Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales arbeitet derzeit ein neues Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung aus. Was muss dieses Gesetz aus Ihrer Sicht leisten?
Heribert Karch: Positiv ist, dass das BMAS derzeit so aktiv diese Frage behandelt, um den Koalitionsvertrag zu erfüllen – als bisher einziges Bundesministerium. Die Regierungskoalition ist noch ein Stückweit von einem Konsens entfernt, auch deshalb, weil sich eine Stärkung der betrieblichen Altersversorgung für den Staat nicht kostenneutral realisieren lässt. Wir würden zu kurz springen, wenn der Gesetzgeber einen einzelnen Punkt der bAV verbessert, aber den Gesamtrahmen unverändert lässt. Das Ergebnis wäre ein Papiertiger. Auch alle, die sich bisher um die Altersversorgung verdient gemacht haben, dürfen nicht ausgeschlossen werden. Das betrifft betriebliche Modelle ebenso wie die Direktversicherung.
Wer soll am Ende des Tages die Kosten tragen, die öffentliche Hand, die Arbeitgeber oder die Arbeitnehmer?
Heribert Karch: Wir sollten die Kostenseite zuerst von der Seite der Förderung betrachten, erst danach von der Seite der Sozialparteien. Die Sozialparteien sollten in der Lage sein, hier einen Kostenkompromiss zu erzielen. Das zeigen die vielen geltenden Tarifverträge, die jeweils Kostenkompromisse im Rahmen der Tarifautonomie enthalten. Hinsichtlich der Förderung müssen wir die Rahmenbedingungen der bAV vor dem aktuellen Niedrigzinsumfeld betrachten. In den ersten Jahren nach Einführung der Riesterrente wurden immer entsprechende Beträge in den Bundeshaushalt eingestellt. In der vollen Ausbaustufe ab 2008 sollten das 7,5 Milliarden Euro sein. Laut der Steuerschätzung im Rahmen der Mindereinnahmen der bAV wurde aber nur ein kleiner Teil der Fördergelder abgerufen. Das hat seine Ursache allein in der niedrigen Beteiligung. Der Staat hat seit der Reform wahrscheinlich über 50 Milliarden an Steuergeldern eingespart, doch kaum jemand hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, warum die Mittel nicht abgerufen wurden.
Also wird sich eine Verbreiterung der betrieblichen Altersversorgung nur über mehr steuerliche Förderung realisieren lassen?
Heribert Karch: Jeder, der eine stärkere Verbreitung der bAV fordert, muss sich darüber im Klaren sein, dass dafür Fördergelder erforderlich sind. Weltweit stellen wir für die Finanzierung der zweiten Säule der Altersvorsorge fest, dass hierfür Gelder der öffentlichen Hand bzw. der gesetzlichen Sozialversicherung mit verwendet werden. In Deutschland ist die Förderungslandschaft leider so gestrickt, dass die Arbeitnehmer Ungerechtigkeiten zu schlucken haben und die Arbeitgeber mit einer immer komplexeren Administration zu tun haben. Deshalb fordern wir, dass die Regierung Maßnahmen trifft, die für die Arbeitnehmer steuermindernd wirken und die Arbeitgeber auf der Aufwandsseite entlasten. Die steuerliche Veranlagung der betrieblichen Altersversorgung ist kein Steuergeschenk, sondern eine Steuerstundung, denn die verzinste Leistung wird versteuert. Die Steuereinnahmen des Staates aus einer verzinsten Leistung sind höher als die Kosten für eine zehnjährige Bundesanleihe.
Ist die Freiwilligkeit der Riesterrente nicht ein Geburtsfehler gewesen?
Heribert Karch: Zu Beginn der 2000er Jahre haben wir die Rentenreform tatsächlich nicht zu Ende gebracht. Um ein kollektives System in Teilen durch kapitalgedeckte Komponenten zu ersetzen, benötigen diese Komponenten auch kollektive Prozesse. Darauf haben wir damals verzichtet, indem wir die Prozesse komplett individualisiert haben. Aus meiner Sicht hat die damalige Bundesregierung noch den Fehler begangen, die private Altersvorsorge statt der bAV besonders hervorzuheben. Diese Individualisierung des Prozesses ist schiefgegangen. Doch wir haben heute Rechtsträger, die solche kollektiven Prozesse organisieren können, nämlich die Tarif- und Betriebsparteien. Überall, wo tarifparteiliche Lösungen implementiert wurden, funktionieren die Modelle und versorgen die Beschäftigten. Wir beobachten heute weniger eine Lücke zwischen großen und kleinen Unternehmen, sondern eine Disproportionalität in den Wirtschaftssektoren. Diese Sektoralisierung müssen wir ausgleichen.
