Viele Regionen und Branchen spüren den Fachkräftemangel, Unternehmen suchen händeringend Personal. Gerade kleinen und mittleren Betrieben fällt es schwer, sich auf dem Arbeitsmarkt gegen große und scheinbar attraktivere Wettbewerber durchzusetzen. Der Mittelstand befürchtet Umsatzeinbußen, da manche Betriebe Aufträge aufgrund von Personalmangel ablehnen müssen. Deshalb muss er sein Image und seine Attraktivität für Bewerber steigern.
Dass bei der Frage, ob sich zum Beispiel ein Uniabsolvent für Unternehmen A oder Unternehmen B entscheidet, nicht nur die Höhe des Gehalts eine Rolle spielt, zeigt die Praxis. Viele Bewerber schauen inzwischen verstärkt auf die Sozialleistungen des Arbeitgebers, fragen konkret nach, was der Arbeitgeber sonst noch zu bieten hat. Hierzu gehört neben Punkten wie Sonderurlaub bei Krankheit eines Kindes oder Zuschuss zum Mittagessen in der Kantine insbesondere die betriebliche Altersversorgung (bAV).
Das Bewusstsein der Bevölkerung für die Wichtigkeit der Altersversorgung ist höher als je zuvor. Diese Haltung ist sicher auch von der aktuellen politischen Debatte zur Rente und Altersvorsorge und Stichworte wie Nahles-Rente oder Deutschland-Rente sowie durch diverse Prognosen zur künftigen Altersarmut getrieben. Ein attraktives Versorgungskonzept, mit dem die Versorgungslücke aus der gesetzlichen Rentenversicherung geschlossen werden kann, ist für die Arbeitnehmer höchst attraktiv. Das betrifft nicht nur die Entgeltumwandlung, die jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer gemäß § 1a BetrAVG in jedem Unternehmen einfordern kann, sondern ganz explizit auch die arbeitgeberfinanzierte bAV. Diese Erkenntnis hat sich bei vielen Unternehmen bereits durchgesetzt.
Fragen über Fragen
Aber dann geht die Arbeit erst los. Welchen Durchführungsweg soll das Unternehmen wählen? Schließlich existieren fünf verschiedene Durchführungswege in Deutschland parallel nebeneinander. Wie sieht die steuerliche Förderung aus? Was muss beachtet werden, um nicht in Kollision mit dem Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung zu kommen? Wie flexibel ist das Unternehmen bezüglich der Dotierung? Sind bilanzielle Wirkungen über Pensionsrückstellungen erwünscht? Welcher Durchführungsweg ist mit den geringsten Nebenkosten – etwa Beiträgen zur Pensions-Sicherungs-Verein aG, Kosten für die Rentenverwaltung oder Abwicklung eines Versorgungsausgleichs – belastet? Welcher Durchführungsweg ist am einfachsten zu handhaben, wenn ein Arbeitnehmer vorzeitig ausscheidet?
Weiter ist zu klären: Wie soll der Inhalt des Versorgungsplans ausgestaltet sein? Kann man Führungskräften eine höhere Zusage auf bAV-Leistungen erteilen? Soll man den Arbeitnehmern Wahlmöglichkeiten einräumen? Beispielsweise eine höhere Altersversorgung durch Verzicht auf Hinterbliebenenschutz im Todesfall, was vor allem für kinderlose Singles attraktiv sein kann? Welche Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der Mobilitätsrichtlinie sollten hierbei beachtet werden?
Diese Aufzählung ist nur eine kleine Auswahl der Fragen, die im Vorfeld zu klären sind. Es verwundert nicht, dass die meisten Unternehmen sich hierzu professioneller Beratung bedienen. Denn die zu treffenden Entscheidungen sollten wohlüberlegt sein. Frühe Fehler bei der Einrichtung können sich später schmerzlich bemerkbar machen.
