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Eher Arbeitsverdichtung als Entlassungen

Viele Betriebe reagierten auf den Mindestlohn mit einer Verkürzung der Arbeitszeit oder mit Arbeitsverdichtung.
Foto: © Stefan Yang/Fotolia.de
Viele Betriebe reagierten auf den Mindestlohn mit einer Verkürzung der Arbeitszeit oder mit Arbeitsverdichtung.
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Am häufigsten reagieren die Betriebe auf den Mindestlohn, indem sie die Arbeitszeit verkürzten oder die Arbeit verdichteten. Insgesamt gaben 18 Prozent der vom Mindestlohn betroffenen Unternehmen an, zumindest eine der beiden Maßnahmen vorgenommen zu haben. Ebenfalls 18 Prozent der Betriebe erhöhten infolge des Mindestlohns ihre Absatzpreise. Das zeigen die Daten des IAB-Betriebspanels, einer repräsentativen Befragung von mehr als 16.000 Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Jeder zehnte Betrieb zurückhaltend bei Neueinstellungen

Wenn die Unternehmen die Zahl der Mitarbeiter angepasst haben, dann geschah dies vor allem durch eine Zurückhaltung bei Neueinstellungen. 10,4 Prozent der Betriebe berichteten davon, bei Einstellungen zurückhaltender zu sein. 4,7 Prozent sagten, tatsächlich Mitarbeiter entlassen zu haben. Dabei handelte es sich häufig um Minijobs, die zum Teil auch zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen zusammengelegt wurden. Insgesamt geht das IAB von bis zu 60.000 Beschäftigungsverhältnissen aus, die es zusätzlich geben könnte, wenn der Mindestlohn nicht eingeführt worden wäre. Wie viele davon Minijobs gewesen wären, lasse sich nicht genauer beziffern, so die Arbeitsmarktforscher. Insgesamt habe sich die gute Arbeitsmarktentwicklung der letzten Jahre auch 2015 mit einem Plus von rund 436.000 Beschäftigten fortgesetzt, damit seien die negativen Beschäftigungswirkungen des Mindestlohns moderat geblieben.

Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn kaum genutzt

In geringfügigem Maße haben die Betriebe mit weiteren Maßnahmen auf den Mindestlohn reagiert. Sechs Prozent der Unternehmen haben Investitionen reduziert oder zurückgestellt. Ein Prozent der Befragten sagte, wegen des Mindestlohns menschliche Arbeit durch Maschinen ersetzt zu haben. Von den Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn, etwa für Langzeitarbeitslose oder Mitarbeiter unter 18 Jahren, machten ebenfalls nur rund ein Prozent der betroffenen Arbeitgeber Gebrauch.

Ausführlichere Informationen stehen im IAB-Kurzbericht zum > Download bereit.