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Regeln für Kurzarbeit: Zugangserleichterungen erneut verlängert

Mit der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung (KugZuV), die das Bundeskabinett am 22. Juni 2022 beschlossen hat, werden die Zugangserleichterungen zum Kurzarbeitergeld ein weiteres Mal verlängert. Die Regelungen gelten nunmehr bis zum 30. September 2022. 

Um Jobs zu sichern, hatte der Gesetzgeber bereits kurz nach Beginn der Pandemie den Zugang zum Kurzarbeitergeld vereinfacht und die befristeten Regelungen mehrfach verlängert und ergänzt. Während einige pandemiebedingte Erleichterungen Ende Juni 2022 wegfallen – etwa die höheren Leistungssätze, eine längere Bezugsdauer, und die Einbeziehung der Leiharbeit – soll aufgrund der negativen wirtschaftlichen Auswirkungen in Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg der vereinfachte Zugang zum Kug bis zum 30. September 2022 gelten.

Wann Unternehmen Kurzarbeitergeld beantragen können

Auch nach dem 30. Juni 2022 können Unternehmen Kurzarbeitergeld erhalten, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebs von Arbeitsausfall betroffen sind.Bis zum Beginn der Coronapandemie hatte die Schwelle bei einem Drittel gelegen. Die Leistung müssen die Arbeitgeber beantragen.

Zudem gilt: Zur Vermeidung der Kurzarbeit sollen die Beschäftigten nach wie vor keine Minusstunden vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufbauen müssen.

Die Höhe des Kurzarbeitergeldes bemisst sich nach dem pauschalierten Nettoentgeltausfall und beträgt 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz. Einen höheren Leistungssatz (67 Prozent) erhalten Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind

Unternehmen sollen Planungssicherheit haben

Durch die Sonderregelungen sollen die Unternehmen Planungssicherheit haben. Das ist vor allem vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges wichtig. Aufgrund des Krieges verschärfen sich die Störungen der weltweiten Lieferketten, die ohnehin durch die Pandemie nicht mehr reibungslos funktionierten. 

Kirstin Gründel beschäftigt sich mit den Themen Compensation & Benefits, Vergütung und betriebliche Altersversorgung. Zudem kümmert sie sich als Redakteurin um das F.A.Z.-Personaljournal. Sie ist redaktionelle Ansprechpartnerin für das Praxisforum Total Rewards.