Pensionsmanagement nötig
Auch während der Laufzeit der bAV lässt sich ein zunehmender Trend von Unternehmen beobachten, das Pensionsmanagement extern auszulagern. Vorzeitige Dienstaustritte, bei denen den Arbeitnehmern eine Bescheinigung über ihre erworbenen Anwartschaften zur Verfügung gestellt werden muss, Bewerber, die darauf pochen, die beim vorherigen Arbeitgeber erworbenen Anwartschaften im Rahmen der Portabilität zum neuen Arbeitgeber mitzunehmen, die Durchführung des Versorgungsausgleichs anlässlich der Scheidung eines Arbeitnehmers, Fragen des Arbeitnehmers zur Höhe seiner bAV oder auch die Abwicklung eines Leistungsfalls wie etwa der Tod des Arbeitnehmers müssen bearbeitet und geklärt werden. Bei einer Direktzusage müssen die Renten unter Abzug von Steuern und Sozialabgaben ausgezahlt werden, und gegebenenfalls ist die laufende Rente im Wege des § 16 Abs. 1 BetrAVG alle drei Jahre auf eine Anpassung hin zu überprüfen.
Immer mehr Unternehmen lagern die laufende Betreuung ihrer bAV an einen Spezialisten aus. Hierfür sprechen auch haftungsrechtliche Aspekte. Oftmals wird eine Vereinbarung getroffen, wonach sich die Arbeitnehmer bei Fragen zu ihrer bAV direkt an den Dienstleister wenden können und nicht erst die Personalabteilung des Unternehmens kontaktieren müssen. Insgesamt ist das für die Unternehmen häufig unter Kostengesichtspunkten günstiger, als selbst das hierfür nötige spezialisierte Personal vorzuhalten.
Kommunikation und Transparenz
Das beste bAV-Angebot verfehlt in Sachen Akquise und Bindung von Personal seine Wirkung, wenn die Versorgungsordnung den Arbeitnehmern gegenüber nicht wirksam kommuniziert wird. In der Praxis hat sich eine Vorstellung der Versorgungsordnung bei ihrer Einführung in einer Mitarbeiterversammlung bewährt. Hier wird in der Regel der Berater, der mit der Einrichtung der bAV beauftragt war, oder auch ein Vertreter des Versorgungsträgers, beispielsweise einer Unterstützungskasse oder eines Lebensversicherungsunternehmens je nach Durchführungsweg, zugegen sein und durch die Präsentation führen.
Begleitet werden sollte dies durch das Aushändigen des Versorgungsplans an jeden Mitarbeiter bzw. Bewerber und das Platzieren von Informationen zur bAV im Intranet. Besonders greifbar wird das Thema für die Arbeitnehmer auch dann, wenn es eine Fassung des Versorgungsplans gibt, die nicht juristisch perfekt ausformuliert, aber verständlich geschrieben ist. Auch hier zahlt sich professionelle Unterstützung aus.
Insgesamt kann der Arbeitgeber mit einer attraktiven bAV bei Arbeitnehmern punkten. Allerdings sollte er in seinem eigenen Interesse die Gestaltungsmöglichkeiten, die der Gesetzgeber einräumt, so nutzen, dass sie ideal zu seinem Unternehmen und seinen Vorstellungen passen. Professionelle Unterstützung bei der Einrichtung, um die richtigen Entscheidungen zu treffen, wie bei der laufenden Betreuung und Verwaltung der bAV ist unerlässlich. Ein Partner, der umfassend und nicht nur in Teilaspekten berät und betreut, der weiterhin entsprechende Erfahrung auf diesem Gebiet hat und der im Sinne des Unternehmens, zum Beispiel im Hinblick auf schlanke Versorgungspläne mit einfacher Handhabung, und nicht nach seinen eigenen materiellen Interessen berät, zahlt sich aus.
Dr. Claudia Veh
Referentin für betriebliche Altersversorgung
SLPM Schweizer Leben PensionsManagement GmbH, Garching b. München.