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Bereits zum 1. Januar 2018 wurde mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) das Sozialpartnermodell eingeführt. Laut einer Umfrage ist eine breite Umsetzung aber erst ab 2021 zu erwarten – wenn überhaupt.
Die Verankerung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) in Tarifverträge
soll für eine bessere Verbreitung der Betriebsrente sorgen und die reine
Beitragszusage soll die Versorgungs- leistung erhöhen. bAV-Verantwortliche geben sich hinsichtlich der reinen Beitragszusage im Sozialpartnermodell momentan allerdings noch sehr verhalten. Auf die Frage, wann Tarifverträge das Sozialpartnermodell zur reinen Beitragszusage in der Breite aufgreifen werden, antwortet jeder Zweite (51 Prozent), das sei erst nach dem Jahr 2021 der Fall. Mehr als jeder Dritte (38 Prozent) geht sogar davon aus, dass eine breite Umsetzung des Sozialpartnermodells gar nicht stattfinden wird. Lediglich neun Prozent denken, es sei 2021 so weit und nur zwei Prozent glauben an eine breite Umsetzung im kommenden Jahr. Dies geht aus einer Umfrage im Rahmen der jährlichen bAV-Konferenz von > Willis Towers Watson am 16. Oktober hervor, an der rund 200 bAV-Verantwortliche aus großen und mittelständischen Unternehmen teilgenommen haben. 2017 hatte ein Drittel der Konferenzteilnehmer Sozialpartnermodelle in der Breite schon für dieses Jahr erwartet und 58 Prozent rechneten mit einer späteren Umsetzung der reinen Beitragszusage.
Einerseits bietet eine reine Beitragszusage gerade im Niedrigzinsumfeld durchaus eine realistische Chance auf ein höheres ergänzendes Alterseinkommen. Andererseits sind hier die erforderlichen Abstimmungen komplexer,
sagte Dr. Heinke Conrads, Leiterin Retirement Deutschland und Österreich bei Willis Towers Watson, zum Umfrageergebnis. Ein Sozialpartnermodell müsse nicht nur auf betrieblicher Ebene, sondern zwischen den Tarifparteien vereinbart werden – das könne für Verzögerungen bis zur Einführung des ersten Modells gesorgt haben. Auch wünschten sich Mitarbeiter vor allem eine sichere Altersversorgung, was die Skepsis der bAV-Beauftragen erkläre. Dass eine bAV ohne Garantien hier zielführend sein könne, müssten die Tarifpartner erst einmal vermitteln.
Jeder zweite bAV-Beauftragte denkt, dass staatliche Standardlösungen die bAV ergänzen können
Die bAV-Beauftragten wurden auch danach gefragt, wie sie zu einer staatlich organisierten (privaten) Altersvorsorge wie etwa der derzeit diskutierten Extrarente stehen. 48 Prozent sind der Ansicht, dass zentrale Standardlösungen die bAV nicht ersetzen können. 47 Prozent denken aber, dass sie die bAV ergänzen können. Nicht mehr als fünf Prozent finden, dass die bAV dadurch komplett ersetzt werden kann.
Ute Wolter ist freie Mitarbeiterin der Personalwirtschaft in Freiburg und verfasst regelmäßig News, Artikel und Interviews für die Webseite.