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Der Mittelstand füllt das BRSG mit Leben

Noch ist kein Sozialpartnermodell an den Start gegangen, doch der Mittelstand nutzt bereits jetzt immer mehr Elemente aus dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG). So haben sich schon viele Betriebe auf die aktuelle bzw. künftige Weitergabe der Ersparnis von Sozialversicherungsbeiträgen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer vorbereitet. Doch die Marktdeckung in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) kommt bundesweit kaum voran.

Ob ein erstes Sozialpartnermodell nun bald auf den Markt kommt oder nicht: Der Mittelstand wartet nicht länger ab, sondern nimmt das BRSG schon heute aktiv an und plant konkrete Schritte, um Teile des Gesetzes im eigenen Betrieb anzuwenden. Vor allem größere Betriebe greifen die Möglichkeiten des Gesetzes aktiv auf. Das ergibt die Studie „Betriebliche Altersversorgung im Mittelstand 2019“, die Generali Deutschland, der F.A.Z.-Fachverlag FRANKFURT BUSINESS MEDIA und das F.A.Z.-Institut gemeinsam herausgeben. Für die Untersuchung, die in diesem Jahr zum achten Mal seit 2011/12 erscheint, interviewte die Berliner Marktforschungsgesellschaft forsa im Januar 2019 insgesamt 200 Personalverantwortliche mit der Zuständigkeit für die betriebliche Altersversorgung aus deutschen mittelständischen Unternehmen mit 50 bis 500 Mitarbeitern zu aktuellen Entwicklungen, zum bAV-Angebot, zum Bedarf an Produkten und Services sowie zum HR-Management und zur Mitarbeiterbindung.

Weitergabe der SV-Ersparnis: Nur jeder zweite Mittelständler ist vorbereitet

Eine knappe Mehrheit aller befragten Betriebe ist seit Jahresbeginn aufgestellt, um die 15-prozentige Sozialversicherungsersparnis des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer weitergeben zu können. Auch hier sind die größeren Betriebe die Vorreiter. Da diese Vorschrift für alte Bestandsverträge aber erst ab 2022 gilt, warten viele Betriebe mit den Vorbereitungen dafür noch ab. Von den anderen knapp 50 Prozent, die noch nicht auf die Weitergabe der SV-Ersparnis vorbereitet sind, plant nur ein kleiner Teil, das in nächster Zeit nachzuholen, während die übrigen Unternehmen das Thema noch nicht auf die Agenda gesetzt haben.

Inzwischen nehmen auch immer mehr Beschäftigte im Mittelstand das Gesetz wahr und sprechen mit der eigenen Personalabteilung darüber. So gibt gut jeder fünfte bAV-Entscheider an, mit den Mitarbeitern über das neue Gesetz zu reden.

Komplexe digitale Lösungen, um die Komplexität der bAV und der Digitalisierung zu meistern

Der Mittelstand steht vor wachsenden Herausforderungen für die bAV – durch die Digitalisierung, durch neue Compliance-Anforderungen, durch den anhaltenden Niedrigzins und die daraus resultierenden Belastungen für die Pensionsverpflichtungen. Deshalb wünschen sich die Betriebe nicht nur einfache bAV-Produkte, sondern sie benötigen von den Anbietern mehr komplexe digitale Lösungen, die über das reine Vorsorgeprodukt hinaus auch die digitale Infrastruktur für das Unternehmen und für die Beschäftigten bereitstellen können. Dabei wollen die Betriebe die Lösung aus einer Hand erhalten und nicht auf verschiedene Dienstleister angewiesen sein, mit denen sie über diverse Kanäle kommunizieren müssten.

Weiterhin spricht sich die große Mehrheit der befragten Betriebe für Gruppenverträge als Zukunftsmodell aus. Dabei geht es auch um Lösungen, die die bAV-Anbieter unabhängig vom BRSG bereitstellen. Insbesondere größere Betriebe mit 250 bis 500 Mitarbeitern zeigen ein großes Interesse an solchen Gruppenverträgen, doch auch eine Mehrheit der kleineren Firmen meldet hierbei Bedarf an.

