Infolge der voranschreitenden Digitalisierung müssen Unternehmen ihre betriebliche Altersversorgung im Rahmen ihrer Benefitsstrategie auf den Prüfstand stellen. Dabei sollten sie den personalisierten Bedarf ihrer Mitarbeiter berücksichtigen und im Gesamtkonzept verankern. Das ist jedoch nicht einfach, da kollektiv zugesagte Angebote nicht einem personalisierten Umfeld entsprechen. Somit klaffen die Erwartungen der Mitarbeiter und die Angebote der Arbeitgeber oft auseinander. Zudem müssen Arbeitgeber auch bei personalisierten Angeboten den Datenschutz gewährleisten.
Trotz dieser Hürden gibt es Möglichkeiten, wie Unternehmen die bAV im Rahmen der arbeitsrechtlichen Regelungen und der technischen Möglichkeiten digital gestalten können und wie sie die bAV in ihre Benefitsstrategie flexibel einbinden können, wie die Unternehmensberatung Mercer in einem Bericht zusammengestellt hat.
Rechtlicher Rahmen
Prinzipiell haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung. Mittlerweile können auch arbeitnehmerähnliche Personen, wie sie in vielen Unternehmen und auch in agilen Teams zu finden sind, eine vom Betriebsrentengesetz geschützte Versorgungszusage erhalten. Auch nicht fest Angestellte können in klassische Absicherungssysteme eingebunden werden.
Um die Anwartschaften aller Mitarbeiter zu administrieren, kann HR auf integrierte Portale zurückgreifen. Dabei ist es sinnvoll, die Benefitsangebote nicht als einzelne Säulen nebeneinanderzustellen, sondern sie miteinander zu verknüpfen. In diesem System können Unternehmen ihren Mitarbeitern beispielsweise ermöglichen, Mittel aus nicht in Anspruch genommenen anderen Benefits in die bAV zu investieren. Ähnlich wie beim Onlineshopping wandeln Arbeitnehmer ihre Ansprüche auf einzelne Benefits in ein Brutto-Benefitsbudget um. Dieses können sie bei Bedarf durch weitere Gehaltsbestandteile entsprechend ihrer persönlichen Präferenz aufstocken. Durch diese graduellen Umverteilungen gelingt es, den personalisierten Bedarf der Mitarbeiter zu befriedigen.
Rechtlich gesehen sind bei der Gestaltung derartiger Modelle sowohl einzelvertraglich als auch kollektivvertraglich vielfältige Ab- und Zuwahlmöglichkeiten (Opting over) denkbar, die den Wert jeder einzelnen Leistung nicht nur objektiv mit einem Euro-Betrag beziffern, sondern auch subjektiv am jeweiligen Bedarf orientieren.
Informationspflichten gewinnen an Bedeutung
Je vielfältiger die Wahlmöglichkeiten gestaltet sind, desto intensiver müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter informieren, damit diese die Benefits passgenau in Anspruch nehmen können. Nur durch umfassende Information bieten sie ihnen eine gute Basis für ihre Auswahlentscheidungen. Die Informationspflicht sollten Unternehmen nicht nur als Bürde verstehen, sondern auch als Chance, sich am Markt von der Konkurrenz abzuheben und als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren.
Kirstin Gründel beschäftigt sich mit den Themen Compensation & Benefits, Vergütung und betriebliche Altersversorgung. Zudem kümmert sie sich als Redakteurin um das F.A.Z.-Personaljournal. Sie ist redaktionelle Ansprechpartnerin für das Praxisforum Total Rewards.