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Mitarbeiterprämien bis zu 1.500 EUR steuerfrei

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Während der Corona-Krise können Prämien an Arbeitnehmer steuerfrei ausgezahlt werden. Bild: © Marén Wischnewski/Adobe Stock

Arbeitnehmer, die während der Corona-Krise von ihrem Arbeitgeber eine Extra-Zahlung bekommen, sollen davon auch steuerlich profitieren. Prämien bis zu 1.500 EUR, die zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.12.2020 ausgezahlt werden, werden steuerfrei gestellt. Die Steuerbefreiung gilt nicht nur für Sonderzahlungen in „systemrelevanten“ Berufen, sondern auch für Prämienzahlungen in anderen Berufszweigen.

Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass die Prämie zusätzlich
zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird. Die steuerfreien
Leistungen bleiben auch beitragsfrei in der Sozialversicherung. Die
steuer- und sozialversicherungsfreien Leistungen sind im Lohnkonto
aufzuzeichnen. Andere Steuerbefreiungsregelungen bleiben von der Neuregelung unberührt.

Quelle: Bundesfinanzministerium

ist freier Journalist aus Biberach/Baden und schreibt regelmäßig News und Artikel aus dem Bereich Arbeitsrecht.

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