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Deutscher bAV-Preis: 2. Preis in der Kategorie Großunternehmen

Die Deutschland-Tochter des Schweizer Pharmakonzerns Novartis hat die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung für einige ihrer deutschen Gesellschaften kräftig erhöht. Sie stockte die arbeitgeberfinanzierte bAV für diese Tochtergesellschaften um satte 60 Prozent auf. Dabei geht das Unternehmen künftig keine internen Risiken im Hinblick auf die Kapitalanlage bei einer Lebensversicherung ein. Die Beschäftigten steuern zur Altersvorsorge einen obligatorischen eigenen Beitrag bei und haben darüber hinaus die Möglichkeit, den Beitrag freiwillig aufzustocken.

In diesem Zusammenhang hat der Arbeitgeber die Kommunikation mit den Mitarbeitern deutlich verbessert, indem er jetzt über vielfältige Kommunikationsinstrumente mit unterschiedlicher Detailtiefe breit über die neue bAV kommuniziert. Für die Anwartschaften auf die bAV gilt sofortige Unverfallbarkeit. Zudem zahlt der Arbeitgeber auch in der Elternzeit von Beschäftigten seine Beiträge weiter.

Das Ziel, das Novartis mit dem Ausbau der bAV verfolgt, ist eindeutig: Das Unternehmen will seine Attraktivität als Arbeitgeber weiter steigern. Dabei stellt die betriebliche Altersversorgung einen wesentlichen Baustein der Gesamtvergütung dar. Der einheitliche bAV-Beitragssatz steht aus Sicht des Unternehmens für zwei Dingen: Zum einen spiegelt er die One-Company-Kultur von Novartis wider und unterstützt so zum anderen die Mobilität der Mitarbeiter innerhalb des Konzerns. Durch die Einführung eines Opting-out-Modells steigerte Novartis zusätzlich die Effizienz in der Administration.

In der Belegschaft stieß die kräftige Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge auf ein durchweg positives Feedback. So gelang es unter Einsatz der verschiedenen Kommunikationsinstrumente, in der Belegschaft ein hohes Maß an Aufmerksamkeit für das Thema Altersversorgung zu gewinnen. Das zeigte sich auch an den Vor-Ort-Veranstaltungen mit Fragerunden. Dort war das Interesse der Mitarbeiter am erweiterten bAV-Angebot groß.

Als Resümee lässt sich sagen, dass viel Kommunikation notwendig war und ist, um den Beschäftigten die bAV näherzubringen. Als erfolgreich erwiesen sich einfach formulierte Botschaften, denn auch gute Nachrichten sind nicht unbedingt ein Selbstläufer, wenn sie nicht leicht zu verstehen sind. Das zeigte sich an der manchmal schwerfälligen Reaktion, wenn es um notwendige Mitarbeitererklärungen etwa in Sachen Zustimmungen oder Datenschutz ging. Ausführliche Kommunikation und das Beantworten aller offenen Fragen auf Mitarbeiterseite sollten in den Zeitplänen Berücksichtigung finden.