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Deutscher bAV-Preis 2022: 1. Preis in der Kategorie kleine und mittlere Unternehmen

Innerhalb der Tariflandschaft für den Öffentlichen Personennahverkehr spielen private Busunternehmen eine Sonderrolle. So vertritt der Landesverband Hessischer Omnibusunternehmen (LHO) e.V. mit Sitz in Gießen rund 150 Mitgliedsunternehmen mit etwa 5.000 Beschäftigten im ÖPNV. Jetzt hat der LHO zusammen mit dem ver.di Landesbezirk Hessen erstmals ein Versorgungswerk für eine Betriebsrente auf die Straße gebracht. 

„Die bAV hat in unseren Mitgliedsbetrieben in der Vergangenheit keine besondere Rolle gespielt“, räumt Volker Tuchan, Geschäftsführer des LHO, ein. Doch bereits im Manteltarifvertrag von 2017 schrieben die Tarifparteien ihre Absicht zu einem bAV-Plan für die Beschäftigten im ÖPNV-Fahrdienst fest. Im nächsten Tarifabschluss 2019 konkretisierten sie den Plan und legten unter anderem die Höhe der Arbeitgeberbeiträge fest. Am 1. Januar 2020 ging die BusRente Hessen an den Start, und im November 2021 flossen die ersten Beiträge in das Versorgungswerk.

An der Ausarbeitung der BusRente Hessen im Durchführungsweg Direktversicherung nahmen die Tarifpartner teil, zudem zwei bAV-Berater. Gemeinsam wurde eine Ausschreibung für die Auswahl eines Versorgungsträgers aufgesetzt. Aus dem offenen Verfahren ging Signal Iduna als Sieger hervor. Das Produkt ist eine Direktversicherung als Nettotarif. „Eine leistungsstarke Lösung war den Vertretern der Arbeitnehmer sehr wichtig“, sagt Volker Tuchan. „Von den Beiträgen soll bei den Beschäftigten am Ende möglichst viel ankommen.“ Die BusRente startete 2021 noch mit einer garantierte Verzinsung von 0,9 Prozent bei 100 Prozent Beitragserhalt. Um die Chancen auf höhere Kapitalmarktrenditen besser zu nutzen, wurde der Beitragserhalt in 2022 auf 90 Prozent angepasst und auf eine nachhaltige Kapitalanlagestrategie umgestellt.

Die BusRente Hessen speist sich im ersten Schritt aus Arbeitgeberbeiträgen. Zwischen Januar 2020 und Oktober 2023 zahlen die Busunternehmen in 15 Monatsschritten mit vier Anhebungen zwischen 25 Euro und 118 Euro je beschäftigte Person in den bAV-Plan ein. Die Beiträge orientieren sich an der Ecklohnvergütung, die Arbeitgeber steuern zwischen 1 und 4 Prozent der Ecklohnvergütung monatlich bei. Neueingestellte Beschäftigte haben nach zwei Jahren und einer Tätigkeit zu mindestens 60 Prozent im ÖPNV-Linienverkehr einen Anspruch auf Arbeitgeberzahlungen und eine unverfallbare bAV-Anwartschaft. „Mit der bAV wollen wir die Attraktivität für die Beschäftigten erhöhen“, so Tuchan. „Unsere Branche leidet unter einer hohen Fluktuation, zugleich werden die Verkehrsleistungen im ÖPNV alle acht Jahre neu ausgeschrieben.“ Deshalb ist die einfache Portabilität der Anwartschaften innerhalb des hessischen Landesverbandes ein Kernelement.

Neben den Arbeitgeberbeiträgen stützt sich die Betriebsrente des LHO auch auf die Entgeltumwandlung. Den Tarifpartnern war in diesem Zusammenhang ein Opting-out wichtig, und die obligatorische Entgeltumwandlung ist mit einem Beitrag von anfangs rund 20 Euro, ab Oktober 2023 dann knapp 30 Euro pro Monat eine niedrige Schwelle. Maximal können die Beschäftigten ihre Entgeltumwandlung freiwillig bis zur Höchstförderung in Höhe von 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei aufstocken. Die Arbeitgeber matchen die Entgeltumwandlung in Höhe von 20 Prozent der umgewandelten Entgelte.