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Mittelstand reagiert abwartend

Deutsche Unternehmen reagieren auf das Betriebsrentenstärkungsgesetz erst einmal abwartend.
Foto: © zabanski/Fotolia.de
Deutsche Unternehmen reagieren auf das Betriebsrentenstärkungsgesetz erst einmal abwartend.
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Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) soll die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung (bAV) erhöht werden. Die meisten Unternehmen erwarten durch die Reform zwar eine steigende bAV-Nachfrage, sind aber hinsichtlich der eigenen Umsetzung unsicher.

Fast zwei Drittel (64 Prozent) der mittelständischen Unternehmen in Deutschland rechnen aufgrund des Betriebsrentenstärkungsgesetzes mit steigendem Interesse der Mitarbeiter an der betrieblichen Altersversorgung. Außerdem verbindet mehr als jeder zweite Betrieb (56 Prozent) mit der gesetzlichen Neuordnung der Betriebsrente die Hoffnung auf attraktivere bAV-Produkte. Einen sinkenden Haftungsumfang für Arbeitgeber erhoffen sich 44 Prozent. Und ein gutes Drittel der Personalverantwortlichen (35 Prozent) rechnet mit einer Entlastung der Unternehmen bei der Bürokratie und den Vorschriften zur bAV. Lediglich 13 Prozent der Firmen geben an, dass sie keine positive Wirkung vom BRSG erwarten.

Weniger als 20 Prozent der Arbeitgeber planen mehr Angebote

Trotz des vermuteten wachsenden Mitarbeiterinteresses und der von einem Teil der Unternehmen erwarteten Vorteile hat sich bisher nicht einmal jedes fünfte Unternehmen (17 Prozent) festgelegt, auf die Gesetzesnovelle zu reagieren und das eigene bAV-Angebot im kommenden Jahr zu erweitern. Rund zwei Drittel (62 Prozent) der Arbeitgeber wissen noch nicht, ob sie die Möglichkeiten des BRSG aufgreifen werden. Und 18 Prozent der Betriebe schließen einen Ausbau des eigenen bAV-Angebots bereits jetzt aus.

Die Betriebe, die sich bereits zur Angebotserweiterung entschlossen haben, zielen insbesondere darauf ab, den Förderbetrag für Geringverdiener nutzen zu können; dies gibt knapp die Hälfte der Firmen (47 Prozent) an. Das Opting-out-Modell hingegen, die automatische Lohnumwandlung, wollen lediglich 18 Prozent der befragten Unternehmen nutzen. Das sind Ergebnisse der aktuellen Studie „Betriebliche Altersversorgung im Mittelstand 2017“ der > Generali Versicherungen und des F.A.Z.-Instituts. Für die repräsentative Studie, die seit 2011 jährlich durchgeführt wird, befragte Forsa im Januar dieses Jahres 200 bAV-Verantwortliche in mittelständischen Unternehmen mit 50 bis 500 Mitarbeitern.

Ansprüche an digitale bAV-Lösungen steigen

Auch an der betrieblichen Altersversorgung geht die Digitalisierung nicht vorbei. Fast sechs von zehn der befragten Personalverantwortlichen (59 Prozent) – in Unternehmen ab 250 Mitarbeitern sogar zwei Drittel – erwarten von den bAV-Anbietern ganzheitliche digitale Lösungen, also Angebote, bei denen sämtliche Angelegenheiten wie Antragsstellung, Verwaltung und Änderung digital möglich sind. Für weitere 58 Prozent der Studienteilnehmer sind Online-Tools zur Abwicklung und Kontrolle der bAV wichtig. Jeder vierte Personaler hält die Möglichkeit mobiler Zugriffe auf die bAV-Verwaltung für relevant. Mit dem verstärkten Einzug digitaler Anwendungen in die betriebliche Altersversorgung wächst auch die Bedeutung von IT-Sicherheit und Datenschutz. Beides stellt laut 91 Prozent der Befragten hohe Anforderungen an die Administration und Kommunikation.

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