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DGB und VGZ beschließen neue Tarife in der Zeitarbeit

DG und VGZ einigen sich auf neuen Tarifabschluss für Zeitarbeitnehmer.
Leiharbeiter bekommen künftig mehr Geld. Foto: © HaDeVau/StockAdobe

Am 18. Dezember sind die DGB-Tarifgemeinschaft und die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), in der der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) und der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) zusammengeschlossen sind, nach einem 24-stündigen Gespräch zu einer gemeinsamen Entscheidung über den neuen Tarifabschluss in der Zeitarbeit gekommen. Der Abschluss gilt für Manteltarifverträge, Entgeltrahmentarifverträge und Entgelttarifverträge. Die Tarifverträge betreffen laut DGB rund 98 Prozent aller Leiharbeiter in Deutschland.

Ab April 2021 verdienen Leiharbeiter im Osten gleich viel wie im Westen

In Westdeutschland steigen die Tariflöhne für Leiharbeiter in drei Schritten: Zum 1. April 2020 erhöhen sich die Tarifentgelte um 1,9 Prozent, ein Jahr später steigen die Gehälter um drei Prozent und zum 1. April 2022 ist eine Erhöhung um 4,1 Prozent vorgesehen. In Ostdeutschland steigen die Tariflöhne zum 1. April 2020 in der Entgeltstufe eins um 2,31 Prozent und in allen weiteren Entgeltgruppen um drei Prozent. Zum 1. Oktober 2020 findet eine Erhöhung um 2,3 Prozent statt und zum 1. April 2021 um durchschnittlich 7,1 Prozent. Damit wird ab dem 1. April 2021 die während der Tarifverhandlungen 2016 vereinbarte Angleichung der Löhne in Ost und West vollständig erreicht. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Entgelttabelle Ost und in allen neun Entgeltgruppen gilt dann die Tabelle West. Der neue Entgelttarifvertrag hat eine Laufzeit von 36 Monate und kann erstmals zum 31. Dezember 2022 gekündigt werden.

Neue Regelungen für Jahressonderzahlungen und Urlaub

Ab 2021 ist eine gestaffelte Erhöhung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes für Leiharbeiter vorgesehen. Sie beginnt mit jeweils 150 Euro ab einer sechsmonatiger Tätigkeit und reicht bis maximal 400 Euro in 2023 ab drei Jahren Tätigkeit. Im ersten Jahr der Beschäftigung gibt es für Zeitarbeitnehmer künftig 25 Tage Urlaub, im zweiten und dritten Jahr 27 und ab dem vierten Jahr 30 Tage.

Ute Wolter ist freie Mitarbeiterin der Personalwirtschaft in Freiburg und verfasst regelmäßig News, Artikel und Interviews für die Webseite.