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Seit dem 1. Januar 2015 gibt es in Deutschland die Lohnuntergrenze von 8,50 Euro. Das Gesetz sieht alle zwei Jahre eine Anpassung vor, die die Mindestlohnkommission nun beschlossen hat.
Zuletzt ein einstimmiger Beschluss
Die Kommission besteht aus je drei Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, dem Vorsitzenden sowie zwei beratenden Wissenschaftlern. Der > Beschluss, den Mindestlohn auf 8,84 Euro zu erhöhen, sei einstimmig gefallen, sagte der Vorsitzende der Kommission Jan Zilius, ehemaliger Arbeitsdirektor des Energiekonzerns RWE. Allerdings war bis zuletzt umstritten, auf wieviel Euro die Lohnuntergrenze angehoben werden sollte.
Jüngste Tarifabschlüsse für Metall- und Elektrobranche nicht berücksichtigt
Die Mindestlohnkommission orientiert sich bei ihrer Entscheidung am Tarifindex, der Steigerung des durchschnittlichen Stundenlohns, den das Statistische Bundesamt ermittelt. In den letzten eineinhalb Jahren erhöhten sich die Abschlüsse im Schnitt um 3,2 Prozent. Danach wäre der Mindestlohn auf 8,77 Euro gestiegen. Das Gremium berücksichtigte für seine Entscheidung noch den jüngsten Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes, so dass sich ein neuer Mindestlohn von 8,84 Euro ergab. Die Gewerkschaften konnten ihre Forderung, auch die jüngsten Tarifabschlüsse für die Metall- und Elektrobranche mit einzubeziehen, nicht durchsetzen. Für diesen Fall hätte sich eine Lohnuntergrenze von 8,87 Euro ergeben.
Geteilte Meinungen über die Entscheidung
Die Höhe des neuen Mindestlohns ist umstritten und wurde sowohl als zu niedrig als auch zu hoch kritisiert. Unter anderem die Gewerkschaft Verdi hatte eine Anhebung der Lohnuntergrenze auf zehn Euro gefordert. Der Linkspartei-Vorsitzende Bernd Riexinger bezeichnete es der Stuttgarter Zeitung gegenüber als Skandal, dass die jüngsten Tarifabschlüsse von Verdi im öffentlichen Dienst sowie der IG Metall nicht in die Berechnung eingeflossen sind und verlangte eine sofortige Anhebung auf zehn und eine weitere Anhebung in schnellen Schritten auf zwölf Euro. Auch der Sozialverband VdK bezeichnete die Erhöhung als unzureichend. VdK-Präsidentin Ulrike Mascher sagte der Deutschen Presse-Agentur, der Mindestlohn müsse deutlich erhöht werden und sicherstellen, dass Beschäftigte in Vollzeit mit dem Arbeitseinkommen für ihren Lebensunterunterhalt sorgen und eine angemessene Alterssicherung über dem Grundsicherungsniveau aufbauen könnten.
Dagegen warnte der CDU-Wirtschaftsrat die Gewerkschaften vor Forderungen nach einer weiteren Steigerung des gesetzlichen Mindestlohns. „Bei der ersten Festlegung einen neuen Mindestlohnes findet schon der befürchtete Überbietungswettbewerb statt“, so Generalsekretär Wolfgang Steiger in einer Pressemitteilung. Der „Bild“ gegenüber erklärte er am Mittwoch, wenn der Mindestlohn stärker wachse als die Tariflöhne, fänden immer weniger Langzeitarbeitslose und Niedrigqualifizierte reguläre Arbeit.