Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn soll nach den Plänen der Bundesregierung zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro pro Stunde steigen. Das Bundeskabinett hat dazu ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht. Diese von Regierungsseite beschlossene Erhöhung soll einmalig sein. In den kommenden Jahren soll dann wieder die Mindestlohnkommission über die Höhe des Mindestlohns entscheiden. In der Kommission sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertreten.
Mehr Gehalt für 6 Millionen Arbeitnehmer
Von der Erhöhung des Mindestlohns profitieren etwa 6,2 Millionen Beschäftigte, insbesondere Frauen. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes erhält derzeit etwa jede fünfte Frau weniger als den vorgesehenen Stundensatz.
Die Erhöhung des Mindestlohns war ein zentrales Wahlkampfversprechen der SPD. Derzeit beträgt der Mindestlohn 9,82 Euro. Am 1. Juli 2022 steigt die Lohnuntergrenze auf 10,45 Euro. Zusätzlich zur Erhöhung des Mindestlohns sollen die Verdienstgrenzen für Minijobs von monatlich 450 Euro auf 520 Euro steigen.
In Deutschland erhalten insbesondere Verkäuferinnen und Verkäufer, Reinigungskräfte und Beschäftigte in der Gastronomie nur den Mindestlohn. Anfang Februar 2022 hat sich die Pflegekommission bereits auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt.
Laut Bundesarbeitsministerium sind rund ein Fünftel aller Beschäftigten in Deutschland Niedriglohnempfänger. Sie erhalten einen Stundenlohn, der weniger als zwei Drittel des durchschnittlichen Stundenlohns beträgt. Der Anteil der Niedriglohnempfänger an allen Lohnempfängern ist in Europa nur in Polen, Bulgarien und den baltischen Staaten größer als hierzulande. In Frankreich beträgt er beispielsweise nur 8,6 Prozent.
Kirstin Gründel beschäftigt sich mit den Themen Compensation & Benefits, Vergütung und betriebliche Altersversorgung. Zudem kümmert sie sich als Redakteurin um das F.A.Z.-Personaljournal. Sie ist redaktionelle Ansprechpartnerin für das Praxisforum Total Rewards.