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Jahressteuergesetz 2015: Sachbezüge für Mitarbeiter weiter steuerfrei

Auch in diesem Jahr haben Unternehmen weiterhin die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern zusätzliche Sachbezüge zu gewähren, ohne dass der Arbeitnehmer steuerlich belastet wird. Die 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge gilt weiterhin. Damit bleiben diese Leistungen bis 44 Euro monatlich für den Arbeitnehmer steuerfrei.

Bei der Besteuerung von geldwerten Vorteilen, die im Zusammenhang mit Betriebsveranstaltungen gewährt werden, gibt es eine neue Lösung: Die bisherige Freigrenze von 110 Euro wird in einen Freibetrag von ebenfalls 110 Euro umgewandelt. So wissen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sicher, bis zu welcher Höhe die Kosten für Betriebsfeiern in jedem Fall steuerfrei gestellt sind. Wenn dieser Betrag überschritten wird, ist seit Jahresbeginn nur die Differenz steuerpflichtig.

Außerdem wird der Begriff der Gemeinkosten präzisiert. Damit werden die Kostenarten, die den Arbeitnehmern zugerechnet werden, eingeschränkt. Steuerfreie Leistungen für Reisekosten werden entgegen der Regelung im Gesetzentwurf nun doch nicht einbezogen. Und auch Veranstaltungen bestimmter Betriebsteile sind – entgegen dem ursprünglichen Vorschlag – weiterhin möglich.

Das Jahressteuergesetz steht hier gratis zum Download bereit.