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Brückenteilzeit wird kaum angenommen

Die Neuregelung zur Brückenteilzeit ist seit Januar 2019 in Kraft und im § 9a Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Eine Befragung des ifo-Instituts und des Personaldienstleisters randstad unter knapp 1.000 Personalleitern zeigt jedoch, dass nur wenige Mitarbeiter diese Flexibilisierung ihrer Arbeitszeiten in Anspruch nehmen.

Lediglich 3 Prozent der Befragten gaben an, dass in ihren Unternehmen die befristete Teilzeit häufig zum Einsatz kommt. Etwa jeder zehnte Personalleiter (11 Prozent) sagte, dass sie gelegentlich beantragt werde. 22 Prozent stuften die Beantragung als selten ein. Insgesamt kommt das Arbeitszeitmodell nur in etwa jedem dritten Unternehmen zum Einsatz (36 Prozent).

Die Brückenteilzeit ermöglicht Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit für einen Zeitraum von einem bis fünf Jahren zu reduzieren und nach diesem Zeitraum wieder zur bisherigen Wochenarbeitszeit zurückzukehren. Einen Grund für die Brückenteilzeit müssen Arbeitnehmer nicht nennen.

Bis zum Inkrafttreten des Brückenteilzeitparagraphen zum Jahresbeginn 2019 hatten Arbeitnehmer lediglich einen rechtlichen Anspruch darauf, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, nicht aber darauf, sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu erhöhen. Sie waren somit auf die Kulanz ihrer Arbeitgeber angewiesen. 

Freiwillige Brückenteilzeit in kleinen Unternehmen

Da Unternehmen erst ab einer Größe von mehr als 45 Beschäftigten verpflichtet sind, ihren Mitarbeitern Brückenteilzeit anzubieten, kommt sie überwiegend in größeren Unternehmen zum Einsatz, so ein Ergebnis der Studie. Drei von fünf größeren Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern gaben an, dass ihre Mitarbeiter Brückenteilzeit beanspruchen. In zwei Drittel der Unternehmen mit bis zu 200 Mitarbeitern arbeitetet dagegen niemand in Brückenteilzeit.

Kleine Unternehmen mit weniger als 46 Mitarbeitern unterliegen nicht der gesetzlichen Pflicht, Brückenteilzeit zu genehmigen. Dennoch bieten manche von ihnen Brückenteilzeit auf freiwilliger Basis an: 16 Prozent der dortigen Personalleiter gaben an, dass ihre Mitarbeiter übergangsweise zur Teilzeit wechseln.

Unternehmen, die Mitarbeiter in Brückenteilzeit beschäftigen, fangen die dadurch entstehende Mehrarbeit vor allem mit der Bestandsbelegschaft auf. Nur 16 Prozent stellen neue Mitarbeiter ein. 

Kirstin Gründel beschäftigt sich mit den Themen Compensation & Benefits, Vergütung und betriebliche Altersversorgung. Zudem kümmert sie sich als Redakteurin um das F.A.Z.-Personaljournal. Sie ist redaktionelle Ansprechpartnerin für das Praxisforum Total Rewards.