausenzeiten sollten zu Beginn des Arbeitstages festgelegt werden, da sie ansonsten leicht in Vergessenheit geraten oder nach hinten geschoben werden. Viele Arbeitnehmer legen erst dann Pausen ein, wenn sie körperliche Probleme verspüren oder ihre Konzentration nachlässt.
Generell sollten Arbeitgeber individuelle Pausenregelungen treffen, die auch berücksichtigen, wie lange Beschäftigte täglich vor dem PC sitzen, wie hoch dabei ihre Konzentration sein muss und ob möglicherweise bereits Hinweise auf eine drohende Schädigung des Sehvermögens bestehen. In arbeitsmedizinischen Untersuchungen kann festgestellt werden, ob es Anhaltspunkte für gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die Bildschirmarbeit gibt.
Arbeitgeber sollten bei den Pausenregelungen auch die Vorteile für das Unternehmen sehen: Pausen beseitigen Erschöpfungssymptome, die durch die Arbeit verursacht wurden. Sie sorgen dafür, dass die Beschäftigten nicht ermüden, und halten sie fit. Das erhöht auch die Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer und somit die Produktivität des Unternehmens
Kirstin Gründel beschäftigt sich mit den Themen Compensation & Benefits, Vergütung und betriebliche Altersversorgung. Zudem kümmert sie sich als Redakteurin um das Portal Total Rewards sowie um das F.A.Z.-Personaljournal. Sie ist redaktionelle Ansprechpartnerin für das Praxisforum Total Rewards.