Die Pflegekommission hat sich Anfang Februar 2022 auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt. Die Staffelung der Mindestlöhne soll dabei nach Qualifikationsstufen erfolgen. In jeder Qualifikationsstufe steigen die Löhne in drei Schritten:
- Für Pflegefachkräfte steigt der Mindestlohn zum 1. September 2022 auf 17,10 Euro, zum 1. Mai 2023 auf 17,65 Euro und zum 1. Dezember 2023 auf 18,25 Euro. Nach der aktuell gültigen Pflegemindestlohnverordnung, die noch bis 30. April 2022 gilt, liegt der Mindestlohn für Pflegefachkräfte bei derzeit 15 Euro und soll zum 1. April 2022 auf 15,40 Euro steigen.
- Für qualifizierte Pflegehilfskräfte, das sind Pflegekräfte mit einer mindestens einjährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit, empfiehlt die Pflegekommission eine Anhebung auf 15,25 Euro bis 1. Dezember 2023. Die Erhöhung soll wie bei den anderen Qualifikationen in drei Schritten stattfinden und im ersten Schritt auf 14,40 Euro (1. September 2022), und im zweiten Schritt auf 14.90 Euro (1. Mai 2023) erfolgen. Derzeit liegt der Mindestlohn für derart Qualifizierte bei 12,50 Euro, ab 1. April 2022 bei 13,30 Euro.
- Für Pflegehilfskräfte sind die Stufen 13,70 Euro, 13,90 Euro und 14,15 Euro vorgesehen. Sie verdienen derzeit 12 Euro pro Stunde, ab 1. April 2022 12,55 Euro.
Der Pflegemindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer in Pflegeeinrichtungen. Vom neuen Pflegemindestlohn profitieren viele Pflegekräfte, insbesondere auch in Ostdeutschland und in ländlichen Gebieten. In Deutschland arbeiten rund 1,2 Millionen Beschäftigte in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen.
In Privathaushalten, in denen der spezielle Pflegemindestlohn nicht zur Anwendung kommt, gilt weiterhin der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von derzeit 9,82 Euro pro Stunde. Allerdings hat sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag für eine Anhebung des allgemeinen gesetzlichen Mindeststundenlohns auf 12 Euro ausgesprochen.
Höherer Urlaubsanspruch für Pflegekräfte
Für Beschäftigte in der Altenpflege empfiehlt die Pflegekommission außerdem einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus. Dieser Mehrurlaub soll bei Beschäftigten mit einer 5-Tage-Woche für das Jahr 2022 sieben Tage, für die Jahre 2023 und 2024 jeweils neun Tage betragen. Damit haben Beschäftigte in der Altenpflege für 2022 einen Anspruch auf 27 Tage Mindesturlaub statt derzeit 26 Tagen. In den Jahren 2023 und 2024 haben sie einen Anspruch auf 29 Urlaubstage.
Umsetzung der Empfehlungen der Pflegekommission
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales strebt an, die neuen Pflegemindestlöhne, die auf Empfehlungen der Pflegekommission basieren, in einer Verordnung festzusetzen. Damit werden die empfohlenen Pflegemindestlöhne wie auch der Anspruch auf Mehrurlaub allgemein verbindlich – ungeachtet eventuell höherer Ansprüche aus Arbeits- oder Tarifverträgen.
Der Pflegekommission gehören Vertreter von privaten, gemeinnützigen sowie kirchlichen Pflegeeinrichtungen an. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind paritätisch in der Kommission vertreten.
Insgesamt ist die Entlohnung in der Pflege ein wichtiger Baustein für die Attraktivität des Pflegeberufs.
Kirstin Gründel beschäftigt sich mit den Themen Compensation & Benefits, Vergütung und betriebliche Altersversorgung. Zudem kümmert sie sich als Redakteurin um das F.A.Z.-Personaljournal. Sie ist redaktionelle Ansprechpartnerin für das Praxisforum Total Rewards.