Die Corona-Krise hat dazu geführt, dass viele Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten mussten, nicht mehr an ihrer ersten Arbeitsstätte. Während des Lockdowns arbeitete jeder zweite Beschäftigte (49 Prozent) ganz oder zumindest teilweise im Homeoffice. Vor der Krise ließen nur vier von zehn Unternehmen ihre Mitarbeiter ganz oder teilweise von daheim aus arbeiten. Jeder fünfte Berufstätige arbeitete infolge der Corona-Krise erstmals im Homeoffice. Das belegt eine Befragung des Verbands Bitkom.
Der Anteil derjenigen, die auch künftig mobil oder im Homeoffice arbeiten werden, dürfte zwar wieder leicht zurückgehen. Dennoch ist davon auszugehen, dass flexibles Arbeiten künftig mehr gefragt sein wird als vor der Corona-Krise. Das liegt auch daran, dass die jungen auf den Arbeitsmarkt kommenden Generationen auf eine ausgeglichene Work-Life-Balance Wert legen. Diese kann durch flexibles Arbeiten erreicht werden.
In Deutschland haben Arbeitnehmer noch kein Recht auf mobiles Arbeiten oder auf Homeoffice. Viele Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern diese Möglichkeiten freiwillig als Benefit an. Dabei sollten Arbeitgeber die rechtliche Hintergründe und Unterschiede von Remote Work und Homeoffice kennen.
Mobiles Arbeiten geht weiter als Homeoffice
Homeoffice bedeutet, dass ein Arbeitnehmer zeitweise oder immer von zu Hause aus arbeitet. Das Homeoffice ist dabei ein fest installierter Arbeitsplatz zu Hause. Der Arbeitgeber stellt dafür die Ausrüstung wie Computer, Telefon und eventuell auch Mobiliar zur Verfügung. Der Arbeitnehmer muss an diesem Arbeitsplatz arbeiten und erreichbar sein.
Gibt es fest vereinbarte Arbeitszeiten, gelten diese auch für das Homeoffice. Sinnvoll ist, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren, wie Mitarbeiter kenntlich machen, wann sie erreichbar sind. Das ist beispielsweise über ein Kommunikationstool möglich.
Im Homeoffice gilt – wie auch beim Arbeiten im Büro – das Arbeitsschutzrecht. Der Arbeitgeber muss daher prüfen, ob der Arbeitsplatz den arbeitsschutzrechtlichen Standards entspricht und die datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Dafür muss der Arbeitnehmer ihm Zugang zu seinen privaten Arbeitsräumen gewähren. Es ist zu empfehlen, diesen Punkt im Arbeitsvertrag zu regeln.
Beim mobilen Arbeiten (Remote Work) ist die Flexibilität gegenüber dem Homeoffice größer. Im Unterschied zum Homeoffice hat der Arbeitnehmer beim mobilen Arbeiten lediglich einen Arbeitsauftrag und kann Arbeitszeiten und Arbeitsplätze selbst festlegen.
Dennoch gilt auch hier der gesetzliche Arbeitsschutz. Allerdings kann der Arbeitgeber die Einhaltung nur schwer kontrollieren. Er kann keine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes vornehmen und nicht prüfen, ob allen datenschutzrechtlichen Vorgaben entsprochen wird. Daher sollten Arbeitgeber ihre Mitarbeiter zumindest über die Vorschriften informieren. Sie sollten auch ihre Mitarbeiter auf das Arbeitszeitgesetz hinzuweisen, das Regelungen zu maximalen Arbeitszeiten, Pausen- und Ruhezeiten enthält. Diese Regelungen gelten auch für das mobile Arbeiten.
Unfallversicherung gilt auch im Homeoffice
Bei einem Unfall am Arbeitsplatz sind Arbeitnehmer über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Das gilt prinzipiell auch im Homeoffice. Allerdings kann nicht immer leicht abgegrenzt werden, ob es sich bei Verletzungen im Homeoffice oder beim mobilen Arbeiten um einen Arbeitsunfall handelt.
Die gesetzliche Unfallversicherung greift nicht in jedem Fall: Laut einem Urteil des Bundessozialgerichts besteht zum Beispiel kein Versicherungsschutz, wenn der Arbeitnehmer sich während seiner Arbeitszeit zu Hause in der Küche etwas zu trinken holt und dabei stürzt. Wenn sich der Arbeitgeber dagegen verletzt, wenn er Arbeitsmaterial holt, besteht Versicherungsschutz.
Empfehlenswert: Mischung aus Arbeiten zu Hause und im Büro
Die Vor- und Nachteile örtlich und zeitlich flexiblen Arbeitens hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in einer Broschüre gegenübergestellt. Daraus ableitend, sind Modelle empfehlenswert, die abgestimmt auf die Bedürfnisse von Mitarbeitern und Arbeitgebern einen Wechsel von Zeiten im Büro und im Homeoffice vorsehen. So können je nach individueller Tätigkeit, Neigung und Anforderung Mitarbeiter ein bis vier Tage (bei einer Fünftagewoche) mobil bzw. im Homeoffice und die restlichen Zeiten am Unternehmensstandort arbeiten.
Unabhängig davon, wie viele Tage ein Mitarbeiter im Büro arbeitet: Das Arbeiten in der Ferne muss immer durch eine gute Führungskultur und geregelte Kommunikation von Führungskräften und Mitarbeitern begleitet werden. Das ist beispielsweise durch regelmäßige Telefon- oder Videokonferenzen möglich. Dabei sollten Führungskräfte auch die Mitarbeiter einbeziehen, die sich eher zurückziehen und nicht von sich aus an virtuellen Konferenzen teilnehmen.
Kirstin Gründel beschäftigt sich mit den Themen Compensation & Benefits, Vergütung und betriebliche Altersversorgung. Zudem kümmert sie sich als Redakteurin um das F.A.Z.-Personaljournal. Sie ist redaktionelle Ansprechpartnerin für das Praxisforum Total Rewards.