Viele Erwachsene vernachlässigen den eigenen Impfschutz. Dabei bietet der Arbeitsplatz mit der Präsenz eines Betriebsarztes eine praktische Gelegenheit, um Impfungen durchzuführen. Darauf verweist die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM).
Die Maßgabe, dass sich Beschäftigte am Arbeitsplatz vom Betriebsarzt impfen lassen können, gilt zwar schon seit der Einführung des Präventionsgesetzes im Jahr 2015, doch die Menschen in den Betrieben haben sie bislang zu wenig in Anspruch genommen. Das Präventionsgesetz will unter anderem den Impfschutz in der Bevölkerung nachhaltig verbessern und den Zugang zu Impfungen erleichtern. Der Zugang zu Schutzimpfungen durch Betriebsärzte ist ein relevanter Bestandteil des Gesetzes, denn die Arbeitswelt bietet mit über 45 Millionen Beschäftigten in Betrieben der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand eine große Basis, um eine flächendeckende Prävention zu erreichen.
Lange Zeit mussten Betriebsärzte Impfleistungen direkt mit jeder einzelnen Krankenkasse abrechnen. Damit sie ebenso wie niedergelassene Mediziner Impfleistungen wirtschaftlich effizient mit allen Kassen abrechnen können, brauchen sie eine externe und privatrechtlich organisierte Abrechnungsstelle. Seit Anfang 2019 ist das möglich, denn die DGAUM hat gemeinsam mit den Krankenkassen BARMER und BAHN-BKK Musterverträge geschlossen und mit ihren neuen Selektivverträgen das Abrechnungsproblem der Betriebsärzte gelöst. Damit können Betriebsärzte, die an den neuen Selektivverträgen der DGAUM teilnehmen, ihre Impfleistungen mit allen Krankenkassen zentral über einen externen Dienstleister abrechnen. Dabei spielt es für den Betriebsarzt keine Rolle, wie der Patient krankenversichert ist. Betriebsärzte müssen sich nur für die Teilnahme am neuen Verfahren bei der DGAUM einschreiben.