Um herauszufinden, wie sich die Einführung des Mindestlohns bemerkbar gemacht hat, befragte das ifo-Institut 7.000 Unternehmen. Rund ein Drittel (35,6 Prozent) der Firmen gab an, vom Mindestlohn betroffen zu sein. Von diesen haben insgesamt 44 Prozent Maßnahmen ergriffen, um auf die Kosteneffekte zu reagieren. Auf dem ersten Platz der möglichen Reaktionen lag die Preiserhöhung (17 Prozent), gefolgt von Reduzierung der Arbeitszeit und Personalabbau (jeweils 14 Prozent). Zwölf Prozent der betroffenen Unternehmen kürzten Sonderzahlungen, und elf Prozent verringerten ihre Investitionstätigkeit.
Effekte auf Arbeitsverhältnisse
Fünf Prozent der betroffenen Unternehmen schufen neue sozialversicherungspflichtige Jobs, acht Prozent wandelten Minijobs in sozialversicherungspflichtige Jobs um. Jedes fünfte betroffene Unternehmen verringerte die Anzahl der Minijobs. Im Einzelhandel gaben dies sogar mehr als ein Viertel der Unternehmen an (26 Prozent), allerdings wurden hier auch am häufigsten Minijobs in sozialversicherungspflichtige Jobs umgewandelt (12 Prozent). Nahezu zwei Drittel der Unternehmen (65 Prozent) gaben an, dass sich die Beschäftigungsverhältnisse nicht verändert haben.
Weniger Minijobs
Die Einführung des Mindestlohns hat durchaus einen Effekt auf die Beschäftigungspolitik der Unternehmen. Im ersten Jahr seit der Einführung war dies hauptsächlich im Bereich der Minijobs zu erkennen. Diese wurden häufiger gestrichen als in sozialversicherungspflichtige Jobs umgewandelt. Allerdings gaben auch einige der vom Mindestlohn tangierten Unternehmen an, dass sie neue sozialversicherungspflichtige Jobs geschaffen haben.
Die Ergebnisse entstammen dem > ifo-Konjunkturtest, der Sonderfragen zum Thema Mindestlohn stellte, um zu ermitteln, welche Maßnahmen die betroffenen Unternehmen der verschiedenen Wirtschaftsbereiche seit dem 1. Januar 2015 tatsächlich umgesetzt haben. (cs)
Hinweis: Mehr zum Thema finden Sie in unserem > Special Mindestlohn.