Das Bundeskabinett hat am 1. September 2021 die Corona-Arbeitsschutzverordnung bis zum 24. November 2021 verlängert und neue Regelungen beschlossen. Damit soll unter anderem die Impfbereitschaft erhöht werden. Die neuen Regelungen treten am 10. September 2021 in Kraft
Neue Pflichten für Arbeitgeber
Durch den Kabinettsbeschluss wurden folgende Regelungen neu eingeführt:
- Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung und bestehende Möglichkeiten einer Impfung informieren.
- Sie müssen die Betriebsärzte, die Schutzimpfungen nach der Coronavirus-Impfverordnung durchführen, bei betrieblichen Impfangeboten organisatorisch sowie personell unterstützen.
- Sie sind zudem verpflichtet, ihren Beschäftigten die Impfung gegen das Coronavirus während der Arbeitszeit zu ermöglichen, sie also für die Wahrnehmung der Impftermine freizustellen.
Bestehenden Arbeitsschutzregeln gelten fort
Folgende Regelungen gelten weiterhin für Arbeitgeber:
- Unternehmen müssen wie bisher betriebliche Hygienepläne erstellen und aktualisieren, umsetzen sowie in geeigneter Weise zugänglich machen.
- Auch während der Pausenzeiten und in Pausenbereichen müssen sie den Infektionsschutz gewährleisten.
- Bei der Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen können Arbeitgeber den Impf- oder Genesungsstatus ihrer Beschäftigten berücksichtigen. Die Beschäftigten sind jedoch nicht verpflichtet, über ihren jeweiligen Status Auskunft zu geben.
- Betriebe bleiben verpflichtet, mindestens zwei Mal pro Woche für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Präsenz Schnell- oder Selbsttests anzubieten.
- Betriebsbedingte Kontakte und die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen müssen weiterhin auf ein Minimum reduziert werden. Home-Office kann dabei helfen.
- Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen, und zwar überall da, wo andere Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz gewähren.
Kirstin Gründel beschäftigt sich mit den Themen Compensation & Benefits, Vergütung und betriebliche Altersversorgung. Zudem kümmert sie sich als Redakteurin um das F.A.Z.-Personaljournal. Sie ist redaktionelle Ansprechpartnerin für das Praxisforum Total Rewards.