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Dienstwagenflotte: Wie Fuhrparkbetreiber Elektroautos integrieren sollten

Elektromobilität in der Dienstwagenflotte

Mit der aufgestockten Förderung des Kaufs von Elektrofahrzeugen kann in Deutschland die Wende weg von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren, hin zu klimafreundlichen Alternativen schneller gelingen. Vor allem Fuhrparks sammeln Erfahrungen mit Elektrofahrzeugen in ihrer Flotte. So erreichten Firmenwagen laut VDA – Verband der Automobilindustrie im März 2020 bei den Elektro-Neuzulassungen einen Anteil von 53 Prozent, während ihr Anteil am Gesamtmarkt 38 Prozent betrug. Zugleich stiegen die Neuzulassungen von Elektro-Pkw im März mit 19.775 Fahrzeugen (+104 Prozent gegenüber Vorjahresmonat) auf einen neuen Höchstwert.

Somit wird bereits jeder elfte neu zugelassene Pkw in Deutschland elektrisch angetrieben. Treiber auf dem dynamischen Markt sind vor allem die Plug-in-Hybride (PHEV). Offensichtlich stimulierte die bereits 2019 erweiterte steuerliche Förderung elektrisch angetriebener Dienstwagen die Nachfrage der Käufer. 

Fuhrparkmanagement von Elektrofahrzeugen

Wenn ein Arbeitgeber in einem Fuhrpark Elektrofahrzeuge als reguläre Dienstwagen oder im Rahmen einer Gehaltsumwandlung einführt, muss er seine Car-Policy überprüfen und anpassen. Die speziellen Anforderungen hinsichtlich der Versteuerung und des Strombezugs lassen sich hierbei integrieren. Wichtig ist darüber hinaus auch ein Haftungsausschluss des Unternehmens gegenüber dem Dienstwagenfahrer. Wird dies versäumt, könnte das Unternehmen im schlimmsten Fall für Brandursachen haftbar gemacht werden, die durch einen Kurzschluss entstehen. Dieser kann zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anwendung beim Tankvorgang an der heimischen Ladestation erfolgen.

Generell sind auch für Elektrofahrzeuge alle Full-Service-Module verfügbar, die Flottendienstleister auch für konventionelle Fahrzeuge anbieten, also Finanzierung, Instandhaltung, Sommer- und Winterreifen, Versicherung, Rundfunkbeitrag sowie Unfallmanagement und Schadenservice. Es kann bei der Anbieterauswahl eines Dienstleistungspartners hilfreich sein, einen Servicepartner zu wählen, der auch international erfolgreich ist. Dank verbesserter staatlicher Förderbedingungen sind manche Länder bei der Elektromobilität Deutschland weit voraus. Erfahrungswerte aus dem internationalen E-Fuhrpark des Servicepartners können bei der Erstellung des individuellen E-Mobility-Konzepts hilfreich sein.

Fuhrparkverantwortliche sollten die Integration von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben in die eigene Flotte immer individuell betrachten. Dabei spielen das Einsatzgebiet der Fahrzeuge, die erforderliche Reichweite und die Versorgung durch Tankstellen, Ladestationen und Werkstätten eine wichtige Rolle. Eine Bedarfsanalyse sollte am Anfang stehen. Darin lässt sich klären, welcher Nutzergruppe das Fahrzeug zur Verfügung stehen soll, wie häufig das Fahrzeug zum Einsatz kommt und in welchem Radius das Auto voraussichtlich unterwegs sein wird. Hieraus wird ersichtlich, ob das gewünschte Fahrzeug den Reichweitenanforderungen genügt oder ob ein Reichweitenverlängerer (Range-Extender) sinnvoll ist.

Die Bedarfsanalyse ist dann besonders einfach durchzuführen, wenn das Elektrofahrzeug ausschließlich für Fahrten zwischen zwei Unternehmensstandorten vorgesehen ist. Erfordert die Nutzung eine Zwischenladung, hilft eine Umkreisanalyse, die Abdeckung von öffentlichen Ladesäulen zu überprüfen. Allerdings kann die Ladedauer bei einer Zwischenladung je nach Leistungsfähigkeit der Ladestelle stark variieren. Gerade dann, wenn das Elektrofahrzeug Mitarbeitern als Poolfahrzeug für Strecken unterschiedlicher Art zur Verfügung stehen soll, ist die Recherche umfangreicher.

Ladeinfrastruktur – unterwegs, im Unternehmen oder zu Hause

Steht die Bedarfsanalyse, braucht es die passende Ladeinfrastruktur für die Elektrofahrzeuge. Je nach den Ergebnissen der Bedarfsanalyse bieten sich drei Arten von Ladepunkten an: unterwegs, am Unternehmensstandort oder beim Fahrer zu Hause. Für jede Ladestation gilt, dass der Stationsbetreiber festlegt, welche Nutzergruppen an seiner Station laden dürfen. Einen aktuellen Überblick über die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur in Deutschland bietet die Bundesnetzagentur mit ihrer Ladesäulenkarte.

Ein weiterer passender Ort für eine Ladestation ist das Unternehmensgelände. Dort sollten Betriebe keine Insellösungen schaffen, sondern ein ganzheitliches Konzept für die Ladeinfrastruktur verfolgen. Hierfür sind die Umgebungsbedingungen, die technischen Möglichkeiten der Fahrzeuge und die Ziele von Unternehmen sowie Flottenbetreibern zu berücksichtigen. Zu klären ist auch die Frage, wem die Ladepunkte zur Verfügung stehen sollen. Bei Mitarbeitern, die ein fahrerbezogenes Elektrofahrzeug als Dienstwagen nutzen, ist die Ladung im Rahmen der 1-Prozent-Versteuerung berücksichtigt. Laden hingegen Mitarbeiter kostenfrei an den Ladesäulen des Unternehmens, die ein privates Elektrofahrzeug besitzen, ist der geldwerte Vorteil steuerfrei.

Homeladestationen

Bei fahrerbezogenen E-Fahrzeugen sowie bei langen Ladedauern kommen Homeladestationen ins Spiel. Insbesondere bei Fahrern von Plug-in-Hybriden kann hiermit sichergestellt werden, dass die Potenziale der Elektromobilität auch tatsächlich genutzt werden. Erfahrungen von Plug-in-Hybriden in Fuhrparks zeigen, dass sich das Tankverhalten von Fahrern häufig zwischen zwei Extremen bewegt. Fahrer, für die sich ein Plug-in-Hybrid in der Car-Policy rechnet und die sich deshalb aus wirtschaftlichen Gründen dafür entscheiden, fahren unterwegs eher die Tankstelle als die Ladestation an. So kann es sein, dass Fahrer in rund 80 Prozent der Fälle Otto- bzw. Dieselkraftstoff tanken. Dagegen nutzen Fahrer, die aus ökologischen Gründen solch ein Fahrzeug wählen, häufig von sich aus jede Lademöglichkeit, die sich ihnen bietet. Natürlich auch bedingt durch bequeme Homeladestationen, kann der Anteil elektrischer Ladungen bei Plug-in-Hybriden so auf bis zu 80 Prozent ansteigen. Fuhrparkleiter können das Tankverhalten ihrer Plug-in-Hybrid-Fahrer durch Homeladestationen als Anreize maßgeblich beeinflussen.

 

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