Die Rentenreform des Jahres 2001 bestand aus zwei Elementen, einem konservativen und einem innovativen. Der konservative Teil stand in der Tradition des mit den Reformen der 1990er Jahre eingeschlagenen Konsolidierungskurses, um die gesetzliche Rentenversicherung demographiefester zu machen. Der innovative Teil war der Versuch, neben der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente eine möglichst flächendeckende Schicht der kapitalgedeckten Altersvorsorge zu etablieren, um die abhängig Beschäftigten auch an den steigenden Kapitaleinkommen der Volkswirtschaft zu beteiligen. Wenngleich dieser Versuch besser gedacht als gemacht war, war der Schritt richtig und überfällig – trotz der aktuellen, schrillen Kritik.
In der von den Regierungsparteien angekündigten Rentenreform wird es um eine Erhöhung der Armutsfestigkeit der gesetzlichen Rente, um eine Verbilligung der privaten Vorsorge und nicht zuletzt um ein stärkere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung gehen. Und es ist gut, dass Betriebsrenten für die Menschen in unserem Land wichtiger werden sollen. Deshalb zeichnen die Initiatoren des „Deutschen bAV-Preise“ in jedem Jahr zukunftsweisende betriebliche Altersversorgungsprojekte von Unternehmen in den Bereichen Plangestaltung, Finanz- und Risikomanagement, Administration und Kommunikation aus. Ich finde, dass innovative bAV-Arbeit einen Preis verdient hat, weil dadurch die bAV als wichtiges kapitalgedecktes Standbein der Alterssicherung stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit getragen werden. Denn eines steht fest: Kapitalgedeckte Vorsorge ist trotz der langen Niedrigzinsphase für die Beschäftigten wichtig und richtig, um den Lebensstandard im Alter zu halten.
Alle Betroffenen sollten sich dabei vor Augen halten, dass ein betriebliches Modell – sei es arbeitgeberfinanziert, arbeitnehmerfinanziert oder gemischt finanziert – für die Beschäftigten in der Regel kostengünstiger ist als eine individuelle Altersvorsorge. Heute haben rund 60 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Ansprüche auf eine Betriebsrente, wovon 20 Prozent Angehörige des öffentlichen Dienstes sind. Der größte Nachholbedarf bei der bAV in der Privatwirtschaft besteht bei den Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen. Die derzeitigen Reformbemühungen des Gesetzgebers sollten insbesondere darauf abzielen, deren Vorsorgelücke zu schließen. Dafür ist es wichtig, die bAV gerade für die vielen kleinen und mittleren Unternehmen attraktiver zu machen. Hier ist die Innovation des Gesetzgebers gefordert.