Kurzarbeitergeld soll auch in Zukunft durch Vermeidung von Arbeitslosigkeit positiv auf den Arbeitsmarkt wirken. Daher wurde die gesetzliche Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes zum 1. Januar 2016 von sechs auf zwölf Monate verlängert. Damit wurde die Praxis der vergangenen 35 Jahre, die Bezugsdauer – bis auf wenige Ausnahmen – regelmäßig durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf mindestens zwölf Monate zu verlängern, nunmehr dauerhaft im Gesetz festgelegt. Der Gesetzgeber will damit Arbeitgebern und der Bundesagentur für Arbeit eine bessere Planungssicherheit ermöglichen. (cs)
Weitere Inhalte zum Thema
Ghosting: Behandle andere so, wie du selbst behandelt werden willst
Hilfe, es spukt in der HR-Abteilung! Bevor Sie die Geisterjäger rufen, lohnt sich ein näherer Blick auf das eher menschliche als gruselige Phänomen namens „Ghosting“.
Die spannendsten Wechsel bei HR-Beratern und -Dienstleistern im April und Mai
Wer steigt aus, wer steigt ein bei Personalberatungen und Dienstleistern? Wir stellen die interessantesten Sesselwechsel der vergangenen zwei Monate vor.