Welche Sektoren haben hier den größten Nachholbedarf?
Heribert Karch: In der Privatwirtschaft stehen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oft allein da, während wir im öffentlichen Sektor bei den Angestellten über Tarifverträge eine praktisch 100-prozentige Deckung der bAV haben. Umgekehrt muss man bei den heutigen Angaben zur Marktdeckung mit rund 60 Prozent differenzieren. Vor der Riesterreform beliefen sich die aktiven Anwartschaften auf eine Betriebsrente auf rund 9,5 Millionen Zusagen. Hingegen bewegt sich die Marktdeckung bei neu abgeschlossenen Betriebsrenten seit der Reform bei lediglich 25 bis 30 Prozent. Hier sehen große wie kleine Unternehmen nicht besonders gut aus.
An welchen Stellen wächst die bAV heute trotz des schwierigen Umfelds?
Heribert Karch: Mehr Arbeitgeber als in der Vergangenheit bieten Modelle mit einer Kofinanzierung an. Auch die reine Entgeltumwandlung funktioniert für breite Schichten der Arbeitnehmer. Allerdings bleiben die unteren Einkommensschichten bei diesem Prozess oft außen vor. Das liegt zum einen an den knappen finanziellen Ressourcen der Menschen. Auch profitieren sie nicht so von der steuerlichen Förderung wie höhere Einkommen, werden aber bei den Sozialversicherungsbeiträgen voll zur Kasse gebeten. Ein weiteres gravierendes Problem für die Menschen mit einem geringen Einkommen ist, selbst nach 45 Arbeitsjahren nicht zu wissen, ob sie im Alter eine Rente oder nur die Grundsicherung bekommen werden. Landet jemand in der Grundsicherung, wird ihm die angesparte Betriebsrente gegengerechnet. Wer das zu befürchten hat, handelt fatalerweise sehr rational, wenn er nicht für den Ruhestand vorsorgt. Nicht der Bürger ist hier das Problem, sondern der gesetzliche Rahmen.
Beschädigt die lange Niedrigzinsphase nicht grundsätzlich das Modell der bAV mit Leistungen in Form lebenslanger Renten? Schließlich wechseln Konzerne zunehmend zu aktien- und fondsbasierten Life-Cycle-Modellen.
Heribert Karch: Mir verläuft die Debatte um die Niedrigzinsphase zu eindimensional, hier wird ein übertrieben katastrophales Bild gezeichnet. Eine mehrjährige Phase mit einem niedrigen Zinsniveau sollte nicht auf ein gesamtes Arbeitsleben extrapoliert werden. Wer ab 2001 in die geförderte bAV eingestiegen ist, kann heute auf gut verzinste Anwartschaften zurückblicken. Bei der Betriebsrente müssen wir das gesamte Arbeitsleben mit rund 45 Jahren im Blick behalten. Die gesamte Kapitaldeckung lebt von der Diversifizierung über die Zeit. Den Gesetzgeber sehe ich unter Handlungsdruck, mit einer höheren staatlichen Förderung auf das Niedrigzinsumfeld zu reagieren. Zu den Life-Cycle-Modellen muss ich bemerken, dass wir in Deutschland die Betriebsrenten bislang vor allem über Staatsanleihen finanzieren. Doch wir müssen in der Kapitalanlage mehr Möglichkeiten bekommen, relevante Quoten in Substanzwerten anzulegen, also auch in Aktien. Derzeit liegen die Aktienquoten vieler versicherungsförmiger Produkte bei nahe null Prozent. Doch Investitionen in Aktien oder in Infrastruktur sind nicht die Lösung des Problems. Ich plädiere dafür, den Einrichtungen temporäre Unterdeckungen einzuräumen. Die Kapitalanlage muss atmen können. Das gilt insbesondere für spätere Neuberechnungen der konkreten Altersrenten junger Menschen, die heute am Anfang ihres Berufslebens stehen. Eine solche Flexibilität würde die Sicherheit nicht mindern, aber der Gesetzgeber müsste mitspielen und sich neuen Wegen öffnen.