Einfache Administration, transparente Leistungen und Produkte, Versicherer als Kooperationspartner in der bAV

Der Mittelstand erwartet von den Produktanbietern und Serviceleistern, dass deren Lösungen die Betriebe konkret in der Administration von bAV-Modellen unterstützen und dass sich Produkte und Leistungen transparent bewerten lassen. Fast alle befragten bAV-Entscheider führen eine einfache Verwaltung als wichtigstes Auswahlkriterium für bAV-Lösungen an. Einfachheit bedeutet aber auch, dass es für die Betriebe einfach sein soll, die Leistungen und Prozesse des bAV-Plans zu überprüfen. Deshalb bestehen die bAV-Entscheider auf einem hohen Maß an Transparenz des bAV-Produktes und der Dienstleistungen dazu.

Auch spielen Sicherheit in der Kapitalanlage und Flexibilität in mehrfacher Hinsicht eine große Rolle für die Unternehmen. Deshalb bleiben Versicherer die wichtigsten Kooperationspartner des Mittelstands in der bAV. Dabei geben weiterhin eine langjährige Zusammenarbeit sowie überzeugende Produkte und Dienstleistungen den Ausschlag für den einzelnen Dienstleister. Auch Pensionskassen und Versicherungsmakler spielen im langfristig orientierten bAV-Markt als Player weiterhin eine zentrale Rolle.

Das BRSG bringt die Marktdurchdringung der bAV im Mittelstand noch nicht spürbar voran

Die Marktdurchdringung ist im Jahr nach dem Inkrafttreten des BRSG nicht spürbar vorangekommen. Lediglich für die Mitarbeiter, die eine bAV nutzen und über eine Anwartschaft verfügen, vermelden die befragten Betriebe einen leicht gestiegenen Marktanteil. Bei den Führungskräften ergibt die Befragung sogar prozentuale Rückgänge in der Marktdurchdringung im Vergleich zur Befragung im Vorjahr.

Trotzdem steht der bAV-Markt nicht still. Kräftig zugelegt gegenüber dem Vorjahr haben die gemischt finanzierten bAV-Modelle, während die reine Entgeltumwandlung nach wie vor in nahezu allen Betrieben im bAV-Portfolio zu finden ist. Die Direktversicherung dominiert zwar den Markt aus Sicht der Durchführungswege, doch Pensionsfonds, Individualmodelle und Zeitwertkonten legen deutlich zu. An einer Stelle zeigt das BRSG bereits jetzt positive Resultate: Die betriebliche Riesterrente weist Wachstum auf.

Die arbeitgeberfinanzierte bAV bleibt eines der wirksamsten Bindungsinstrumente

Die bAV mit einer Arbeitgeberbeteiligung ist auch in der diesjährigen Befragung ein Top-3-Instrument für die Bindung von Mitarbeitern. Somit zeigt sich: Obwohl die Marktdurchdringung der bAV laut unserer Studie im Mittelstand insgesamt stagniert oder bei einzelnen Personengruppen sogar leicht rückläufig ist, wissen die meisten Unternehmen um die positive Wirkung einer arbeitgeber(mit)finanzierten Betriebsrente auf die Beschäftigten. Entsprechend hoch fällt die Zufriedenheit der Betriebe mit diesem Instrument mit einem Gesamtwert von 87 Prozent aus. Davon sind allein 41 Prozent sehr zufrieden mit der bAV.

Den höchsten Grad an Zufriedenheit erzielen flexible Arbeitszeitmodelle. Immerhin bieten fast sieben von zehn Betrieben ihren Beschäftigten solche Modelle an. Allein 59 Prozent der befragten Unternehmen sind mit Arbeitszeitmodellen sehr zufrieden. Auch Home-Office-Regelungen kommen in den Betrieben sehr gut an. Die Zufriedenheit der Arbeitgeber mit solchen Angeboten ist im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen, während Sachentgelte stark an Zustimmung verloren haben.

Flexible Vorruhestandslösungen kommen gut an

Die Detailanalyse der Befragungsergebnisse nach Unternehmensgröße offenbart eine hohe Zufriedenheit der kleineren, mittleren und größeren Betriebe mit der bAV in einer Spanne von 82 bis 90 Prozent. Auch in den Urteilen über flexible Arbeitszeitmodellen liegen die unterschiedlichen Betriebe nach Mitarbeiterzahl eng bei-einander in einer Spanne von 89 bis 93 Prozent.

Deutlich zufriedener als die größeren Unternehmen zeigen sich die kleineren Betriebe mit 50 bis unter 100 Mitarbeitern bei flexiblen Modellen für den Übergang in den Ruhestand (94 Prozent sehr zufrieden bzw. zufrieden) und bei Karrierechancen (86 Prozent). Allerdings ist der Anteil der kleineren Betriebe, die Vorruhestandslösungen anbieten, mit 24 Prozent gering.