Noch vor wenigen Jahren bot die PAUL HARTMANN AG aus Heidenheim ihren Beschäftigten eine Direktzusage mit einer Fixverzinsung an, die aufgrund des anhaltenden Niedrigzinses zwischenzeitlich deutlich über dem Markt lag. Dem Ansatz fehlte aber Flexibilität, und die Risiken in der Bilanz ließen sich nicht minimieren. „Wir brauchten ein neues bAV-Modell mit einer besseren Skalierbarkeit und einer dynamischen Verzinsung“, sagt Sven Leiske, bei HARTMANN, Anbieter von Systemlösungen für Medizin und Pflege, für Total Rewards verantwortlich. Deshalb startete HARTMANN 2015 einen Prozess, in dem das alte Versorgungswerk durch ein neues Modell abgelöst wurde.
Die Direktzusage blieb dabei erhalten. „Über diesen Durchführungsweg lassen sich alle unsere Mitarbeitergruppen gut abbilden“, so Leiske. Deshalb entschied sich HARTMANN für eine CTA-Konstruktion mit einer rückgedeckten Direktzusage. „Dadurch können wir die Verpflichtungen direkt in der Bilanz saldieren.“ Es galt also, die Vorteile der Direktzusage mit denen einer Versicherungslösung zu kombinieren. Heraus kam der „HARTMANN AltersVersorgungsPlan (AVP)“. Statt einer hohen Garantieverzinsung wie zuvor erhöhte der Arbeitgeber seinen Beitrag zur neuen Direktzusage. Dieser Beitrag ist für die Beschäftigten im Tarifbereich und auf den beiden ersten außertariflichen Stufen pauschal und einheitlich. Für den Personenkreis trat der AVP bereits 2018 in Kraft. Zwei Jahre später, 2020, setzte HARTMANN das neue Modell auch für die leitenden Angestellten um. Dabei erhält das mittlere und höhere Management gestaffelte Arbeitgeberbeiträge zur Direktzusage. „Für diesen Personenkreis existierte noch eine aktienbasierte Komponente“, erläutert Sven Leiske. „Die haben wir mit der Umstellung in den neuen Plan überführt.“ Seit 2020 kann HR alle Beschäftigten der PAUL HARTMANN AG sowie weiterer Tochtergesellschaften auf der Basis des AVP betreuen.
Zugleich machte HARTMANN die Entgeltumwandlung durch ein 100-prozentiges Matching noch attraktiver. Die garantierte Verzinsung orientiert sich am Garantiezins für die deutschen Lebensversicherer. Die betrug zum Zeitpunkt der Einführung 0,9 Prozent. Hinzu kommt die Überschussbeteiligung, die der Versicherungspartner R+V in der Kapitalanlage erzielt. „Zum Zeitpunkt der Einführung sind wir hier von einer Gesamtverzinsung in Höhe von 2 bis 3 Prozent ausgegangen“, sagt Sven Leiske.
Im AVP können die Mitarbeiter neben der Kapital- auch eine Rentenauszahlung wählen. Attraktiv ist zudem die Wahlmöglichkeit für die Mitarbeiter, sich ergänzend für den Fall der Berufsunfähigkeit oder für den Todesfall abzusichern. In Verbindung mit dem Zuschuss zur Entgeltumwandlung besteht hier eine kostengünstige und einfache Möglichkeit der Risikoabsicherung.
HARTMANN begleitete die Einführung des AVP mit umfangreichen Informationsmaßnahmen, einer Hotline sowie einem bAV-Portal des Verwalters Kern Mauch & Kollegen. „Die bAV ist immer erklärungsbedürftig, ein neuer Vorsorgeplan allemal“, sagt Leiske. Die Beschäftigten fragten auf Veranstaltungen vor allem nach Zuschüssen, Garantien, Verzinsung und Risikoabsicherung. So war der Vergleich zwischen altem Plan mit höherer Garantieverzinsung und dem neuen Plan mit höheren Arbeitgeberbeiträgen zu erläutern. Insgesamt stößt der AVP in der Belegschaft auf große Nachfrage. Mit der Planumstellung stieg die Teilnahmequote um 34 Prozent an. Damit beteiligt sich jetzt knapp die Hälfte der Mitarbeiter an der Entgeltumwandlung – mit steigender Tendenz.